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Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ...

Alles zum Thema Google Adsense.
Homey
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Beitrag von Homey » 18.12.2006, 21:06

Mein Anwalt der auf internet recht spezialisiert ist sagt er kann/darf mir bei Steuerrechtlichen Dingen nicht weiterhelfen und ich soll da nen Steuerberater aufsuchen.

Werd den aber nochmal anschreiben da es ja nicht unbedingt um eine Steuerberatung geht, viel mehr darum das ich keinem Amt/Richter oder was auch immer beweisen kann das ich mit Google Geld verdiene. irgendwas muss es ja da geben, irgendwelche Gesetze oder Gerichts-Urteile auf die ich mich berufen kann ...

Ist halt online angemeldet, deswegen aber (meiner meinung nach) in keinster Weise nicht rechtlich abgesichert. Das ist meiner Meinung nach ein gültiger Vertrag und ich bin auch meiner Meinung nach voll im Recht wenn ich behaupte das diese Umsätze nicht umsatzsteuerpflichtig sind ...

Trotzdem muss ich sagen das ich von Google hier auch entäuscht bin. Ich kann verstehen das sie nicht an jeden der 100 MIO Adsense Kunden einen Brief/Vertrag schicken wollen, aber das sie selbst bei einem wie mir ... die argste Probleme hat und mit einem Beim schon im Knast steht (was ich auch google gesagt habe) ... nicht mal eben irgendwas schriftliches oder Fax schicken können wo einfach drauf steht das ich bei Google Adsense Kunde bin und die monatlichen Zahlungen von Google INC aus den USA gemacht werden. Sind 2-3 Sätze, ab in nen Briefumschlag oder fax gerät und das wars! Aber google will einfach nicht. Die schicken mir ne Email in der sie mir das erzählen und sagen dann ich soll denen die Email zeigen. Diese Email(s) interessieren meine Beamten aber nicht weil sie nix aussaugen, keine Unterschrift enthalten und ganz leicht gefälscht werden können.

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rechtlegal
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Beitrag von rechtlegal » 18.12.2006, 23:01

Homey hat geschrieben:Mein Anwalt der auf internet recht spezialisiert ist sagt er kann mir bei Steuerrechtlichen Dingen nicht weiterhelfen ...
Das kann sein.
Homey hat geschrieben:Mein Anwalt der auf internet recht spezialisiert ist sagt er darf mir bei Steuerrechtlichen Dingen nicht weiterhelfen ...
Das ist Quatsch.

-----------------

Madeleine2201 hat Dir doch bereits 'nen prima Link gepostet, wenn Du da ein bisschen weitersuchtst, kommst Du auf https://www.bzst.de/003_menue_links/004 ... index.html

Ist zwar nicht Dein Fall, aber grundsätzlich ist man dort - was für Ämer nicht allgemein üblich ist - sehr freundlich und hilfsbereit. Ich denke, eine telefonische Nachfrage dort kann nicht schden.

Ist aber nur meine unverbindliche Meinung und keinesfalls Rechtsrat.

bahnbilder
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Beitrag von bahnbilder » 21.12.2006, 22:20

Das ist ja wirklich eine böse Geschichte. Ist es denn möglich, dass Du den Finanzbeamten einmal persönlich beim Einloggen in den Adsense-Account zugucken lässt? Dort gibt es ja die Zahlungsprotokolle, die man mit den jeweiligen Umrechnungskursen und Auszahlungsdaten mit den Kontoauszügen vergleichen kann.

Wenn er allerdings behauptet, dass man auch den SSL-geschützten Zugang fälschen kann, dann hilft wohl wirklich nur ein Anwalt. Jede Form von Verträgen ist fälschbar, auch unterschriebene. Das ist schon ziemlich dreist von dem Beamten, das zu unterstellen!

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hansjoachim
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Beitrag von hansjoachim » 22.12.2006, 00:19

ich misch mich einfach mal ein mit der gefahr dass ich mich unbeliebt mache :D

ich habe erst seit kurzem ein paar einnahmen mit adsense erzielen können und mir noch keine auszahlen lassen. nachdem ich diese "geschichte" hier gelesen habe, habe ich gleich mal die option scheck-zustellung bei google gewählt und danach gelesen, dass sie mir einen Brief mit PIN schicken wollen, mit der ich das ganze dann noch aktivieren kann.

