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Finanzamt besteht auf Umsatzsteuer für Adsense Einnahmen ...

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Homey
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Beitrag von Homey » 15.12.2006, 02:52

Hallo Ihr lieben!

Ich hab schon ne Stunde hier rumgelesen aber irgendwie keine passende Antwort gefunden ... zwar einige die das selbe Problem hatten, aber wohl leichter lösen konnten als ich ...

Ich probier mich kurz zu fassen:
Ich betreibe mehrere (englische) Websites auf denen ich Google.com-Adsense Werbung geschaltet habe. Schon seit Anfang des Jahres ... Die Umsätze sind recht gut und somit will der Vater Staat nun auch sein Stück vom Kuchen. Viele viele €uros habe ich bereits dieses Jahr gezahlt in meiner quartals-einkommenssteuererklärung ... ich glaube auch langsam genug für dieses Jahr ...

Nunja, das Finanzamt hängt mir jetzt schon 2 Monate im Rücken und verlangt von mir das ich einen schriftlichen Nachweis erbringe, dass ich mit Google Inc. einen 'Deal' habe und das Google ein US Unternehmen ist und ich somit KEINE Umsatzsteuer zahlen muss ...

Ich habe alles eingereicht was ich hatte, wie zB original Kontoauszüge wo man sehen kann das Google Inc. mir was überwiesen hat, sowie die Addresse + Telefonnummer sowie die Internet URL von Google Adsense und meiner Website.

Heute hab ich dann Post bekommen indem das Finanzamt mir folgendes mitteilt:
[...] einer erneute Überprüfung der vorgelegten unterlagen hat zu dem Ergebnis geführt, dass die Unterlagen als Nachweis für den Ort der sonstigen Leistungen nicht ausreichen sind. Insbesondere auf die Formvoraussetzung des § 14 UStG möchte ich verweisen.

Da keine entsprechenden Nachweise vorgelegt wurden bzw. die vorgelegten Belege nicht ausreichend sind, bestimmt sich der Ort der sonstigen Leistung nach § 3a Abs.1 UStG, somit im Inland und mangels Steuerbefreiung umsatzsteuerpflichtig.

[...]
Es wiederspricht dem allgemeinen Geschäftsgebaren, dass ohne schriftliche Vereinbarung eine Geschäftsbeziehung aufgebaut wird.

[...]
Ergeänzend weise ich darauf hin, dass für steuermindernde Tatsachen die Objektive Beweislast den Steuerpflichtigen trifft.
Soll heissen ... ich hab die Arschkarte gezogen und darf jetzt Umsatzsteuer zahlen und das Rückwirkend für das ganze Jahr. Die Aufforderung zur Zahlung werde ich in den nächsten Tagen erhalten ...

Auf mehreren Anfragen bei Google ob ich etwas schriftlich bekommen kann, bekam ich leider immer nur negative 'standard antworten':
I apologize for the inconvenience that this has caused you. Although we aren't able to issue any statements of earnings, invoices or similar documents for our publishers, perhaps you can provide your check copies or make photocopies of your bank account statements.
Additionally, you can find detailed earnings information in your AdSense account on the Advanced Reports and Payment History pages, which you might be able to use.
Hab google bereits mehrmals darum gebeten und Ihnen gesagt das ich bereits mit einem Beim wegen Steuerhinterziehung im Knast stehe, aber ich krieg immer nur die obige Antwort ...

Wie beweise ich also dem Finanzamt nun das ich bei Google Inc. 'unter Vertrag' stehe und von Google Inc., einem US Unternehmen, mein Geld bekomme und somit die Einnahmen von Google Adsense NICHT umsatzsteuerpflichtig sind? Wie macht Ihr das denn alle? Ich habe doch nicht viel ausser meine Kontoauszüge ... hab mich da online angemeldet und das wars! ich hab nix schriftliches von google oder irgendwelche schriftlichen Beweise das ich bei Google-Adsense bin :evil:

Und jaaa. Ich habe einen Steuerberater! Den ich aber wohl nächste Woche auf den mond schiessen werde und mir einen besseren Suchen werde, weil genau sowas sollte der mir vom Hals halten. Mein Steuerberater sagt halt in einem Schreiben das ich einen schriftlichen Nachweis zeigen soll, der zeigt das ich "tatsächlich einen Vertrag mit Google (Sitz in den USA) eingegangen bin". Ansonsten soll ich halt meine Kontoauszüge alle einreichen damit daraus die Umsatzsteuer errechnet werden kann die ich dann zahlen darf.

