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heinrich
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Beitrag von heinrich » 27.10.2006, 14:50

Treepwood hat geschrieben:Was wäre noch plausibel in diesem Zusammenhang?
Du musst ja die Rechner irgendwo aufstellen, also einen Computerraum brauchst du schon - den kannst du auch innerhalb deiner Wohnung an dich vermieten. Du kannst eine Putzfrau anstellen, die das sauber macht, einen Tischler, der dir passende Möbel schnitzt, Tageszeitungen und Journale sowieso. Schließlich kannst du noch jemanden anstellen und diese Kosten absetzen ...
Ergänzung: Man muss das alles dem Finanzbeamten "glaubhaft" machen - die sind bei guten Argumenten immer zu überzeugen!
Zuletzt geändert von heinrich am 27.10.2006, 15:24, insgesamt 1-mal geändert.

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Funny
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Beitrag von Funny » 27.10.2006, 15:02

@nettworker u.a.:
hmm... bei mir im CMS Portalen (Joomla/Mambo) im Impressum steht bereits vorgeschrieben:

"Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz:...."

das ist ja dann demnach falsch, wenn man nur eine normale Steuernummer vom Finanzamt hat?
So steht es bereits vorinstalliert in allen Mambo/Joomla Impressum (Impressen?) drin.

Die normale Steuernummer vom Finanzamt ist das auch der §27a Umsatzsteuergesetz oder anderer Paragraph?

Ich müsste das schon bitte wissen, weil ich den Text ja sonst ändern müsste, wenn es falsch ist. Also ich habe nur diese Steuernummer vom Finanzamt.

haha
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Beitrag von haha » 27.10.2006, 15:13

Funny hat geschrieben:CMS-Portalen (Joomla/Mambo) im Impressum steht bereits vorgeschrieben:

"Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz:...."

das ist ja dann demnach falsch, wenn man nur eine normale Steuernummer vom Finanzamt hat?
Äh, ich behaupte mal, das, was Du da vor Dir hast, ist eine Vorlage, ein Beispiel, ein Grundstock, mit dem man anfangen kann, seinen eigenen Kram zu basteln - und da darf man dann auch mal was rauslöschen.
Impressum (Impressen?)
Impressen, ja.
Die normale Steuernummer vom Finanzamt ist das auch der §27a Umsatzsteuergesetz oder anderer Paragraph?
Die normale Steuernummer muss im Impressum nicht angegeben werden, siehe die bereits eingangs von mir erwähnten Abschnitte zur Anbieterinformationspflicht im Mediendienstestaatsvertrag bzw. Teledienstegesetz.

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Funny
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Beitrag von Funny » 27.10.2006, 15:16

ja nur Vorlage, so ist es.
Aha, danke für die Info.
Dann kann das ja ganz raus.

Forenmensch
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Beitrag von Forenmensch » 27.10.2006, 15:34

Wie erklärt man dem finanzamt, daß man playboy, maxim, fhm für seine arbeit braucht oder soll man das einfach mitabsetzen? :lol: Für eine webseite die erotiknews oder entertainment news bietet ist es ja fast pflicht solche magazine zu lesen...

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 27.10.2006, 15:38

Forenmensch hat geschrieben:Wie erklärt man dem finanzamt, daß man playboy, maxim, fhm für seine arbeit braucht oder soll man das einfach mitabsetzen? :lol: Für eine webseite die erotiknews oder entertainment news bietet ist es ja fast pflicht solche magazine zu lesen...
du hast uns doch auch gerade erklärt warum du diese Zeitschriften als geschäftsausgaben absetzen möchtest... und glaube mir, die vom Finanzamt bekommen noch ganz andere Sachen als Firmenausgaben vorgesetzt...

Forenmensch
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Beitrag von Forenmensch » 27.10.2006, 16:31

Also kriegt meine steuerberaterin dann ne info vom finanzamt, daß sie nicht glauben daß es zum geschäftsbetrieb nötig ist oder wie wird das gehandhabt wenn sie zweifel an den ausgaben haben oder ist es sinnvoll bei solchen geschichten auf der rechnung beizuschreiben zwecks content für meine domains...? Wenn ich z.B. auf eine Erotikmesse gehe um Bilder zu machen woher soll das finanzamt wissen, daß es geschäftlich war?