Vielleicht kriegst du ja auch sonen Adsense PIN Brief den du dann gleichzeitig fürs Finanzamt verwenden kannst? Dann nimmst noch einen Scheck mit und die müssten eigentlich zufrieden sein. Wenn nicht sind sie doof und einfach nur neidisch :roll:

kannst ja mal versuchen.

illuminatus
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Beitrag von illuminatus » 22.12.2006, 08:16

edvsb hat geschrieben:@Homey
P.S. Habe keine Steuerberater, mache das alles selber. Aber wenns so weitergeht wohl bald nen Rechtsanwalt deswegen, denn die Nachforderung zahle ich nicht.
Gruß, Ingo
Mit einfach nicht zahlen wirst Du beim FA kaum durchkommen. Die sind da gnadenlos. Ich hatte wegen Umzungs mal irgendeine Steuernachzahlung von lächerlichen 100,- übersehen. Ruckzuck hat das FA eine Kontopfändung incl. saftiger Gebühren durchgeführt. Am besten gleich mit scharfen Geschützen (Anwalt) gegen die Bürokraten.

guppy
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Beitrag von guppy » 22.12.2006, 08:59

leg mir nen Steuerberater für Teuer Geld zu und rauskommen tut nur ärger und Stress
dann ist das wohl nicht der Richtige.

Das Finanzamt kann nur UST verlangen wenn UST auch ausgewiesen wird.
Quatsch, das Finanzamt ist doch nicht dafür verantwortlich, dass Rechnungen richtig erstellt werden, du kannst keine vorsteuer geltend machen wenn keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist, das ist richtig.
Da Google aber in den USA sitzt ist das völliger Blödsinn.

Leg gegen den Bescheid Widerspruch ein und besorg dir nen fitten Anwalt.
Die Frage ist, was ist kaufmännisch sinnvoll ? Einen Anwalt und Gerichtskosten über mehrere Instanzen zu bezahlen, oder sich was anderes einfallen zu lassen.

Hatten sich hier nicht ein paar Adsensemitarbeiter im Forum angemeldet ?
Da wäre mal eine Stellungnahme nicht schlecht !!

Heinz Fröhlich
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Beitrag von Heinz Fröhlich » 22.12.2006, 10:38

Verstehe nicht, warum die Heinis sich da krum stellen.

Wir verkaufen Waren weltweit und oft kommen nur telefonische Bestellung oder Bestellungen per Email bei uns an. Also im Sinne des Finanzamt eigentlich auch nichts schriftliches. Es werden einfach Rechnungen erstellt wie: Fimra XYz Ltd, Kameltreiber Str. 45a, Saudi-Arabien - Wir berechnen Ihnen für Marketingdienste 4500 US$ ....

Warum sollte sowas mit Google nicht möglich sein. Rechnung schreiben verbuchen und schon haben die Schlafmützen was schriftliches.

Fröhliche Weichnachten wünscht Heinz Fröhlich

bahnbilder
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Beitrag von bahnbilder » 22.12.2006, 12:35

guppy hat geschrieben:Die Frage ist, was ist kaufmännisch sinnvoll ? Einen Anwalt und Gerichtskosten über mehrere Instanzen zu bezahlen, oder sich was anderes einfallen zu lassen.
Es ist die Frage, ob das überhaupt vor Gericht geht und dann gleich durch mehrere Instanzen. Schon allein das Vorhandensein eines Anwaltes bewirkt manchmal Wunder.

Die Sachlage ist ganz klar. Ob die Beweise ausreichen kann ich als Nichtjurist nicht einschätzen. Da der Threaderöffner aber einfach im Recht ist, denke ich, stehen seine Chancen ganz gut. Man muss sich halt (leider) manchmal wehren.

ColoRos
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Beitrag von ColoRos » 23.12.2006, 18:07

Hi,

ich hätte dazu eine Frage:

Wenn man mit Adsense im Jahr 7500 Euro macht, ist man ja klein Unternehmer und nicht verpflichtet Umsatzsteuer zu bezahlen, aber wenn man mehr Einnahmen kriegt, wird man ja "Großunternehmer" und so solle man verpflichtet sein als Großunternehmer Umsatzsteuer zu bezahlen, auch wenn der Zahler außerhalb der USA liegt. Weil man in D lebt, sollen diese Regeln gelten, hatte man mir gesagt.

Also es würde nichts ausmachen, da man selber in D ist und das Geld in D aufnimmt.

Stimmt das so?

Was ich n icht verstehe, gibt es keine richtige Aufklärung im Gesetzbuch oder so wo drinne steht, dass man nicht Umsatzsteuerpflichtig ist wenn das Geld außerhalb Europa kommt?

Und was ich auch nicht glauben kann ist: Man verdient viel Geld im Ausland (sagen wir Google Werbung). Die Bezahlung kriegt man hier hin. Da die Zahlung aus dem Ausland kommt, keine UST.

Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, dass der Staat nichts vom Kuchen haben will.

Vielleicht sollte Google das Finanzamt auch mal aufklären. Google hat ja auch ihren Sitz hier in Deutschland. Nehmen die keinen Kontakt zum Finanzamt? Wie es so aussieht, haben wenige Finanzämte Ahnung davon.

