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Mein juristisches Vorstellungsvermögen reicht leider nicht so weit, könnte mir da mal jemand ein Beispiel geben?[...]
Gegen die [Anzeigenkunden] könnten Markeninhaber vorgehen, wenn sie mithilfe der fremden Marke Anzeigen schalten, bei denen der Durchschnittsinternetnutzer nicht oder nur schwer erkennen kann, ob hinter der Anzeige Waren oder Dienstleistungen der gesuchten Marke angeboten werden.
[...]
Gut das ist mir klar. Und dann der letzte Satz:[...]
Vielmehr können sie [die Markeninhaber] gegen Werbende vorgehen, die eine fremde Marke als Schlüsselwort für ihre Werbeanzeige allein deshalb nutzen, um ihre Anzeige prominent zu platzieren. Dies gilt etwa dann, wenn ein Händler eine bestimmte Marke verwendet, obwohl er entsprechende Produkte tatsächlich gar nicht anbietet.
[...]
Tja darf man nun doch, also als Art Rechtsgrundlage unter der Vorraussetzung das man die Produkte der Marke anbietet?[...]
Darf nun jeder Anzeigenkunde grundsätzlich mit attraktiven Markenbegriffen werben, steigt zwangsläufig der Anzeigenpreis. Das ist wiederum nachteilig für Markeninhaber, die mit ihrer eigenen Marke Anzeigen schalten möchten - sie müssen für ihren eigenen Begriff nun mehr bezahlen.
Sicher ein etwas rücksichtsloses Geschäftsgebahren, aber damit hält man z.B. die Adwords Preise niedrig. Zudem wollen Affiliates/Händler auch ihren Schnitt, direkt klingelt die Kasse lauter, besonders wenn man eben alleine Anzeigen schaltet oder nur ausgewählte Händler zulässt, siehe z.B. "Apple iPod".hubba hat geschrieben:die frage ist ja sicher auch, was man eigentlich bewerben möchte.
wenn z.b. HP keywörter mit "dell" bucht um denen den traffic zu kauen kann ich das eigentlich verstehen.
wenn ich aber z.b. als affiliate "dell" buchen möchte welch ich dell-produkte bewerbe finde ich das eigentlich schon recht dreist dies zu verbieten.
Richtig, das ist unkritisch und eine Verpflichtung sämtliche Marken die möglicherweise nicht verwendet werden dürfen in eine Negativliste setzen zu müssen realitätsfern. Keine Rechtsberatung, aber ich würde wetten, das sieht auch jedes Gericht so.hubba hat geschrieben: wie sieht es eigentlich aus, wenn ich z.b. auf "notebook" so viel biete, das ich auch bei "notebook dell" gelistet werde? dann biete ich ja nicht auf "dell" aber bin trotzdem da. kann dell mit das verbieten?
oder ein schritt weiter: ich biete auf "notebook" (prase) und schieße über hunderte negativ-KWs quasi (fast) alles aus BIS AUF "notebook dell". so hätte ich auch meine Dell-listung, ohne "dell" gebucht zu haben?!?
woher will dell überhaupt wissen, wo sie gebucht werden.
hubba hat geschrieben: Bin ich als adwords-kunde eigentlich in der Sorgfaltspflicht? Also MUSS ich jedes KW prüfen ob es Marken enthält und dann im Zweifel den Marken-Inhaber anschreiben? Oder kann ich erstmal alles buchen und mich dann im zweifel von dem Inhalber bitten lassen sein marken-KW nicht zu buchen (ohne das ich gleich ne teuere Strafe zahle muss?
Denn das individuelle Anfragen wäre ja sehr aufwändig, gerade wenn ich lange KW-Listen aus dem KW-tool einfach improtiere?!?!