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Provisionen für Partnerprogramme von Betreibern im Ausland

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nordlicht
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Beitrag von nordlicht » 27.04.2009, 07:56

Hallo,

ich nehme an diversen touristischen Partnerprogrammen im Netz teil, deren Betreiber im EU-Ausland sitzen, und kassiere für erfolgreiche Vermittlungen Provision. Auf den Abrechnungen wird richtigerweise keine Umsatzsteuer ausgewiesen, da Rechnungsstellung im Ausland. Dennoch müssen ja diese Umsätze in meiner Steuererklärung vermerkt werden. Aber wie und wo?

Habe bereits einen renommierten Steuerberater aufgesucht und um Rat gebeten (habe keinen festen Steuerberater, kann ich mir nicht leisten, mache daher die Erklärungen selber). Der hatte keine Ahnung, mußte in dicken Büchern suchen, und erst nach unzähligen Minuten ein Vorschlag, wie ich das Zeug vermerken solle, aber sicher war er sich überhaupt nicht. Und seinen Vorschlag kann ich im übrigen nicht logisch nachvollziehen. Thema Steuerberater damit erledigt. Im Finanzamt kann man mir schon überhaupt nicht helfen. Habe in der Not zwei der Partnerprogrammbetreiber gefragt, auch diese können mir erwartungsgemäß nicht weiterhelfen, weil sie sitzen - wie oben gesagt - im Ausland und kennen das deutsche Steuerrecht nicht. Nun habe ich ausgiebig gegoogelt (leider findet man nur sehr schwer etwas), und bin dabei auf einen ganz anderen Lösungsweg gestoßen. Da hieß es irgendwo, ich müsse die erhaltenen Provisionen hier in Deutschland versteuern und dann eben als Vorsteuer wieder geltend machen. Für mich nachvollziehbar. Aber keine Infos vorhanden, wie das in der Praxis umzusetzen ist, nämlich beim Ausfüllen der Steuererklärung. Zwei Vermerke, das ist klar, einmal fürs Versteuern und einmal für den Vorsteuerabzug. Aber wo? Ich finde nichts passendes auf den Formularen, denn mit Lieferungen, Fahrzeugen, Gebäuden etc. hat das nun mal nichts zu tun. Und bei den Umsatzsteuergesetzen steige ich nicht mehr durch (Amtsdeutsch blablabla...).

In diesem Forum sollte es ja hoffentlich Teilnehmer von Partnerprogrammen geben, die nicht Kleinunternehmer sind, also Umsatzsteuer entrichten müssen, also auch mit diesem Problem hier zu tun haben. Wer weiß Rat? Ist ja anonym, ich könnte ohnehin niemanden haftbar machen :wink:

Schon mal danke...

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mediaman69
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Beitrag von mediaman69 » 27.04.2009, 11:33

Hi Nordlicht,

da Du keine Umsatzsteuer einnimmst, musst Du auch keine abführen - so einfach ist das. Du musst lediglich die Einnahmen bei der Einkommenssteuererklärung angeben.

Für Umsatzsteuervoranmeldungen etc. sind diese Einnahmen allerdings trotzdem noch bei "Nicht steuerbare Umsätze" einzutragen.

Ich bin seit 2001 Online Marketer und kenne mich gut genug damit aus, da ich meine Steuererklärungen selber mache (da, wie Du schon erkannt hast, die Steuerberater eh' keine Ahnung haben von Onlineverdiensten und deren Versteuerung) - allerdings in Kombination mit der WISO-Steuersoftware.

Gruß,

Detlev
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nordlicht
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Beitrag von nordlicht » 27.04.2009, 12:45

mediaman69 hat geschrieben:da Du keine Umsatzsteuer einnimmst, musst Du auch keine abführen - so einfach ist das. Du musst lediglich die Einnahmen bei der Einkommenssteuererklärung angeben.

Für Umsatzsteuervoranmeldungen etc. sind diese Einnahmen allerdings trotzdem noch bei "Nicht steuerbare Umsätze" einzutragen.
Super, danke!

Das wäre ja einfacher, als ich jemals dachte. Dennoch muß ich nochmal nachhaken... In der Zwischenzeit habe ich weiter nach Lösungen gesucht und bin hier im Forum auf einen aussagekräftigen Beitrag eines Moderatoren gestoßen, zum Thema "Besteuerung bei Adwords-Werbekosten". Schalte nämlich selber Google-Werbung und mußte dafür ja auch Einträge in der USt-Erklärung vornehmen, was ich bisher richtig gemacht habe, aber ohne jemals zu verstehen, warum man es so macht wie man es machen muß. Nach genauem Lesen des erwähnten Forumsbeitrags habe ich das Prinzip nun verstanden.

