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Amazon und Umsatzsteuer

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enpi
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Beitrag von enpi » 12.12.2009, 10:26

ich bin Affiliate bei Amazon und umsatzsteuerpflichtig

jetzt möchte ich gerne das Amazon mir die Umsatzsteuer zahlt, wie kann ich es hinbekommen das ich die Umsatzsteuer geltend machen kann, da Amazon keine Umsatzsteuer zahlt.

Die Erklärung auf der Seite ist ja auch nicht so toll.

Könnt Ihr mir weiterhelfen.

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Anonymous

Beitrag von Anonymous » 12.12.2009, 10:47

Amazon zahlt USt. für die Gutschriften, aber eben in dem Land in dem die Ihren Sitz haben.... Wenn du also die USt. von Amazon ausgezahlt bekommen haben willst, musste in das Land umziehen, dann bekommste die auch mit ausgezahlt... ansonsten sind die Einnahmen buchhalterisch im Inland nicht Umsatzsteuerpflichtig, da als Erfüllungsort eben der Sitz von Amazon gilt. Ist bei Adsense ja genauso, und das wurde hier schon zigmal durchgekaut...

enpi
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Beitrag von enpi » 12.12.2009, 10:52

eine andere Chance habe ich nicht ????

Außer das ich Amazon bei Zanox anmelde.

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Anonymous

Beitrag von Anonymous » 12.12.2009, 11:01

Hmm... wo ist da denn nu dein problem...

Bild

enpi
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Beitrag von enpi » 12.12.2009, 11:06

ist mir grade so eingefallen das man es auch über Zanox machen könnte.
Nur da kann man nicht genau sehen welche Produkte verkauft werden.

enpi
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Beitrag von enpi » 12.12.2009, 11:14

EtMa Consulting hat geschrieben:also mir wurde vom Finanzamt gesagt: Ust ganz normal berechnen und die andere Firma könne sie sich von ihrem Finanzamt wieder holen

Bist du auch Affiliat bei amazon und machst das mit der Umsatzsteuer schön länger so das sich die andere Firma es sich von Ihrem Finanzamt holen soll?

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 12.12.2009, 11:27

warum willst du denn unbedingt die USt. mit ausgezahlt haben?

Amazon hat den Sitz im EU Ausland, du erbringst eine sogenannte Katalogleistung, d.h. der Erfüllungsort ist der Firmensitz von Amazon, also auch im EU AUsland, d.h. die USt wird dann dort fällig... wenn Amazon dir die USt. jetzt auszahlen würde. müsstest du im EU Ausland auch eine USt Erklärung machen, um die ausgezahlte USt dort abzuführen.... und deswegen führt Amazon die USt. direkt im EU Ausland ab, und du bekommst deine Provision so ausgezahlt...

https://www.steuerlinks.de/steuerlexiko ... stung.html

wo ist nun also dein Problem?

enpi
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Beitrag von enpi » 12.12.2009, 11:39

wenn ich dann den Bonus von amazon bekomme kann nich die Umsatzsteuer einfach mit anrechenen oder was ?
ich blicke da noch nicht so ganz durch.

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 12.12.2009, 11:47

enpi hat geschrieben:wenn ich dann den Bonus von amazon bekomme kann nich die Umsatzsteuer einfach mit anrechenen oder was ?
ich blicke da noch nicht so ganz durch.
Na, dafür haste doch nen Steuerberater der dir das alles erklären kann.... das Stichwort "Katalogleistung, Erfüllungsort im EU Ausland" haste ja nun bekommen... den Rest kann er dir genau erklären...

luisekuschinski
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Beitrag von luisekuschinski » 12.12.2009, 18:43

enpi hat geschrieben:wenn ich dann den Bonus von amazon bekomme kann nich die Umsatzsteuer einfach mit anrechenen oder was ?
ich blicke da noch nicht so ganz durch.
Verstehe nicht, warum du so heiß bist auf die USt, ist doch eh nur für den Staat vereinnahmtes Geld, welches du einen Monat später ans Finanzamt durchreichen musst.

Bin immer froh, wenn ich Zahlungen ohne Ust. aus dem Ausland oder aus USt-freien Umsätzen aus Kreditvermittlung bekomme...
Kredite und sonst garnichts!

Ruf mich an, ich flüstere dir geile Sauereien ins Ohr!
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segr
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Beitrag von segr » 12.12.2009, 19:08

luisekuschinski hat geschrieben: Bin immer froh, wenn ich Zahlungen ohne Ust. aus dem Ausland oder aus USt-freien Umsätzen aus Kreditvermittlung bekomme...
Dann hat man aber auch schneller den Betriebsprüfer vor der Tür stehen, vermute ich. Wie ich übermorgen. :evil:

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 12.12.2009, 21:56

EtMa Consulting hat geschrieben:nein, ich arbeite für eine Firma in Hong Kong, aber das muss genauso sein.
ach... und der schickst du rechnungen mit MwSt., die die sich dann vom Finanzamt im Honk Kong wiederholen sollen? Was issn das für nen Märchen?

ErwinRommel
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Beitrag von ErwinRommel » 12.12.2009, 23:24

Wenn du ne Umsatzsteuer-ID hast (nein, das ich NICHT deine normale Steuernummer!), dann gibt es dafür auf der Umsatzsteuervoranmeldung das Feld und da trägst den Betrag ein. Da ist nichts von wegen wiederholen oder so.
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