Ich weiss jetzt einfach nicht weiter. Das F.-Amt wird jetzt mit einer Forderung von mehreren tausend euros umsatztsteuer hereinplatzen die ich nicht bezahlen kann und auch nicht will. Die Einnahmen von Google Adsense sind halt nicht umsatztsteuerpflichtig und ich kann keine MwST abführen weil ich sie nieeeeee bekommen habe von Google. Dem F.-Amt steht das Geld einfach nicht zu aber sie bestehen drauf weil ich keine schriftlichen Beweise habe.

Helft mir bitte ... auch wenn Ihr keine richtige Lösung habt, so teilt mir doch bitte mit wie IHR eurem F.-Amt klargemacht habt das diese Einnahmen nicht UmSt.-Pflichtig sind. Welche Beweise habt Ihr eingereicht? Vielleicht könntet Ihr mir auch mal den Namen oder Tele.-Nummer eures Finanzamtes mitteilen, damit ich da mal nachören kann auf welcher Gesetzesgrundlage die das so erlauben. Vielleicht kann sich dann MEIN Finanzbeamter mal mit denen in Verbindung setzen die mit Sicherheit mehr Ahnung davon haben als meiner. Ich habe das Gefühl meiner weiss nichtmal wie man "internet" schreibt ...

Und das vor Weihnachten ... die wissen schon wie man einem das Fest versaut ^^

Naja ... hoffe hier is jemand der mir helfen kann. Sonst verbringe ich wohl die Weihnachtszeit im Knast :cry:

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Beitrag von new_newbie » 15.12.2006, 03:18

Hilft das?
https://www.abakus-internet-marketing.d ... 31423.html

Hab nur kurz angelesen. Geht auch um USt und Finanzamt.

Homey
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Beitrag von Homey » 15.12.2006, 03:33

Nö hilft nich ^^

Der hat das selbe Problem aber es entweder noch nicht gelöst oder nicht verraten wie er seinen Beamten überzeugt hat ...

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fuchs
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Beitrag von fuchs » 15.12.2006, 03:43

Schicke denen doch jedes Zahlungsprotokoll des jeweiligen Monats? Und vielleicht die AGB's...

:oops:

edit: Für eine Werbebuchung die ich mal hatte, habe ich auch keinen Vertrag geschlossen, ich hatte nur eine Rechnung (oder hier Gutschrift ka) gestellt, müßte das nicht ausreichen?

edit2: leg denen noch eine Weltkarte bei und zeige ihnen ungefähr wo die Google INC liegt. Mehr fällt mir auch nicht zu dieser späten Stunde ein ;)

Xaron
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Beitrag von Xaron » 15.12.2006, 09:11

Es wiederspricht dem allgemeinen Geschäftsgebaren, dass ohne schriftliche Vereinbarung eine Geschäftsbeziehung aufgebaut wird.
Hat der wirklich "widerspricht" mit "ie" geschrieben? :o Und wieso widerspricht das dem allgemeinen Geschäftsgebaren? Ich dachte immer, mündliche Verträge, Online-Verträge und schriftliche Verträge sind alle gleichwertig?

Gruß - Xaron

celtic
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Beitrag von celtic » 15.12.2006, 09:26

vielleicht hilft Dir
https://www.hk24.de/produktmarken/recht ... lungen.jsp und https://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Mit ... euern.html etwas weiter.