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 27.10.2006, 18:26

Forenmensch hat geschrieben:Also kriegt meine steuerberaterin dann ne info vom finanzamt, daß sie nicht glauben daß es zum geschäftsbetrieb nötig ist oder wie wird das gehandhabt wenn sie zweifel an den ausgaben haben oder ist es sinnvoll bei solchen geschichten auf der rechnung beizuschreiben zwecks content für meine domains...? Wenn ich z.B. auf eine Erotikmesse gehe um Bilder zu machen woher soll das finanzamt wissen, daß es geschäftlich war?
Erstmal erfährt das Finanzamt garnicht, wie deine Ausgaben sich zusammensetzen, denen wird nur die Gesamtsumme mitgeteilt...

wenn es dann zu einer Buchprüfung kommt, kann es natürlich zu solchen Fragen kommen, dann hast du aber auch einen Menschen vor dir, dem du den Zusammenhang genau erläutern kannst.... entweder entscheidet der dann, dass es eine Firmenausgabe war, oder du musst eben Steuern nachzahlen.... ist aber natürlich kein Freibrief alles mögliche als Betriebsausgaben zu deklarieren, denn das könnte dann ggf. sogar strafbar sein... und irgendwann kommt garantiert eine Steuerprüfung...

bei einigen Ausgaben, z.B. geschäftsessen, muss aber auch genau dabei geschrieben werden wieso und weshalb etc...

im zusammenhang mit USt-Pflicht gibt es auch einen kleinen Fallstrick, den man beachten sollte. Wenn man sich da z.B. ein großes Warenlager anlegt, sich die Vorsteuer vom Finanzamt wiederholt und dann das gewerbe abmeldet, muss man die Vorsteuer für die noch vorhandenen Waren wieder ans Finanzamt abführen.... gleiches gilt für gekaufte Maschinen/Werkzeuge/Büroeinrichtungen etc. wobei dann natürlich der Zeitwert als Grundlage genommen wird...

genaue Infos kann ein Steuerberater oder das Finanzamt selber geben...

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 27.10.2006, 18:35

heinrich hat geschrieben:
Treepwood hat geschrieben:Was wäre noch plausibel in diesem Zusammenhang?
Du musst ja die Rechner irgendwo aufstellen, also einen Computerraum brauchst du schon - den kannst du auch innerhalb deiner Wohnung an dich vermieten. Du kannst eine Putzfrau anstellen, die das sauber macht, einen Tischler, der dir passende Möbel schnitzt, Tageszeitungen und Journale sowieso. Schließlich kannst du noch jemanden anstellen und diese Kosten absetzen ...
Ergänzung: Man muss das alles dem Finanzbeamten "glaubhaft" machen - die sind bei guten Argumenten immer zu überzeugen!
wobei aber auch zu beachten ist, dass ein Büroraum in der eigenen Wohnung nur abgesetzt werden kann, wenn dieser ausschliesslich geschäftlich genutzt wird.... eine Zimmerecke als Büro eingerichtet reicht da nicht...

mir ist da ein Fall bekannt, da hatte eine Frau eine 2 Zimmer Wohnung, und wollte einen Raum als Arbeitszimmer absetzen, dies wollte das Finanzamt nicht glauben, und strich den Betrag... Sie erhob Einspruch... Also kam ein Mitarbeiter des Finanzamtes bei ihr vorbei und schaute es sich vor Ort an... Er stellte fest, dass sie wirklich einen Raum zum wohnen/schlafen etc nutzte und der andere Raum ausschliesslich als Büro genutzt wurde, also konnte sie ihn dann doch absetzen....

