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heinrich
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Beitrag von heinrich » 27.10.2006, 14:50

Treepwood hat geschrieben:Was wäre noch plausibel in diesem Zusammenhang?
Du musst ja die Rechner irgendwo aufstellen, also einen Computerraum brauchst du schon - den kannst du auch innerhalb deiner Wohnung an dich vermieten. Du kannst eine Putzfrau anstellen, die das sauber macht, einen Tischler, der dir passende Möbel schnitzt, Tageszeitungen und Journale sowieso. Schließlich kannst du noch jemanden anstellen und diese Kosten absetzen ...
Ergänzung: Man muss das alles dem Finanzbeamten "glaubhaft" machen - die sind bei guten Argumenten immer zu überzeugen!
Zuletzt geändert von heinrich am 27.10.2006, 15:24, insgesamt 1-mal geändert.

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Funny
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Beitrag von Funny » 27.10.2006, 15:02

@nettworker u.a.:
hmm... bei mir im CMS Portalen (Joomla/Mambo) im Impressum steht bereits vorgeschrieben:

"Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz:...."

das ist ja dann demnach falsch, wenn man nur eine normale Steuernummer vom Finanzamt hat?
So steht es bereits vorinstalliert in allen Mambo/Joomla Impressum (Impressen?) drin.

Die normale Steuernummer vom Finanzamt ist das auch der §27a Umsatzsteuergesetz oder anderer Paragraph?

Ich müsste das schon bitte wissen, weil ich den Text ja sonst ändern müsste, wenn es falsch ist. Also ich habe nur diese Steuernummer vom Finanzamt.

haha
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Beitrag von haha » 27.10.2006, 15:13

Funny hat geschrieben:CMS-Portalen (Joomla/Mambo) im Impressum steht bereits vorgeschrieben:

"Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz:...."

das ist ja dann demnach falsch, wenn man nur eine normale Steuernummer vom Finanzamt hat?
Äh, ich behaupte mal, das, was Du da vor Dir hast, ist eine Vorlage, ein Beispiel, ein Grundstock, mit dem man anfangen kann, seinen eigenen Kram zu basteln - und da darf man dann auch mal was rauslöschen.
Impressum (Impressen?)
Impressen, ja.
Die normale Steuernummer vom Finanzamt ist das auch der §27a Umsatzsteuergesetz oder anderer Paragraph?
Die normale Steuernummer muss im Impressum nicht angegeben werden, siehe die bereits eingangs von mir erwähnten Abschnitte zur Anbieterinformationspflicht im Mediendienstestaatsvertrag bzw. Teledienstegesetz.