Allerdings habe ich mir dann überlegt, ob diese sogenannte Reverse-Charge-Regelung nicht auch greifen müßte, wenn ich - im Gegensatz zu Adwords - Gelder in Form von Provisionen aus dem EU-Ausland erhalte. Sind ja alles sogenannte Katalogleistungen.

Aber da bin ich dann wohl auf dem Holzweg...

mediaman69
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Beitrag von mediaman69 » 27.04.2009, 13:06

Ich habe den besagten Artikel über Adwords zwar nicht gelesen, aber ich denke, Du würfelst da was durcheinander. Adwords sind AUSGABEN - nicht Einnahmen. Insofern weiß ich nicht, welche Relevanz das haben soll.

Und was die enthaltene MwSt. betrifft und Du versuchst diese vielleicht gegenzurechnen, so dürfte das nicht möglich sein, da die Rechnungsstellung nicht über Google Deutschland läuft, sondern über Irland. Wenn diese aus D kommen würde, so könntest Du die MwSt. unter "Rechnungen von anderen Unternehmen" eintragen und Deine USt.-Schuld würde sich um den MwSt.-Betrag Deiner Google Adwords Ausgaben verringern.

Provisionen aus dem Ausland fallen, wie schon bei dem Touristik-Beispiel, unter "Nicht steuerbare Umsätze".
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Anonymous

Beitrag von Anonymous » 27.04.2009, 13:20

klar greift auch bei PP Betreiber im EU Ausland dies reverse charging Verfahren, aber diesmal sitzt du im gegensatz zu Adwords auf der "Anbieterseite", das PP ist ja quasi dein Kunde, und so gilt die Leistung im Land des PP Betreibers als erbracht, und er muss in seinem Land die USt abführen.... und im Gegensatz zu Adwords ist es beim PP Betreiber ganz eindeutig, da er UStpflichtig ist muss er für jede EU AUslandsGutschrift eben in seinem Land die USt abführen, egal ob der einzelne Webmaster nun Ust pflichtig ist oder nicht....
Bei Adwords ist es vom jeweiligen Status des Kunden abhängig wo die USt fällig wird, wenn der Kunde Ustfpflichtig ist gilt das Land des Kunden als Ort der Leistungserbringung, bei Kunden die nicht USTpflichtig sind eben der Firmensitz von Google Adwords, also Irland.

nordlicht
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Beitrag von nordlicht » 27.04.2009, 15:09

mediaman69 hat geschrieben:ich denke, Du würfelst da was durcheinander. Adwords sind AUSGABEN - nicht Einnahmen. Insofern weiß ich nicht, welche Relevanz das haben soll.
Etwas durcheinandergewürfelt habe ich in der Tat. Aber nicht das oben genannte. Hatte ja im Posting davor extra betont: im Gegensatz zu Adwords, und "erhalte" fett gedruckt.

Ich hatte sogar richtig erkannt, daß auch bei der Einnahme von Provisionen aus dem EU-Ausland die Reverse-Charge-Regelung greifen müßte. Hatte dann aber, weil ich die Begriffe "Leistungsempfänger" und "-erbringer" nie richtig gedeutet habe (Geldzahlungen sind für mich auch Leistungen!), auch in diesem Fall mich als Steuerpflichtigen angesehen, und nicht den Betreiber des Partnerprogramms. Eben dies hatte ich durcheinandergewürfelt.
mediaman69 hat geschrieben:Und was die enthaltene MwSt. betrifft und Du versuchst diese vielleicht gegenzurechnen, so dürfte das nicht möglich sein, da die Rechnungsstellung nicht über Google Deutschland läuft, sondern über Irland.
Was Adwords betrifft, da ist bei mir von Anfang an alles okay gelaufen. Hatte meine USt-IdNr. angegeben, daher ist auf deren Rechnungen keine Steuer ausgewiesen. In der USt-Erklärung - Anlage UR - berechne ich mir gemäß § 13b unter "Leistungsempfänger als Steuerschuldner" die Umsatzsteuer und ziehe denselben Betrag auf dem Hauptformular wieder als Vorsteuer ab. Muß ja schließlich wieder Null ergeben...
mediaman69 hat geschrieben:Provisionen aus dem Ausland fallen, wie schon bei dem Touristik-Beispiel, unter "Nicht steuerbare Umsätze".
Jawohl, hab's jetzt begriffen. Danke vielmals!

optimizers
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Beitrag von optimizers » 01.07.2010, 10:48

mediaman69 hat geschrieben:Für Umsatzsteuervoranmeldungen etc. sind diese Einnahmen allerdings trotzdem noch bei "Nicht steuerbare Umsätze" einzutragen.
Wie sieht das für die jährlich anfallende Umsatzsteuererklärung aus?
Gehören die Einnahmen zur Anlage UR, Leistungsempfänger als Stereuschuldner?

thx

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