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Erstmal ging es in dem Urteil nicht um "fette" Werbung, sondern um einen in einen Artikel eingefügten Textverweis (so wie den da eben - nicht gesehen? Schon reingefallen.).Asia-Zone hat geschrieben:Gerade bei Heise erschienen:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/75892
Bei mir erscheint auf der Seite selber im Contentberecih eine fette Simyo Werbung, ohne klare Kennzeichnung.
Wenn es Werbung ist, ja. Das ist aber nichts Neues, nicht umsonst schreibt zum Beispiel Google unter seine Textanzeigen "Anzeige".Wie schaut es bei Textlinks aus? Muss da nun überall stehen, "Achtung, dieser Textlink ist eine Anzeige?"
wie willst du schwarz sehen wenn schwarz verboten istunknownsoul hat geschrieben:Ich warte nur auf den Tag, bis der erste die Arialschrift jedem verbieten will oder schwarz als Textfarbe abmahnt. Wenn weiteren solcher Todregelungen in diesem Land kein Riegel vorgeschoben wird, traut sich bald keiner mehr eine Webseite zu erstellen und ich sehe schwarz für die Onlinewelt.
ist?
das ist doch mal schwarzer Humor vom Feinstenwie willst du schwarz sehen wenn schwarz verboten ist
Dafür sind Gerichte da, um das Gesetz auf den Einzelfall anzuwenden. Insbesondere aber machen Gerichte keine Gesetze, und deshalb sollte man aus diesem einen Fall, in dem - ich sage es nochmal - der Beklagte offenbar zugegeben hat, einen Verweis mit Werbecharakter nicht gekennzeichnet zu haben, nicht auf das gesamte Netz übertragen und hysterisch den Weltuntergang heraufbeschwören.unknownsoul hat geschrieben:Wie will denn ein Richter entscheiden, ob ich Geld für Werbung bekomme oder vielleicht nur einem Partner einen Content-Link aus einem meiner Artikel zuschanze? Wer legt fest was Werbung oder eine Empfehlung ist?