Entscheidend ist hier wohl die Frage, wo der Ort der Leistung ist. Und das ist wohl je nach Finanzbeamten Auslegungssache. Vielleicht sollte man mal zwecks Besteuerung und Nachweisen beim Bundeszentralamt für Steuern direkt nachfragen...

Xaron
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Beitrag von Xaron » 15.12.2006, 09:50

Jo, ansonsten eine Instanz höher gehen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann da manchmal auch Wunder bewirken. ;) Ich würde mich aber vorher mal mit dem Vorgesetzten verbinden lassen...

Gruß - Xaron

smartie
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Beitrag von smartie » 15.12.2006, 10:03

Hi,

ich würde die Aufforderung zur Nachzahlung nicht akzeptieren und Widerspruch einlegen! Die Sache ist klar: der nette Herr Finanzbeamter lebt vollkommen Weltfremd!

Selbstverständlich können Verträge auch online und mündlich abgeschlossen werden, keine Frage! Die sind auch mit den schriftlichen Verträgen gleichwertig!

Ich würde getrost erst mal mein Weihnachtsfest feiern und dann in die Offensive gehen!

@fuchs: die Idee mit der Weltkarte finde ich wirklich gut! ;)

Alles Gute.

Gruß.

Eren

heinrich
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Beitrag von heinrich » 15.12.2006, 10:08

Man kann ja auch versuchen, das alles unter dem Liebhabereiparagraphen abzuhandeln - dann gibt es nämlich überhaupt keine Steuerpflicht. Dann kann man seinen Computer eben nicht von der Steuer absetzen und betreibt seine Webseiten bloß als Hobby. Zumindest wurde mir vor vielen Jahren meine Computerarbeit an Webseiten als solches gewertet und daher meine diesbezüglichen Ausgaben nicht anerkannt. Pech gehabt!

dandy11
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Beitrag von dandy11 » 15.12.2006, 10:37

heinrich hat geschrieben:Man kann ja auch versuchen, das alles unter dem Liebhabereiparagraphen abzuhandeln - dann gibt es nämlich überhaupt keine Steuerpflicht.
Bei einer erwartetetn Nachzahlung von mehreren Tausend Öcken ist wohl nicht mehr von Liebhaberei zu sprechen :wink:

@homey

Hast du schon versucht, dem Bürokraten deine Google-Abrechnungen unter die Nase zu reiben? Die gibts unter 'My Account -> Payments'. Dort lassen sich dann die Auszahlungen für jeden Monat ansehen und Ausdrucken. Dort wird keine USt. ausgewiesen.

Ansonsten könnest du ihn mal auf https://www.google.de/intl/de/impressum.html hinweisen. Da steht eindeutig, dass Google in Amiland unter dem Gesetz von Delaware registriert ist. Außerdem ist da 'ne Nicht-DE UstID zu sehen (EU372000041). Allerdings weiß ich nicht, für was hier EU steht. Hab ich noch nie gesehen und kann auch keine Länderkennung damit in Verbindung bringen.

philophax
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Beitrag von philophax » 15.12.2006, 10:41

https://google.com/adsense/taxinfo

Die Website-Publisher sind steuerrechtlich einer der drei Hauptkategorien zuzuordnen:

* US-amerikanisches Unternehmen: Der Zahlungsempfänger befindet sich in den USA und ist dort auch steuerpflichtig.
* Nicht-US-amerikanisches Unternehmen (Keine Aktivitäten innerhalb der USA): Die Vorgänge des Zahlungsempfängers, die sich auf die Teilnahme am AdSense-Programm beziehen, finden vollständig außerhalb der USA statt und der Zahlungsempfänger ist in den USA nicht steuerpflichtig.
* Nicht-US-amerikanisches Unternehmen mit Aktivitäten in den USA: Der Zahlungsempfänger hat seinen Hauptsitz außerhalb der USA, verfügt jedoch über Eigentum oder Angestellte in den USA, die in die Teilnahme des Zahlungsempfängers am AdSense-Programm verwickelt sind.


https://www.abakus-internet-marketing.d ... 97187.html

Google ist nun mal ein US-Unternehmen, da kann sich Dein Finanzamt auf den Kopf stellen.