Vielleicht sollten die ein Gesetz über Internet-Marketing machen... Oder das Google uns auch mal aufklärt was man wirklich tun soll. Die geben keine Steuerliche Aussagen, was ich nicht gut finde.

Heinz Fröhlich
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Beitrag von Heinz Fröhlich » 23.12.2006, 21:46

ColoRos hat geschrieben:Hi,

Vielleicht sollten die ein Gesetz über Internet-Marketing machen... Oder das Google uns auch mal aufklärt was man wirklich tun soll. Die geben keine Steuerliche Aussagen, was ich nicht gut finde.
Gratis Tipp! Du solltest Dir wirklich einen guten Steuerberater suchen!

Fröhliche Weichnachten wünscht Fröhlich


PS.: Mache dir keine Sorgen, alles was mit Steuern zu tun hat ist in Deutschland bestens zum Wohle Deutschlands geregelt.

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Beitrag von bewe28 » 26.12.2006, 21:19

Hallo zusammen,

will meinen ersten Beitrag hier nutzen, um etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

Also:
Umsatzsteuer entsteht nach USTG für Lieferungen und Leistungen im Inland gegen Entgelt

Also prüfen wir ab
1. Lieferung Leistung ? Ja, eindeutig
2. Entgelt ?? zweifellos
3. Inland ?? Gute Frage. Kann nicht eindeutig beantwortet werden.

Einen Irrtum möchte ich aber aufklären. Die Tatsache, daß die Zahlung aus dem Ausland kommt, hilft uns nicht weiter, wird die Leistung des deutschen Unternehmers in Deutschland an einen Amerikaner erbracht, ist die Zahlung steuerpflichtig !! (Sowohl Umatz-als auch Einkommensteuerpflichtig)

Nächste Frage. Wieso akzeptierst Du, daß die Einnahmen in Deutschland der Einkommensteuer unterzogen werden? D.h. Du gibst damit ja zu, das es sich um inländische Erlöse handelt. Wenn der Ort der Leistung aber nicht Deutschland ist, (wo dann??) dann wäre auch der Ort für die Einkommensbesteuerung nicht Deutschland.

Steht der Server Deiner HP in D, sehe ich auch die Erlöse als inländische Erlöse. Tut mir leid, wenn ich so ehrlich sein muss.

Kleiner Trost. Versuch doch, die Umsätze als in D steuerpflichtig zuzulassen, aber unter Kleinunternehmerregelung.
(Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500 € nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird)

Dann ind die Erlöse umsatzsteuerfrei. So sollte auch Dein Finanzbeamter zufrieden sein

guppy
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Beitrag von guppy » 27.12.2006, 09:46

Einen Irrtum möchte ich aber aufklären. Die Tatsache, daß die Zahlung aus dem Ausland kommt, hilft uns nicht weiter, wird die Leistung des deutschen Unternehmers in Deutschland an einen Amerikaner erbracht, ist die Zahlung steuerpflichtig !! (Sowohl Umatz-als auch Einkommensteuerpflichtig)
Sicher, ?
Wir verkauften Internetdienstleistungen in die Schweiz, auf den Rechnungen kann ich keine Umsatzsteuer geltend machen, logischer Weise führe ich dafür auch keine Umsatzsteuer ab, Einkommenssteuer aber sehr wohl.
Genauso verkaufe ich eine Dienstleistung (adsense) nach Amerika, führe dafür Einkommssteuer ab, aber keine Umsatzsteuer.
Nach meinem Rechtsverständnis, muss die Einkommssteuer nach Wohnsitz gezahlt werden, aber die Umsatzsteuer abhängig vom "Wohnsitz" des Käufers.

bewe28
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Beitrag von bewe28 » 27.12.2006, 15:38

guppy hat geschrieben:
Sicher, ?
Wir verkauften Internetdienstleistungen in die Schweiz, auf den Rechnungen kann ich keine Umsatzsteuer geltend machen, logischer Weise führe ich dafür auch keine Umsatzsteuer ab, Einkommenssteuer aber sehr wohl.
Genauso verkaufe ich eine Dienstleistung (adsense) nach Amerika, führe dafür Einkommssteuer ab, aber keine Umsatzsteuer.
Nach meinem Rechtsverständnis, muss die Einkommssteuer nach Wohnsitz gezahlt werden, aber die Umsatzsteuer abhängig vom "Wohnsitz" des Käufers.
Deutsche Unternehmen, die Leistungen online (auch) in das oder im Ausland erbringen, unterliegen mit ihrem Welteinkommen der Einkommen-, Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer, also auch mit den einer ausländischen Betriebsstätte/Vertretung zuzurechnenden Einkünften. Nur bei Eingreifen eines Doppelbesteuerungsabkommens werden die jeweiligen ausländischen Einkünfte von der jeweils inländischen Besteuerung befreit.

