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Adwords und Marken

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!TL
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Beitrag von !TL » 29.03.2010, 12:31

Hallo,
ich hätte eine Frage bezüglich Adwords und Markennamen. Darf man bei den Keywords oder gar bei den Anzeigen Markennamen verwenden wenn man die Produkte verkauft?

Als Beispiel mal eine Modeboutique, darf man zB
1. "Prada Hosen" als Keyword, in der Anzeige käme kein Markenname vor
2. "Prada Hosen" als Keyword und im Anzeigentext
3. beides nicht erlaubt


Danke

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Vegas
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Beitrag von Vegas » 29.03.2010, 22:21

Das variiert, letztendlich müsstest Du das individuell abklären.

Es gibt Firmen die stört weder 1 noch 2, es gibt welche die 1 tolerieren aber 2 nicht, es gibt welche bei denen 3 zutrifft (v.a. wenn sie selbst schalten und nicht wollen, daß Affiliates/Händler ihnen den günstigen Klickpreis verderben)
Dann gibt es noch den Sonderfall von 3, bei dem nur bestimmte Händler zugelassen werden.

Die Bandbreite ist also von "quasi alles erlaubt" bis "fast alles verboten"...eine Faustregel läßt sich da schwer ableiten. Oft siehst Du aber schon wie der Hase läuft, wenn Du die anderen Anzeigen anschaust. Machen da 10+ Leute mit dem Makennamen in der Anzeige Werbung, würde ich mal folgern es geht für den Markeninhaber in Ordnung. Erscheint nur eine Anzeige des Markeninhabers oder nur 1-2 große Händler, wäre ich vorsichtig, besonders wenn der Markenname nicht in den Anzeigen erscheint.

Alles auf eigene Gefahr, keine Rechtsberatung, echte Sicherheit hast Du nur wenn Du direkt nachfragst. Aus Erfahrung kann ich sagen: Im Bereich Mode und Uhren gibts viele Pingelige...
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!TL
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Beitrag von !TL » 30.03.2010, 13:22

Hallo,
danke für Deine Einschätzung (gerade Deine letzte Aussage kann ich bestätigen).
Hab gerade bei FTD einen Artikel von heute gefunden:

https://www.ftd.de/karriere-management/ ... campaign=/

Die Überschrift ließ zuerst anderes vermuten "Google darf fremde Markenbegriffe als Köder verkaufen", aber ganz schlau werde ich aus der Entscheidung vom EuGH nicht.
[...]
Gegen die [Anzeigenkunden] könnten Markeninhaber vorgehen, wenn sie mithilfe der fremden Marke Anzeigen schalten, bei denen der Durchschnittsinternetnutzer nicht oder nur schwer erkennen kann, ob hinter der Anzeige Waren oder Dienstleistungen der gesuchten Marke angeboten werden.
[...]
Mein juristisches Vorstellungsvermögen reicht leider nicht so weit, könnte mir da mal jemand ein Beispiel geben?
[...]
Vielmehr können sie [die Markeninhaber] gegen Werbende vorgehen, die eine fremde Marke als Schlüsselwort für ihre Werbeanzeige allein deshalb nutzen, um ihre Anzeige prominent zu platzieren. Dies gilt etwa dann, wenn ein Händler eine bestimmte Marke verwendet, obwohl er entsprechende Produkte tatsächlich gar nicht anbietet.
[...]
Gut das ist mir klar. Und dann der letzte Satz:
[...]
Darf nun jeder Anzeigenkunde grundsätzlich mit attraktiven Markenbegriffen werben, steigt zwangsläufig der Anzeigenpreis. Das ist wiederum nachteilig für Markeninhaber, die mit ihrer eigenen Marke Anzeigen schalten möchten - sie müssen für ihren eigenen Begriff nun mehr bezahlen.
Tja darf man nun doch, also als Art Rechtsgrundlage unter der Vorraussetzung das man die Produkte der Marke anbietet?

