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Mwst. bei Adsense-Provisionen

Alles zum Thema Google Adsense.

Musst Du Umsatzsteuer abführen oder bist Du Kleinunternehmer lt. dt. Recht?

Kleinunternehmer
32
37%
umsatzsteuer-pflichtig
54
63%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 86

katerina
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Beitrag von katerina » 05.10.2004, 15:02

Die HK Hamburg hat die rechtliche Regelung für Online-Geschäfte hier aufgeführt:

https://www.hk24.de/HK24/HK24/produktma ... lungen.jsp

Im Prinzip wird abgerechnet :

wenn der Empfänger der Leistung (also Google) Unternehmer ist und seinen Sitz oder Wohnsitz im Drittland (z.B. Schweiz, USA, Kanada) hat, ohne Umsatzsteuer (hier gilt wieder Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, reverse charge) nach §3a Abs. 3 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).

Gruß
Katerina

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schokopirat
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Beitrag von schokopirat » 18.10.2004, 13:34

Wollte mal einiges klarstellen.

- Jeder Unternehmer hat in Deutschland eine Steuernummer

- Steuernummer ist etwas anderes als eine USt-ID

- USt-ID benötigen im Allgemeinen nur Unternehmer, die mit anderen Unternehmen in der EU Handel betreiben, d.h. irgendetwas liefern und sich liefern lassen

- Jeder Unternehmer muss auf umsatzsteuerpflichtige Erlöse Umsatzsteuer zahlen, es sei denn, er hat beantragt, Kleinunternehmer zu sein.

- Jeder Unternehmer (Privatperson) hat nur ein Umsatzsteuersignal, egal wie viele Einzelfirmen er hat, d.h. man kann viele kleine Firmen haben, wenn aber die steuerpflichtigen Umsätze aller Firmen über einen bestimmten Betrag gehen (ca. 17.000,- €), dann kann man kein Kleinunternehmer mehr sein

- Kleinunternehmer dürfen keine Rechnung mit Umsatzsteuer ausweisen und haben keinen Vorsteuerabzug aus ihren Kosten

- Es gibt nicht nur Rechnungen sondern auch Gutschriften. Bei einer Gutschrift (z.B. Google, PP usw.) stellt der der Unternehmer die "Rechnung" (Gutschrift) aus, der die Leistung empfängt, weil er den Überblick hat, wieviel derjenige zu bekommen hat

- online-Umsätze sind nicht immer "steuerfrei" (korrekterweise nicht steuerbar). Sie sind dann "steuerfrei", wenn es sich um eine Dienstleistung (Gegenteil Lieferung) handelt (z.B. Werbung) und diese Dienstleistung an einen anderen Unternehmer bewirkt wird, welcher seinen Betriebssitz im Ausland hat. Darüberhinaus muss es sich um eine Dienstleistung handeln, die im abschließend aufgezählten Katalog des § 3a IV UStG enthalten ist, wie z.B. Werbung.

- Weil ihr an Google eine Dienstleistung i.S.d. § 3a IV UStG erbringt und Google im Ausland sitzt sind diese Umsätze nicht steuerbar, was die Umsatzsteuer angeht, also umgangssprachlich "steuerfrei". Es handelt sich dennoch um Einnahmen i.S.d. Einkommensteuergesetzes.

- Online-Umsätze mit Waren, welche ins Ausland verschickt/verbracht werden, sind hingegen steuerbar, aber Steuerbefreit, sofern ihr Ausfuhrbescheinigungen (unter 800,- € reicht Versandnachweis) habt.



Vielleicht fällt mir noch etwas ein, dass kommt dann später

Apotheker
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Registriert: 18.06.2004, 11:04
Wohnort: Ellas

Beitrag von Apotheker » 18.10.2004, 13:37

Das ist doch mal ein qualifizierter Beitrag. Soweit ich das beurteilen kann, klingt es sehr wie das, was mein Steuerberater sagt. Und der ist ziemlich gut.