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Adsense und das deutsche Finanzamt

Alles zum Thema Google Adsense.
Daniela
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Beitrag von Daniela » 12.12.2005, 19:44

Hallo,

ich habe nun meine erste Überweisung von Adsense auf mein Geschäftskonto bekommen. Von Google gibt es ja leider keine korrekte Gutschrift oder ähnliches, also muss ich ja (wenn auch nur pro forma) eine Rechnung schreiben. Dazu nun einige Fragen.

Zur Information: Ich betreibe ein angemeldetes Gewerbe und bin umsatzsteuerpflichtig.

Nehmen wir an Google hat mir 1181 USD ausbezahlt was nach einem Wechselkurz von 0,847 : 1 ziemlich genau 1000 EUR auf meinem Konto macht.

Was schreibe ich nun auf meine Rechnung? Muss ich da Mehrwertsteuer ausweisen oder sowas?
Wie mache ich das mit dem Finanzamt? Muss ich irgendwelches Geld davon an das Finanzamt abdrücken?

Wäre nett wenn ihr mir helfen könntet, auch wenn ich am Montag gleich mal zu meinem Steuerberater gehen werde.

Liebe Grüße,
Daniela

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edison73
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Beitrag von edison73 » 13.12.2005, 00:21

Meines Wissens musst Du keine Rechnung für Google schreiben, - Du musst lediglich die Einnahmen korrekt verbuchen und versteuern.
Du könntest doch einfach einen Eigenbeleg ausstellen, auf dem die vermerkt, wofür dieser Zahlungseingang ist, könntest dazu ja z.B. einfach die mtl. Auswertung von Adsense beifügen, die Du bei Google abrufen kannst.

>>Was schreibe ich nun auf meine Rechnung? Muss ich da Mehrwertsteuer ausweisen oder sowas? <<
Ob für die Google-Einnahmen Ust. abzuführen ist, ist bislang nicht ganz klar, nach Ansicht verschiedener Steuerberater jedoch sind die Einnahmen Ust-frei (such mal bei Google nach "steuerbar adsense ust", da findest Du Links zu entspr. Diskussionen.)

>>Wie mache ich das mit dem Finanzamt? Muss ich irgendwelches Geld davon an das Finanzamt abdrücken? <<
Selbstverständlich mußt Du Deine Einkünfte korrekt versteuern.

abaton
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Beitrag von abaton » 13.12.2005, 02:09

Beim Zahlen von ADwords ist es ja so, dass man kein Mwst zahlt, bei Angabe der EG-Id Nr. Solltest Du die haben, wirst Du wohl keine MwST abführen müssen, da Google im Ausland sitzt.
Dafür musst Du aber das komische Formular nach Saarlouis schicken.

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Jojo
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Beitrag von Jojo » 13.12.2005, 12:50

Das ist meiner Meinung nach nicht korrekt. Selbstverständlich zahl man MwSt. Entweder die irische von 21% oder aber man führt die MwSt in Deutschland selber ab, dann sind es noch 16%. Oder?

Indigo
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Beitrag von Indigo » 13.12.2005, 13:04

Bin da eher der Meinung das es sich um Umsatzsteuerfreie Erlöse handelt...

abaton
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Beitrag von abaton » 13.12.2005, 13:25

So schwer darf das doch nicht sein, rauszubekommen, ob im Google Konto die EG-ID nr. eingetragen wurde oder nicht. Wenn ja, dann Nettopreise wenn nein zzgl MwSt

Jojo
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Beitrag von Jojo » 13.12.2005, 13:30

@Indigo
Ah, verdammt. Ich war jetzt grad bei AdWords, AdSense ist natürlich etwas ganz anderes. Da gibt es wohl keine MwSt

Southmedia
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Beitrag von Southmedia » 13.12.2005, 13:37

Wenn ich das da oben korrekt verstanden habe, und auch das Forum richtig deute, dann geht es bei dem Post wohl um Geld von Adsense das Daniela bekommen hat.

Im Adsense-Account kann nirgends eine UST-ID eingegeben werden und man bezahlt auch nichts, sondern bekommt Geld von Google.

Caschi
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Beitrag von Caschi » 13.12.2005, 14:22

Jeder Thread verwirt mich mehr :/

Also was nun richtig bei Adsense ?