Funny
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Beitrag von Funny » 27.10.2006, 20:15

net(t)worker hat geschrieben: wobei aber auch zu beachten ist, dass ein Büroraum in der eigenen Wohnung nur abgesetzt werden kann, wenn dieser ausschliesslich geschäftlich genutzt wird.... eine Zimmerecke als Büro eingerichtet reicht da nicht....
zudem habe ich gehört, dass in diesem Zimmer auch nicht mal eine Couch drin sein darf, also nichts was darauf hinweist, dass es privat genutzt wird.

haha
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Beitrag von haha » 27.10.2006, 20:32

Funny hat geschrieben:zudem habe ich gehört, dass in diesem Zimmer auch nicht mal eine Couch drin sein darf, also nichts was darauf hinweist, dass es privat genutzt wird.
Na, dann hat ein Ingenieur aber ein Problem, wenn er bei Beratungsgesprächen seine Kunden auf dem Fußboden platzieren muss ;) Nicht alles glauben, was so erzählt wird, und vor allen Dingen keine Einzelfälle ins Allgemeine ziehen.

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Beitrag von thefly » 27.10.2006, 21:49

Treepwood hat geschrieben: Mhhh... da würde mich interessieren, welche Kosten ihr in Verbindung mit eurem Gewerbe/Website als Betriebsausgabe geltend macht? Diese wirken ja Gewinn-mindernd und können die Steurlast erheblich senken.
Klar kannst du alles mögliche angeben, Computer, Arbeitszimmer, Internet, Handy etc.
Ich bin aber der Meinung es nicht zu übertreiben, so verzichte ich beispielsweise darauf Telefon und Arbeitszimmer abzuschreiben, weil a) ist Telefon eh nicht die Welt und b) ist das Arbeitszimmer eh nicht so groß.

Wenn die Herren vom FA dann mal vorbeischauen und sehen das im Arbeitszimmer gar nicht nur Arbeitstechnische Dinge stehen, sondern dort auch der Schrank mit Putzmitteln und Staubsaugerbeuteln und die Haushaltsreinigungsgeräte stehen, sind die wohl nicht gerade very amused.

https://www.forum.gruender-treffpunkt.de/ftopic284.html

Gruß
thefly

Funny
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Beitrag von Funny » 29.10.2006, 00:36

haha hat geschrieben:
Funny hat geschrieben:zudem habe ich gehört, dass in diesem Zimmer auch nicht mal eine Couch drin sein darf, also nichts was darauf hinweist, dass es privat genutzt wird.
Na, dann hat ein Ingenieur aber ein Problem, wenn er bei Beratungsgesprächen seine Kunden auf dem Fußboden platzieren muss ;) Nicht alles glauben, was so erzählt wird, und vor allen Dingen keine Einzelfälle ins Allgemeine ziehen.
nu ja - Ingenieur ist auch nicht gerade allgemein. Aber solche "Ausnahmen" gibts natürlich viel, hast vollkommen Recht.
Vermutlich sind beim "bestimmten Gewerbe" dann wohl auch die Betten abzusetzen ;)
Dies zum Thema "Gewerbe *lach*

Max**
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Beitrag von Max** » 29.10.2006, 09:15

Wie berechnet man denn die Anteiligkeit wieviel ich von meinen PC absetzen kann wenn ich ihn z.B. 4Std am Tag geschäftlich nutze und 1Std Privat bzw. wie kontrollieren die das und was zählt zum geschäftlichen? Foren lesen ist ja auch geschäftsfördernd.

oldInternetUser
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Beitrag von oldInternetUser » 29.10.2006, 10:16

thefly hat geschrieben:Ich bin aber der Meinung es nicht zu übertreiben, so verzichte ich beispielsweise darauf Telefon und Arbeitszimmer abzuschreiben, weil a) ist Telefon eh nicht die Welt und b) ist das Arbeitszimmer eh nicht so groß.
Telefon geht problemlos, wenn man sich ISDN mit drei Telefonnummern zulegt. Dann 2/3 der Grundgebühren (Kundentelefonate + Fax) und die Verbindungskosten über die beiden Nummern geltend machen, die Rechnungen liegen ja vor.

Bei mir ist das eine ziemliche Menge an Verbindungskosten, das lohnt sich schon. Aber das sind eben Dienstleistungen - und kein Gewerbe, das von Werbeeinnahmen lebt.

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