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SloMo
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Beitrag von SloMo » 15.03.2009, 21:02

Danke für den Hinweis auf die Verdienstbescheinigung. Umsatzsteuerpflicht liegt auch dann bei Google.

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Wumba
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Beitrag von Wumba » 17.03.2009, 16:41

Google erteilt uns eine Gutschrift. Das ist das gleiche, wie wenn wir Google eine Rechnung schreiben. Sprich, in dem Moment, in dem du auf deiner Verdienstbescheinigung USt entdeckst, hast DU diese abzuführen.
Ich bin mir nur nicht im klaren darüber, ob so eine Leistung an einen anderen EU-Unternehmer der USt unterliegt. Mit USt-ID wohl nicht, aber sicher bin ich mir da nicht.
Sollte jemand von seinem Steuerberater eine andere Auskunft bekommen haben, wäre es klasse, wenn er es hier postet.

mgutt
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Beitrag von mgutt » 18.03.2009, 01:42

Versteht jemand den Abzug, also wie er mit einer Währungsschwankung zusammenhängen könnte?
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r-alf
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Beitrag von r-alf » 18.03.2009, 01:58

Wumba hat geschrieben:Google erteilt uns eine Gutschrift. Das ist das gleiche, wie wenn wir Google eine Rechnung schreiben. Sprich, in dem Moment, in dem du auf deiner Verdienstbescheinigung USt entdeckst, hast DU diese abzuführen.
Ich bin mir nur nicht im klaren darüber, ob so eine Leistung an einen anderen EU-Unternehmer der USt unterliegt. Mit USt-ID wohl nicht, aber sicher bin ich mir da nicht.
Sollte jemand von seinem Steuerberater eine andere Auskunft bekommen haben, wäre es klasse, wenn er es hier postet.
Die USt führt der Unternehmer (hier G) im Heimatland (hier Irrland) ab.

Das was du von G bekommst ist Umsatzsteuerfrei. Diese Einkünfte werden mit einer gesondern Liste (Betrag- St-ID) an das FA gemeldet, damit die FAs der verschiedenen EU-Länder prüfen können ob wirklich Steuer abgeführt wurde.

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