
Näheres hierzu gibt es hier:
https://www.webshoprecht.de/IRModule/Analysetools.php
Da is auch ein Formulierungsvorschlag für die Datenschutzerklärung.
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Ja das meine ich. Ich bin deutscher Rechtsanwalt und habe demzufolge auch eine dt. USt-ID. Da ich aber von meiner Rechtsawaltskammer von der Praxispflicht befreit bin und für meine Anwaltstätigkeit nicht werbe und in NL wohne, hat das schon seine Richtigkeit. Da ich aber Google Adsense benutze, bin ich dennoch gewerblich tätig und muss wohl meine USt-ID angeben.eine holländische Adresse kombiniert mit einer deutschen UmsatzsteuerID -- meinst Du das das im Rahmen des Webshoprechts so richtig ist?
Das kann natürlich sein, ich zitiere ja nur die Untersuchung, habe aber nun noch "angeblich" dazugesetzt, um zu zeigen, dass ich das nicht als eigene Meinung übernehme.und zu webtrekk sind die infos vielleicht veraltet?:
Piwik zeigt inzwischen auch die Benutzer in Echtzeit an.Fridaynite hat geschrieben: Eine, die Logfiles des Servers in Echtzeit auswertet und nicht erst am nächsten Tag sagt, dass Du nen Besucher gehabt hast. Deswegen ist Analytics für mich sowieso unbrauchbar.