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Zahlen ohne Rechnung: Wie macht das Google?

Alles zum Thema Google Adsense.
jj
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Beitrag von jj » 22.03.2006, 19:52

Wie kann Google eigentlich Adsense Ausgaben bezahlen, ohne von den Webmastern eine Rechnung über den Betrag zu erhalten. Ich stelle mir das relativ schwierig vor, wenn der Finanzbeamte keine Rechnung über die Ausgänge vorfindet.

Vielleicht gibt es ja einen Rechtsexperten. Mich würde im übrigen auch die rechtliche Lage in Österreich dazu interessieren.

greez

jj

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BLochmann
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Beitrag von BLochmann » 22.03.2006, 21:53


jj
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Beitrag von jj » 22.03.2006, 22:11

Danke für die schnelle Antwort. Bleibt aber immer noch die Frage offen, wie es dann mit Privat-Anwendern steht. In dem von dir geposteten Link steht ja klar etwas davon, dass der Empfänger der Gutschrift quasi Unternehmer sein muss.

lg

jj

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 22.03.2006, 22:39

wichtig bei einer Rechnung oder auch gutschrift ist ja, dass das Finanzamt sie für die USt anerkennt, dies ist bei der Gutschrift ja nur relevant, wenn der Empfänger der Zahlung USt pflichtig ist... und dies setzt ja ein Gewerbe vorraus....

ansonsten reichten für Einnahmen/Ausgaben ja auch sonstige Belege, zur Not auch selber handgeschrieben....

auch der Betrag spielt bei Rechnungen ja eine Rolle, bei Rechnungen unter 100,- Euro sind die rechtlichen Ansprüche an die Form ja auch nicht ganz so hoch...

Rem
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Beitrag von Rem » 22.03.2006, 22:40

Seltsam, ich denke, wenn Deine Bank der anderen Bank bestätigt, dass Du Geld bekommen hast, dann ist das doch die QUITTUNG!

Auch beim Scheck: da ist doch genau nachweisbar, dass Du das Geld bekommen hast.

Was ist eine Rechnung? Eine Rechung alleine ohne Zahlungsbestätigung ist doch wertlos! Die Rechnung beweist lediglich, dass Du etwas gefordert hast... Aber ob Geld geflossen ist oder nicht?

Ich gehe einen Schritt weiter: Stell Dir Firmen vor, die Rechnungen fälschen. Die Rechnung ist völlig wertlos ohne eine Bestätigung, dass Geld geflossen ist, umgekehrt nicht.

Ausserdem ist google eine Firma. Alles was google macht ist "geschäftlich". Ob sie Klopapier kaufen oder Kaffepulver: alles geschäftlich. Der Privatmann hat da ein wenig mehr Probleme, einen Nachweis zu führen.

Na ja ist jetzt meine Meinung und Oesterreich ist für google eh irrelevant. Und Du brauchst einen Steuerberater!
Zuletzt geändert von Rem am 22.03.2006, 22:49, insgesamt 1-mal geändert.

jj
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Beitrag von jj » 22.03.2006, 22:47

Seltsam, ich denke, wenn Deine Bank der anderen Bank bestätigt, dass Du Geld bekommen hast, dann ist das doch die QUITTUNG!
ich meinte den umgekehrten weg. nicht, dass ich geld bekomme, sondern dass ich geld (aus sicht von zb google) an den webmaster zahle. ich hatte doch mal in einer vorlesung von 'keine buchung ohne beleg' gehört. ich meine, man muss doch irgendeine bestätigung haben, dass eine leistung erfolgt ist. sonst könnte ich ja theoretisch geld in die schweiz überweisen und behaupten, dass es ein webmaster wäre - obwohl ich die kohle nur auf mein eigenes auslandskonto überweise. buchhaltärisch eine gutschrift an den herrn xy und gut?

Rem
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Beitrag von Rem » 22.03.2006, 22:53

keine buchung ohne beleg
Aber google erhält den Beleg für die Überweisung! Von der Bank! (Oder einem anderen Dienstleister).
"Am 3.4. haben wir in Ihrem Auftrag 1000 USD zu pjlkkl überwiesen".
ich ja theoretisch geld in die schweiz überweisen
Das geht! Am besten fälschst Du dann noch eine Rechnung! Der Aufwand der Steuerbehörde wäre z.B. dann Dir nachzuweisen, dass die andere Person nicht existiert...

Ich weiss nicht, Rechnungen kann ich problemlos fälschen. Aber wenn ich dann zur Rechnung keinen Beleg vorzeigen kann (dass die Überweisung tatsächlich stattgefunden hast), dann ist die Rechnung völlig wertlos.
Auf der Rechnung ist hingegen halt der Zahlungsgrund notiert, der eventuell relevant dafür ist ob es eine "geschäftliche Zahlung" war oder zum Privatvergnügen. Das ist aber nur relevant bei Geschäftsformen, die eben eine Mischung von Privat und Geschäft beinhalten. Keine Ahnung, ob es sowas in A gibt...
Zuletzt geändert von Rem am 22.03.2006, 23:00, insgesamt 1-mal geändert.

