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Amazon Partnernet - Rückforderung von Werbekostenerstattung

Erfahrungsberichte zu Affiliate-Programmen, Provisionen, Leads, Performance und Rendite.
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Alf-Fred
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Beitrag von Alf-Fred » 06.01.2012, 08:24

Hallo zusammen,
ich verfolge schon einige Zeit als Leser verschiedenste Beiträge in diesem Forum und habe nun auch eine Frage.

Ich betreibe mehrere Nischen-Blogs als Amazon-Affiliate, welche gute Umsätze abwerfen. Auch bin ich stets darum bemüht, alles zu tun, um nicht gegen die Teilnahmebedingungen zu verstoßen (Verwendung von Texten/Bildern nach den Regeln, korrektes Impressum, Angabe der Amazon-Zugehörigkeit nach Vorschrift etc.).

Nun möchte ich ein neues Projekt starten, welches einiger Investitionen bedarf und aus dem vorher erwirtschafteten Einnahmen von Amazon finanziert werden sollen. Man soll den Teufel nicht an die Wand malen, aber das schlimmste wäre hierbei nicht das Abbrechen der Einnahmen (z.B. bei Kündigung des Partnerprogramms, etc.) sondern wenn Amazon auf die Idee kommen sollte, bereits ausbezahltes Geld zurück zu fordern. Ich habe keinen verstärkten Verdacht dass so etwas passieren könnte - ich bin aber vorsichtig und möchte wirklich auf Nummer sicher gehen und eventuelle Unberechenbarkeiten von amazon gerne im Voraus kennen.

Daher: Kam es bei irgend jemandem hier oder im Umkreis der Foren-Leser einmal dazu, dass Amazon bereits ausbezahlte Umsätze zurück forderte?

Danke für jegliche Infos und beste Grüße!

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sailor_
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Beitrag von sailor_ » 06.01.2012, 09:42

Amazon zieht die Werbekostenerdstattung wieder ab, wenn der Kunde die Ware zurückschickt. (Die Gewährleitung nach BGB beträgt 2 Jahre)

Melegrian
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Beitrag von Melegrian » 06.01.2012, 10:07

Bisher hatte ich nur Verrechnungen innerhalb der Widerrufsfrist, wobei die Verrechnung dann mit den laufenden Werbekostenerstattungen erfolgte, wobei am Monatsende ein Übertrag erfolgt. Somit wurden Werbekostenerstattungen bei Rücksendungen spätestens bis Ende des Folgemonats verrechnet.

Ich verstehe jetzt nicht wirklich Deine Bedenken. Da die Werbekostenerstattungen pro Artikel auf 10 EUR gedeckelt sind, können doch Rückerstattungen auch nicht höher ausfallen. Es sei denn, da liegen irgendwelche anderen Dinge im Argen.

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p0w3rUp
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Beitrag von p0w3rUp » 06.01.2012, 11:56

Was meinst du mit "auf 10€ gedeckelt"?

Melegrian
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Beitrag von Melegrian » 06.01.2012, 12:31

p0w3rUp hat geschrieben:Was meinst du mit "auf 10€ gedeckelt"?
Ich muss mir das auch immer erst wieder aus den Teilnahmebedingungen heraussuchen, für die meisten Produkte sind doch die Werbekostenerstattungen auf 10 EUR begrenzt.
Ausgenommen von der Beschränkung der Werbekostenerstattung auf 10,00 EUR für alle Qualifizierenden Käufe von Produkten sind Produkte aus den folgenden Kategorien: Buch, Musik, Amazon-MP3-Produkte, DVD, Javari-Produkte.
https://partnernet.amazon.de/...

Alf-Fred
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Beitrag von Alf-Fred » 07.01.2012, 10:04

ok, die Verrechnung von zurückgesendeten Artikeln ist kein Problem.

Mir wäre nur die Situation unangenehm wenn Amazon sagen würde "wir werfen Sie aus dem Partnerprogramm und wollen das gesamte jemals ausgezahlte Geld zurück.." Klingt sehr unwahrscheinlich, aber manchmal sind die ja etwas zickig ;)

sailor_
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Beitrag von sailor_ » 07.01.2012, 11:11

Alf-Fred hat geschrieben:..."wir werfen Sie aus dem Partnerprogramm und wollen das gesamte jemals ausgezahlte Geld zurück...
Warum sollte Amazon?
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whyte
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Beitrag von whyte » 08.01.2012, 11:14

Also ich glaube nicht, dass Amazon das machen kann.
Immerhin hat Amazon mit dir Umsatz generiert, wenn deine Partnererlöse "gut" sind, ist der Amazon Umsatz wohl "super".

Von daher können die wohl eher nichts zurückfordern, ist ein gegenseitiger Vertrag. Du wirbst für die und verdienst dafür.

Du hast dein Teil damit dann erbracht und sie können nicht das Geld für die erbrachte Leistung zurück fordern.

Keine Rechtsberatung, nur meine Meinung!

Melegrian
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Beitrag von Melegrian » 08.01.2012, 13:09

Ich kannte mal jemanden, den seine Einnahmen wurden bei einem Affiliate-Programm gesperrt, weil sich bei allen Versandadressen die Postleitzahl und der Ortsname deckten. Er dachte wohl, er würde auch eine Provision für die Vermittlung von Produkten im Freundes-, Verwandten- und Bekanntenkreis erhalten, was nicht der Fall war. Bestellungen im Freundes- und Verwandtenkreis sind auch bei Amazon von der Werbekostenerstattung ausgeschlossen und wenn sich im Nachhinein so ein Verdacht bestätigen würde, so weiß ich nicht wie Amazon reagieren würde. In so einem Fall könnte ich mir schon eine Rückforderung vorstellen.

Allpa
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Beitrag von Allpa » 08.01.2012, 15:35

Bestellungen von Verwandten und Bekannten sind erlaubt und werden auch vergütet. Nur Eigenbestellungen und Brstellungen von der selben Adresse sind von der Werbekostenerstattung ausgeschlossen und werden laufend automatisch herausgefiltert.

whyte
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Beitrag von whyte » 08.01.2012, 15:46

Und soweit ich weiß, sperren die dann nur, fordern aber nichts zurück.
Zumindest ist mir kein Fall bekannt.

Melegrian
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Beitrag von Melegrian » 08.01.2012, 16:56

Allpa hat geschrieben:Bestellungen von Verwandten und Bekannten sind erlaubt und werden auch vergütet.
Stimmt, hatte ich anders in Erinnerung. Wobei es sich bei "in Ihrem Namen" nach meiner Auffassung auch darum handeln könnte, dass ein Bekannter in meinem Auftrag unter seiner Anschrift Bestellungen aufgibt, die ich dann von ihm erhalte.
Folgende Ereignisse gelten nicht als „Qualifizierte Bestellungen“ und Amazon wird in den folgenden Fällen keine Werbekostenerstattung zahlen:

Produkte, die von Ihnen oder in Ihrem Namen über einen Partner-Link gekauft wurden, darunter auch Produkte, die Sie über Partner-Links für sich selbst, für Freunde, Verwandte oder Partner kaufen (z. B. persönliche Bestellungen sowie Bestellungen für Ihren Eigengebrauch und Bestellungen, die von Ihnen für eine andere Person oder eine andere juristische Person oder in deren Namen erteilt werden);
https://partnernet.amazon.de/gp/associa ... greementde

Wer sich an die Teilnahmebedingungen hält, hat praktisch wohl nichts zu befürchten. Habe da bisher auch noch nichts von Rückforderungen gelesen.

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