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Die USt führt der Unternehmer (hier G) im Heimatland (hier Irrland) ab.Wumba hat geschrieben:Google erteilt uns eine Gutschrift. Das ist das gleiche, wie wenn wir Google eine Rechnung schreiben. Sprich, in dem Moment, in dem du auf deiner Verdienstbescheinigung USt entdeckst, hast DU diese abzuführen.
Ich bin mir nur nicht im klaren darüber, ob so eine Leistung an einen anderen EU-Unternehmer der USt unterliegt. Mit USt-ID wohl nicht, aber sicher bin ich mir da nicht.
Sollte jemand von seinem Steuerberater eine andere Auskunft bekommen haben, wäre es klasse, wenn er es hier postet.