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 22.03.2006, 22:59

na da wirst du wohl nachweisen müssen, dass dort wirklich eine leistung erfolgte... und ggf. wirst du dafür auch noch eine Einfuhrumsatzsteuer entrichten müssen.....



und auch dies
Zwischen dem Aussteller und dem Empfänger der Gutschrift muß Einverständnis darüber bestehen, daß mit einer Gutschrift über die Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird.
wirst du nachweisen müssen können, wenn jemand mal danach fragt...

bei einer deutschen Firma, die mir regelmäßig Gutschriften über nicht gerade geringe Beträge erstellt, müsste ich vorher schriftlich zustimmen, dass dies so gehandhabt wird, und zusätzlich eine bescheinigung vom Finanzamt beifügen, dass ich UStpflichtig bin, so dass mir auch die USt überwiesen werden kann...

ich denke mal, dass es möglich wäre, so auch Geld ins Ausland zu verschieben.... aber du solltest dabei auch bedenken, dass die Finanzbehörden verschiedener Länder immer wieder mal Daten abgleichen... wenn dein Finanzamt nun der Schweiz mitteilt, dass Herr xy von dir geld erhalten hat, dieser Herr xy in der Schweiz aber unbekannt ist, wirst du irgendetwas in der Hand haben müssen....

Rem
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Beitrag von Rem » 22.03.2006, 23:08

"Leistung erfolgt" sehe ich ambivalent. Im Prinzip kann jemand mit dem Geld anfangen, was er will.

Z.B. Spenden. Google spendet 1'000'000 USD. Die haben die Quittung, dass die Zahlung erfolgt ist. Das ist Aufwand. Das mindert das Guthaben um 1'000'000. Aber ob die Leistung erfolgt ist, das Geld auch für einen guten Zweck eingesetzt wurde, das ist völlig egal...

Nochmals:
google kauft für die Mitarbeiter Äpfel ---> steuerlich relevant
ich kaufe mir einen Apfel ---> problematisch... Aber das ist dann abhängig vom jeweiligen Recht.

Egal was google zahlt: alles ist Aufwand und ist steuerlich relevant! Egal was Du zahlst: Du musst genau die Geschäftsrelevanz nachweisen (je nach Deinem Status: Firma oder nicht...). Hier sehe ich meines Errachtens das Hauptproblem mit "Rechnungen, Belegen"... Da würde ich mich aber auch nicht in Nesseln setzen... Es ist halt ein völlig andere Status, der google innehat...

jj
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Beitrag von jj » 22.03.2006, 23:17

ich denke mal, dass es möglich wäre, so auch Geld ins Ausland zu verschieben.
also um eines festzustellen, es geht mir nur darum, wie man so etwas rechtlich korrekt verbucht und nicht, um gelder zu verschieben :D

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 22.03.2006, 23:22

Rem hat geschrieben:"Leistung erfolgt" sehe ich ambivalent. Im Prinzip kann jemand mit dem Geld anfangen, was er will.

Z.B. Spenden. Google spendet 1'000'000 USD. Die haben die Quittung, dass die Zahlung erfolgt ist. Das ist Aufwand. Das mindert das Guthaben um 1'000'000. Aber ob die Leistung erfolgt ist, das Geld auch für einen guten Zweck eingesetzt wurde, das ist völlig egal...
naja... wenn Geld gespendet wird, gibt es eine Spendenquittung, keine Rechnung oder Gutschrift... bei einer Rechnung/Gutschrift gibt es immer eine Gegenleistung, und die muss auch eindeutig auf der Rechnung/Quittung aufgeführt werden...

tron
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Beitrag von tron » 23.03.2006, 02:58

Google koennte nun wirklich mal Rechnungen/Gutschriften - wie man es auch nennen mag -, ich selbst wuerde es "Beleg" nennen wollen, fuer die Webmaster bereit stellen.

Ich darf zB. gerade fuer meine Steuerkanzlei eine "Stellungnahme d. zugrundeliegenden Leistungen" wegen der Adsense Umsaetze schreiben.


tr0n

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Beitrag von Rem » 23.03.2006, 12:31

Ja, das ist dann "Treu und Glauben"...
Ich hoffe, dass der Bankbeleg funktioniert...

Rein logisch sollte das Steueramt nur bei Ausgaben argwöhnisch sein... Also wenn die schon bei Einnahmen so reagieren, dann gute Nacht...

Noch lache ich, bald trifft es mich selbst...

tron
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Beitrag von tron » 24.03.2006, 10:24

Eben, bei Ausgaben ist nicht nur das FA argwoehnischer sondern auch wir Kunden selber..

Deshalb gibt es fuer Adwords schon druckbare Rechnungen aber Adsense Kunden werden einfach ignoriert!?!

:bad-words:

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Beitrag von Rem » 24.03.2006, 10:52

OT:
Ich stelle gewisse Einkünfte langsam auf "Paypal"-Schattenwirtschaft um und werde Ausgaben von und zu Paypal nicht deklarieren. Dadurch erscheint mein Umsatz kleiner (z.B. in meinem Land wegen der MWst-Pflicht) und ich erspare mir die Buchungssätze.
Auf der Gewinnseite ändert sich nichts, ich erspar mir nur ein paar zusätzliche Scherereien... Mein Gewissen bleibt aber ruhig...

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