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Existenzgründung?

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ColoRos
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Beitrag von ColoRos » 04.04.2006, 19:05

Wenn man mit Google Adsense Werbung macht (kurz gesagt Werbung für dritte macht) gilt das als Existenzgründung?

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Anonymous

Beitrag von Anonymous » 04.04.2006, 19:11

klar, kannst du dir damit eine existenz gründen....

aber wenn du vorhast dir irgendwelche Unterstützung zu beantragen (Überbrückungsgeld/Ich-AG o.ä.) solltest du schonmal nebenberuflich starten und sehen ob das bei dir auch etwas wird... den nebenberuflichen Start aber auch mit der Stelle, von der du später ggf. Gelder beantragen möchtest, abklären...

Die ARbeitsagentur kann einen Wechsel von selbstständiger Nebentätigkeit in Haupttätigkeit mit Überbrückungsgeld fördern, muss es aber nicht.... auch dürften die Chancen auf eine positive Beurteilung erheblich steigen, wenn du erste Erfolge nachweisen kannst...

ColoRos
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Beitrag von ColoRos » 04.04.2006, 19:15

net(t)worker hat geschrieben:klar, kannst du dir damit eine existenz gründen....

aber wenn du vorhast dir irgendwelche Unterstützung zu beantragen (Überbrückungsgeld/Ich-AG o.ä.) solltest du schonmal nebenberuflich starten und sehen ob das bei dir auch etwas wird... den nebenberuflichen Start aber auch mit der Stelle, von der du später ggf. Gelder beantragen möchtest, abklären...

Die ARbeitsagentur kann einen Wechsel von selbstständiger Nebentätigkeit in Haupttätigkeit mit Überbrückungsgeld fördern, muss es aber nicht.... auch dürften die Chancen auf eine positive Beurteilung erheblich steigen, wenn du erste Erfolge nachweisen kannst...
wenn man die existensgründung macht und unter 12.000 jährlich verdient (mit Gewerbe) zählt das als kleiners Unternehmen, das heißt auch umsatzsteuerfrei und steuerfrei, ist das richtig so?

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Andy1984
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Beitrag von Andy1984 » 04.04.2006, 19:19

ColoRos hat geschrieben:wenn man die existensgründung macht und unter 12.000 jährlich verdient (mit Gewerbe) zählt das als kleiners Unternehmen, das heißt auch umsatzsteuerfrei und steuerfrei, ist das richtig so?
Nee 17.500 Euro is richtig. :D

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 04.04.2006, 19:23

Einkommenssteuer musst du auf jeden Fall zahlen, als Kleinunternehmer muss du aber keine Umsatzsteuer abführen etc... kannst aber auch freiwillig Umsatzsteuerpflichtig werden.... denn gerade wenn deine Einnahmen, wie bei Adsense, zum größten teil aus dem Nicht EU Ausland kommen, wie z.B. USA, wäre eine Umsatzsteuerpflich nur Vorteilhaft für dich... die Vorsteuer, die du auf deinen Geschäftsausgaben zahlst, bekommst du vom Finanzamt wieder... und bei den Adsense Einnahmen gibt es keine Umsatzsteuer die du abführen müsstest... hättest bei der Umsatzsteuerpflicht also die gleichen Einnahmen, aber weniger Ausgaben, also mehr Geld für dich....

ein großer Vorteil, der Kleinunternehmerregelung ist, dass eine Einnahme/Überschussrechnung ausreicht.... ansonsten wäre eine richtige Buchführung fällig...

biggi_010
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Beitrag von biggi_010 » 04.04.2006, 21:05

Hi,

so in der Art habe ich mich selbständig gemacht .... allerdings reicht das Lange noch nicht, um den Lebensunterhalt zu finanzieren.

Als Nebeneinkommen echt genial!

Allerdings solltest du dich nicht zu abhängig davon machen.
Solange es läuft ok - wenn nicht, auch nicht weiter schlimm... das Geld hatte ich ja vorher auch nicht.

:oops:

ColoRos
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Beitrag von ColoRos » 06.04.2006, 20:55

biggi_010 hat geschrieben:Hi,

so in der Art habe ich mich selbständig gemacht .... allerdings reicht das Lange noch nicht, um den Lebensunterhalt zu finanzieren.

Als Nebeneinkommen echt genial!

Allerdings solltest du dich nicht zu abhängig davon machen.
Solange es läuft ok - wenn nicht, auch nicht weiter schlimm... das Geld hatte ich ja vorher auch nicht.

:oops:
Wieviel hast du mit Adsense ca. jährlich verdient? Dann sind wir ja sozusagen
klein Unternehmer (ich glaub wenn man 17.000 euro nicht überschreitet). Hast du auch ein Gewerbe geholt?

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 06.04.2006, 21:35

Hast du eine Gewinnerzielungsabsicht? Willst du damit also geld verdienen....

wenn ja, ist es eine gewerbliche Tätigkeit und bedarf einer Gewerbeanmeldung...

im zweifelsfall mit steuerberater/finanzamt besprechen...

biggi_010
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Beitrag von biggi_010 » 06.04.2006, 21:57

@net(t)worker

Nachdem er nach einer Existenzgründung fragte, nehme ich mal an, dass er auch ein Gewerbe anmelden wollte.

Hoffe ich zumindest. :oops:

ColoRos
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Beitrag von ColoRos » 06.04.2006, 23:26

net(t)worker hat geschrieben:Hast du eine Gewinnerzielungsabsicht? Willst du damit also geld verdienen....

wenn ja, ist es eine gewerbliche Tätigkeit und bedarf einer Gewerbeanmeldung...

im zweifelsfall mit steuerberater/finanzamt besprechen...
Hallo,

wenn die Einnahmen die Kosten des Servers bzw. Webhosts übersteigen, dann ist es doch Gewinnerzielungsabsicht. Man hat doch kein Nachteil wenn man schon ein Gewerbe hat, oder?

Meine allgemeine Frage ist ob nur die Steuererklärung reichen würde (Gewerbe habe ich schon, würde da nur ne Steuererklärung reichen?) oder muss man da auch Existenzgründen wenn man schon die Gewerbe hat?

Wenns Nachteile hat, kann man ja die Gewerbe ungültig machen, aber wenn die Einnahmen bissl mehr werden, dann braucht man ja doch Geworbe?

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 07.04.2006, 11:30

wenn du schon ein Gewerbe angemeldet hast, kannste dies doch einfach erweitern....
Für den Fall, dass du die gewerbe buchhalterisch voneinander trennen möchtest, könntest du dich mal über eine Ltd. infomieren. Ich kenne mehrere, die trennen mit solchen Ltd's mehrere geschäfte vollkommen buchhalterisch voneinander...

superfrog
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Beitrag von superfrog » 05.05.2006, 14:19

Hallo!

Da ich auch mit dem Gedanken spiele, mich eventuell mit einer Limited (oder auch GbR) selbstständig zu machen, habe ich mir auch schon gute Seiten gesucht zum Informieren. Eine hat auch ein forum, indem genau das Thema Existenzgründung/Limited diskutiert wird. Mir hats zumindest weitergeholfen:
https://www.foerderland.de/ bzw. https://forum.foerderland.de/

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overflood
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Beitrag von overflood » 05.05.2006, 15:42

net(t)worker hat geschrieben:Einkommenssteuer musst du auf jeden Fall zahlen, als Kleinunternehmer muss du aber keine Umsatzsteuer abführen etc...
Bis Gewinn 7500 Euro jährlich muss auch keine Einkommenssteuer gezahlt werden.

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