Mein Tipp: einen Bloggg aufmachen un die Geschichte reinstellen, den Vorgesetzten Deisen Fa-Beamten kontaktieren und so weit nach oben gehen, bis es passt - und solange Bloggen, bis die Nation heult (äh, bin im Grunde halt ein Journalist).

Und mal bei RA Bahr https://www.dr-bahr.com/ anklopfen...

Viel Glück - und zahl nicht (unter Vorbehalt, auf Sperrkonto........)

JenaTV
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Beitrag von JenaTV » 15.12.2006, 10:57

Xaron hat geschrieben:Jo, ansonsten eine Instanz höher gehen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann da manchmal auch Wunder bewirken. ;) Ich würde mich aber vorher mal mit dem Vorgesetzten verbinden lassen...

Gruß - Xaron
Korrekt. Genau as würde ich tun- ist nämlich kompletter Dünnschiss was das Finanzamt geschrieben hat. :lol:
---->Dies ist keine Rechtsberatung<----
Steuerrechtlich verkaufst Du Deine Werbefläche an die Firma Google.
Wenn die Fa. Google im Ausland sitzt ist dies Export von Werbedienstleistungen und damit nicht umsatzsteuerpflichtig.
Du kannst dem Herrn vom Finanzamt ausdrucken wo die Firma Google ihren Sitz hat. Weiterhin geht aus dem Kontoauszug hervor das die Zahlung aus dem Ausland kommt. Das wars. Ob Du Deine Verträge mit der Firma Google auf Papier, Bierdeckeln, Keilschrifttafeln festhältst oder auf Zuruf, Handschlag, guten Glauben oder Verdacht begründest geht das Finanzamt letzten Endes einen feuchten Kehricht an.
Der Paragraf das Du "steuermindernde Tatbestände" nachweisen mußt ist schon ok- der bezieht sich aber auf Einkommenssteuern. Hier handelt es sich um Umsatzsteuer das ist was gaaanz anderes.
Umsatzsteuer ist keine Steuer die Du als Unternehmer zahlen mußt- Umsatzsteuer ist eine Steuer die Du als Unternehmer für Vadder Staat beim Endverbraucher kassieren mußt. Hast Du nix kassiert weil der Endverbraucher im Ausland sitzt mußt Du auch nix zahlen.
---->Dies war keine Rechtsberatung<----

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Beitrag von order4you » 15.12.2006, 11:26

Ich habe mir jetzt hier mal nicht alles durchgelesen, aber so wie ich das in so manchen Gesprächen mit meinem zuständigen Finanzamt und meinem Steuerberater verstanden haben, ist zwar Adsenes Umsatzsteuerpflichtig, aber man kann doch im selben Moment die Umsatzsteuer (ähnlich der Einfuhrumsatzsteuer) als Vorsteuer wieder ziehen.
Damit währe man doch wieder bei + - Null ausser ein wenig Mehraufwand für die Buchhaltung.

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Beitrag von JenaTV » 15.12.2006, 12:06

order4you hat geschrieben:Ich habe mir jetzt hier mal nicht alles durchgelesen, aber so wie ich das in so manchen Gesprächen mit meinem zuständigen Finanzamt und meinem Steuerberater verstanden haben, ist zwar Adsenes Umsatzsteuerpflichtig, aber man kann doch im selben Moment die Umsatzsteuer (ähnlich der Einfuhrumsatzsteuer) als Vorsteuer wieder ziehen.
Damit währe man doch wieder bei + - Null ausser ein wenig Mehraufwand für die Buchhaltung.

mfg
Vorsicht. :lol:
Du hast 100 Euro bekommen. Das Finanzamt meint hier in diesen 100 Euro ist MwSt. enthalten. Wenn Du das anerkennst bekommst Du ab 2007 von jedem Adsense-Euro effektiv noch 84 Cents. :roll:

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Beitrag von Andreas I. » 15.12.2006, 12:18

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