Ob ein Vorgang der deutschen Umsatzsteuer unterliegt, bestimmt sich danach, ob er als im Inland ausgeführt anzusehen ist.

Umsatzsteuerpflichtig sind insbesondere "Lieferungen" und "sonstige Leistungen", die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt erbringt. Der Leistende muß also Unternehmer und der Umsatz als im Inland ausgeführt anzusehen sein. Die Frage, ob eine "sonstige Leistung" steuerbar ist oder nicht, hängt davon ab, ob der Leistende oder der Abnehmer im Inland ansässig sind oder dort eine Betriebsstätte unterhalten.

Bei einem in Inland ansässigen Softwareanbieter und einem Nutzer außerhalb des Gemeinschaftsgebiets der EU gilt die Leistung als im Drittlandsgebiet erbracht. Deutsches Umsatzsteuerrecht ist nicht anwendbar. Anders nur, wenn der ausländische Nutzer eine im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat belegene Betriebsstätte hat und für diese die Leistung bezieht. Hier gilt: Findet das Softwareangebot im Inland statt und ist der Nutzer in einem anderen Mitgliedstaat ansässig, ist wieder danach zu unterscheiden, ob der Nutzer als Unternehmer anzusehen ist, der die Leistung für sein Unternehmen bezieht, oder ob er nicht Unternehmer oder Unternehmer ist, der die Leistung jedoch nicht für sein Unternehmen in Anspruch nimmt. Ersterenfalls ist abzustellen auf den Sitz des Nutzers. Ebenso, wenn der Nutzer als Unternehmer in einem anderen Mitgliedsstaat eine Betriebsstätte unterhält und die Leistung für diese Betriebsstätte bezieht. Ohne Unternehmereigenschaft oder falls die Leistung nicht für das Unternehmen bezogen wird, ist auf den Sitz des Softwareanbieters abzustellen, d.h. dem Ort, von dem aus die Leistung erbracht wird.
Marketing mittels eigener Website ist als sogenannte "Werbeleistung" zu beurteilen. Davon umfaßt sind auch die Begleitleistungen wie Werbevorbereitung, Werbeplanung, Werbegestaltung und Werbemittelherstellung, namentlich sämtliche Leistungen, die geeignet sind, bei dem Adressaten den Entschluß zum Erwerb von Gegenständen oder die Inanspruchnahme von sonstigen Leistungen zu beeinflussen (Ziel der Maßnahme). Hinsichtlich des Orts der Leistungen kann abermals auf das Musterbeispiel Software verwiesen werden.

So, nun Klartext, so wie ich es verstanden habe:

Unternehmer in Deutschland erbringt Leistungen für ausländischen UNTERNEHMER -> in Deutschland keine Umsatzsteuer

Unternehmer in Deutschland erbringt Leistungen für ausländischen Privatmann -> in Deutschland umsatzsteuerpflichtig.

Wer noch mal nachlesen möchte : Hier die Quelle für die Ausführungen oben:
https://www.kanzlei.de/isteuer.htm

unique
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Beitrag von unique » 27.12.2006, 16:24

bewe28 hat geschrieben:So, nun Klartext, so wie ich es verstanden habe:

Unternehmer in Deutschland erbringt Leistungen für ausländischen UNTERNEHMER -> in Deutschland keine Umsatzsteuer

Unternehmer in Deutschland erbringt Leistungen für ausländischen Privatmann -> in Deutschland umsatzsteuerpflichtig.
Nach meinem Rechtsverstaendnis trifft ersteres zu und somit sind die AdSense Einnahmen in DE nicht UST-pflichtig.

btw: Die Fettschreibfunktion dient der Hervorhebung einzelner Woerter / Passagen. Eine Fettschrift ueber den ganzen Text hinweg erschwert die Leserlichkeit ungemein.

gme
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Beitrag von gme » 27.12.2006, 16:29

hä ?

Wieso sollst du Umsatzsteuer zahlen oder verwechselst du das gerade mit einkommenssteuer, du kannst anhand von auszahlungsprotokollen nachweisen das du keine MwSt. erhalten hast.

Was du zahlen musst ist Einkommenssteuer!!!!

Ich erziele auch enorm hohe Umstätze mit Adsense musste aber noch nie die nicht erhaltene MwSt. nachzahlen.

Habe immer nur das einkommen versteuert.

Zahle nix ! geh zum anwalt der kostet zwar zwischen 300 und 1000 € aber wenns um 5 oder 6 stellige Beträge geht würd ich das auf jedenfall machen!

Problem wird sobald du die rechnung erhalten hast und die nicht zahlst und keinen Einspruch einlegst musst du sie Zahlen!!! egal wie die rechtslage ist, such dir einen Anwalt mit spezialgebiet Internet- Steuerrecht der wird dir sicher helfen

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