!TL
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Beitrag von !TL » 03.04.2010, 10:13

Als Nachtrag hier die Pressemitteilung des Gerichtshof der Europäischen Union zum Urteil in den Rechtssachen C-236/08 bis C-238/08
Google France & Google Inc. u. a. / Louis Vuitton Malletier u. a.


https://curia.europa.eu/jcms/upload/doc ... 0032de.pdf

hubba
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Beitrag von hubba » 28.05.2010, 09:44

die frage ist ja sicher auch, was man eigentlich bewerben möchte.
wenn z.b. HP keywörter mit "dell" bucht um denen den traffic zu kauen kann ich das eigentlich verstehen.
wenn ich aber z.b. als affiliate "dell" buchen möchte welch ich dell-produkte bewerbe finde ich das eigentlich schon recht dreist dies zu verbieten.

wie sieht es eigentlich aus, wenn ich z.b. auf "notebook" so viel biete, das ich auch bei "notebook dell" gelistet werde? dann biete ich ja nicht auf "dell" aber bin trotzdem da. kann dell mit das verbieten?
oder ein schritt weiter: ich biete auf "notebook" (prase) und schieße über hunderte negativ-KWs quasi (fast) alles aus BIS AUF "notebook dell". so hätte ich auch meine Dell-listung, ohne "dell" gebucht zu haben?!?
woher will dell überhaupt wissen, wo sie gebucht werden.

Bin ich als adwords-kunde eigentlich in der Sorgfaltspflicht? Also MUSS ich jedes KW prüfen ob es Marken enthält und dann im Zweifel den Marken-Inhaber anschreiben? Oder kann ich erstmal alles buchen und mich dann im zweifel von dem Inhalber bitten lassen sein marken-KW nicht zu buchen (ohne das ich gleich ne teuere Strafe zahle muss?
Denn das individuelle Anfragen wäre ja sehr aufwändig, gerade wenn ich lange KW-Listen aus dem KW-tool einfach improtiere?!?!

Vegas
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Beitrag von Vegas » 15.06.2010, 22:26

hubba hat geschrieben:die frage ist ja sicher auch, was man eigentlich bewerben möchte.
wenn z.b. HP keywörter mit "dell" bucht um denen den traffic zu kauen kann ich das eigentlich verstehen.
wenn ich aber z.b. als affiliate "dell" buchen möchte welch ich dell-produkte bewerbe finde ich das eigentlich schon recht dreist dies zu verbieten.
Sicher ein etwas rücksichtsloses Geschäftsgebahren, aber damit hält man z.B. die Adwords Preise niedrig. Zudem wollen Affiliates/Händler auch ihren Schnitt, direkt klingelt die Kasse lauter, besonders wenn man eben alleine Anzeigen schaltet oder nur ausgewählte Händler zulässt, siehe z.B. "Apple iPod".
hubba hat geschrieben: wie sieht es eigentlich aus, wenn ich z.b. auf "notebook" so viel biete, das ich auch bei "notebook dell" gelistet werde? dann biete ich ja nicht auf "dell" aber bin trotzdem da. kann dell mit das verbieten?
oder ein schritt weiter: ich biete auf "notebook" (prase) und schieße über hunderte negativ-KWs quasi (fast) alles aus BIS AUF "notebook dell". so hätte ich auch meine Dell-listung, ohne "dell" gebucht zu haben?!?
woher will dell überhaupt wissen, wo sie gebucht werden.
Richtig, das ist unkritisch und eine Verpflichtung sämtliche Marken die möglicherweise nicht verwendet werden dürfen in eine Negativliste setzen zu müssen realitätsfern. Keine Rechtsberatung, aber ich würde wetten, das sieht auch jedes Gericht so.
hubba hat geschrieben: Bin ich als adwords-kunde eigentlich in der Sorgfaltspflicht? Also MUSS ich jedes KW prüfen ob es Marken enthält und dann im Zweifel den Marken-Inhaber anschreiben? Oder kann ich erstmal alles buchen und mich dann im zweifel von dem Inhalber bitten lassen sein marken-KW nicht zu buchen (ohne das ich gleich ne teuere Strafe zahle muss?
Denn das individuelle Anfragen wäre ja sehr aufwändig, gerade wenn ich lange KW-Listen aus dem KW-tool einfach improtiere?!?!

Der Inhaber würde dich wahrscheinlich bei einem Verstoß nicht nett bitten, sondern eine Anwaltskanzlei die Bitte in Form einer Abmahnung übermitteln lassen...also lieber im Zweifelsfall alle Marken entfernen, sozusagen als Sorgfaltpflicht dir gegenüber.

Wenn es hart auf hart kommt, interessiert leider niemanden, ob du die Marke absichtlich oder aus Unwissenheit verwendet hast.
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