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Asia-Zone
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Beitrag von Asia-Zone » 25.07.2006, 12:12

Gerade bei Heise erschienen:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/75892

Bei mir erscheint auf der Seite selber im Contentberecih eine fette Simyo Werbung, ohne klare Kennzeichnung. Droht nun eine erneute Abmahn- und Klagewelle?

Wie schaut es bei Textlinks aus? Muss da nun überall stehen, "Achtung, dieser Textlink ist eine Anzeige?"
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ErwinRommel
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Beitrag von ErwinRommel » 25.07.2006, 13:18

Dazu müßte man das ganze Urteil kennen. Vielleicht könnte Dr. Bahr sich dazu ja mal äußern als Experte.
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haha
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Beitrag von haha » 25.07.2006, 14:21

Asia-Zone hat geschrieben:Gerade bei Heise erschienen:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/75892

Bei mir erscheint auf der Seite selber im Contentberecih eine fette Simyo Werbung, ohne klare Kennzeichnung.
Erstmal ging es in dem Urteil nicht um "fette" Werbung, sondern um einen in einen Artikel eingefügten Textverweis (so wie den da eben - nicht gesehen? Schon reingefallen.).
Wie schaut es bei Textlinks aus? Muss da nun überall stehen, "Achtung, dieser Textlink ist eine Anzeige?"
Wenn es Werbung ist, ja. Das ist aber nichts Neues, nicht umsonst schreibt zum Beispiel Google unter seine Textanzeigen "Anzeige".

Aber wie Erwin schon schrieb, müsste man den beklagten Fall kennen. Aus der Bezeichnung "Volks-Sparen" vermute ich mal, dass es da um ein Bild-eigenes Produkt ging und es somit ziemlich offensichtlich Werbung war, keine Berichterstattung. Obendrein hat der Springer-Verlag den Werbecharakter ja selbst zugegeben ("genereller Werbecharakter im Web").

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unknownsoul
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Beitrag von unknownsoul » 25.07.2006, 14:36

Ich warte nur auf den Tag, bis der erste die Arialschrift jedem verbieten will oder schwarz als Textfarbe abmahnt. Wenn weiteren solcher Todregelungen in diesem Land kein Riegel vorgeschoben wird, traut sich bald keiner mehr eine Webseite zu erstellen und ich sehe schwarz für die Onlinewelt.

Wie will denn ein Richter entscheiden, ob ich Geld für Werbung bekomme oder vielleicht nur einem Partner einen Content-Link aus einem meiner Artikel zuschanze? Wer legt fest was Werbung oder eine Empfehlung ist?

DZVO
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Beitrag von DZVO » 25.07.2006, 15:09

unknownsoul hat geschrieben:Ich warte nur auf den Tag, bis der erste die Arialschrift jedem verbieten will oder schwarz als Textfarbe abmahnt. Wenn weiteren solcher Todregelungen in diesem Land kein Riegel vorgeschoben wird, traut sich bald keiner mehr eine Webseite zu erstellen und ich sehe schwarz für die Onlinewelt.
ist?
wie willst du schwarz sehen wenn schwarz verboten ist :)

naja und ausserdem gibt es immer noch die hovermöglichkeit dort kann man ja reinschreiben das es sich um werbung handelt :)

Asia-Zone
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Beitrag von Asia-Zone » 25.07.2006, 15:30

wie willst du schwarz sehen wenn schwarz verboten ist :)
das ist doch mal schwarzer Humor vom Feinsten :D
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haha
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Beitrag von haha » 25.07.2006, 17:22

unknownsoul hat geschrieben:Wie will denn ein Richter entscheiden, ob ich Geld für Werbung bekomme oder vielleicht nur einem Partner einen Content-Link aus einem meiner Artikel zuschanze? Wer legt fest was Werbung oder eine Empfehlung ist?
Dafür sind Gerichte da, um das Gesetz auf den Einzelfall anzuwenden. Insbesondere aber machen Gerichte keine Gesetze, und deshalb sollte man aus diesem einen Fall, in dem - ich sage es nochmal - der Beklagte offenbar zugegeben hat, einen Verweis mit Werbecharakter nicht gekennzeichnet zu haben, nicht auf das gesamte Netz übertragen und hysterisch den Weltuntergang heraufbeschwören.

PS: Falls Dir die Arbeitsweise des Justizwesens unbekannt sein sollte, darfst Du Dich gerne in einer der vielen, vielen öffentlichen Verhandlungen auf die Zuschauerbank setzen und den Richtern bei Wahrheitsfindung und Schuldabwägung zusehen. Nimm Dir aber etwas Zeit mit, für ein Urteil, das Du in einer halben Minute liest, braucht es bisweilen ein paar Stunden bis Tage.

Cura
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Beitrag von Cura » 25.07.2006, 19:31

Warum sollte für Online-Medien etwas anders gelten als für Offline-Medien?

So gross ist der Unterschied nicht, wenn man mal davon ausgeht, dass in einem Printmedium keine direkte Verlinkung innerhalb des Textes gesetzt werden kann.

Die Frage die sich stellt ist halt, wie weit man den Begriff Online-Medien spannen und ausdehnen will. Auch jede gedruckte Vereinspostillie muss Inhalt und Werbung deutlich erkennbar trennen. Und ist eine solche Trennung nicht aus dem Kontext oder optisch erkennbar, muss sie gekennzeichnet werden.

Dazu kann zwar jeder Jurist seinen Senf hinzufügen, wie es aber letztendlich zu handhaben ist, werden die Gerichte (im Einzelfall) entscheiden und hier ist zu erwarten, dass es unterschiedliche und auch widersprechende Entscheidungen geben wird.

netnut
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Beitrag von netnut » 25.07.2006, 19:44

Nun stellt sich wohl mal wieder die Frage was "redaktioneller Inhalt" eigentlich ist...
Betrifft dieses Urteil auch all die "Vergleichs-Seiten", welche neben jeder Beschreibung eines Anbieters einen Affili-Link zum selbigen aufweisen?

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