Franklin
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Beitrag von Franklin » 13.12.2005, 14:57

Hallo,

ein ziemlich heftiger Thread :o

Ich versuche mal ein wenig Ordnung einzubringen und nehme die Fragen von Daniela erneut auf....
ich habe nun meine erste Überweisung von Adsense auf mein Geschäftskonto bekommen. Von Google gibt es ja leider keine korrekte Gutschrift oder ähnliches, also muss ich ja (wenn auch nur pro forma) eine Rechnung schreiben. Dazu nun einige Fragen.
Zur Information: Ich betreibe ein angemeldetes Gewerbe und bin umsatzsteuerpflichtig.
Dein Adsense-Einkommen über Dein Gewerbe wird auf das Einkommen Deiner nichtselbständigen Arbeit addiert und dementsprechend die Einkommenssteuer berechnet (abzüglich Deiner Augaben natürlich)
Nehmen wir an Google hat mir 1181 USD ausbezahlt was nach einem Wechselkurz von 0,847 : 1 ziemlich genau 1000 EUR auf meinem Konto macht.
Was schreibe ich nun auf meine Rechnung? Muss ich da Mehrwertsteuer ausweisen oder sowas?
Wie mache ich das mit dem Finanzamt? Muss ich irgendwelches Geld davon an das Finanzamt abdrücken?
Du brauchst keine Rechnung ausstellen, es reicht ein Ausdruck der Belege aus dem Konto-Bereich Deines AdsenseKontos.
Dazu dann eine Excel-Tabelle mit einer monatlichen Auflistung des genauen Umsatz 2005 in Euro
Evtl. verlangt das Finanzamt dann noch deine Kontoauszüge, aber das wars auch schon...
Wäre nett wenn ihr mir helfen könntet, auch wenn ich am Montag gleich mal zu meinem Steuerberater gehen werde.
Da wir uns hier auf recht neuem Eis befinden, sind auch die Steuerberater teilweise überfragt....

Ich habe es schon letztes Jahr so gehandhabt, also kein Problem


Mal gespannt, was dein Steuerberater so erzählt...

alles wird gut,
Franklin

Caschi
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Beitrag von Caschi » 13.12.2005, 16:17

Gibts im Adsense Account überhaupt was mit MWST ?

Southmedia
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Beitrag von Southmedia » 13.12.2005, 17:13

Nein.

Brahms
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Beitrag von Brahms » 13.12.2005, 18:02

@Franklin: Daniela ist umsatzsteuerpflichtig.

Worst case wäre eine UST-Sonderprüfung in ein paar Jahren, Prüfer beanstandet Verbuchung/UST-Ausweis und Daniela muss eine saftige Nachzahlung an die Finanzbehörden leisten...

In gleichem Zusammenhang folgende Infos aus einem uns vorliegenden Schreiben - Bürokratie-Gegner werden sich das auf der Zunge zergehen lassen können:

"...falls Sie unter Verwendung einer USt-IdNr. innerhalb der EU
Leistungen ausfuehren bzw. erhalten, tut sich eine neue und
weitgehend unbekannte Falle im Umsatzsteuerrecht auf:
Um die Leistung in dem Staat besteuern zu lassen, in dem der
Rechnungsempfaenger steuerlich gefuehrt wird, muss die
USt-IdNr. des Rechnungsempfaengers "verwendet" werden.

Wie die Finanzverwaltung nunmehr klargestellt, wie der Begriff
der "Verwendung" auszulegen ist: "Positives Tun".
Somit reicht das blosse formularmaessige Auffuehren der USt-IdNr.
des Rechnungsempfaengers in Briefkoepfen oder Gutschriften
für dieses "positives Tun" nicht aus.

Um von einer Verwendung der USt-IdNr. zwecks Verlagerung des
Leistungsortes auszugehen ist in einem Briefkopf
oder einer Rechnung oder einer Gutschrift die verwendete USt-IdNr.
des Rechnungsempfaengers per Hand oder mit der
Schreibmaschine aktiv einzutragen!"

Ein weiteres gelungenes Beispiel der Finanz-
verwaltung, den Buerokratieabbau zu verhindern und Fallen zu
legen, die bei einer Umsatzsteuersonderpruefung zu unerwünschten
Mehrergebnissen fuehren.

Kopfschüttelnd ob derlei Unfug,
Johannes

P.S. Der Beitrag ist natürlich nicht als steuerliche Beratung zu verstehen. Dafür gibt es die Damen und Herren der steuerberatenden Berufe.

Jojo
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Beitrag von Jojo » 13.12.2005, 19:24

@Brahms
Es handelt sich hier aber um kein innereuropäisches Geschäft, sondern Deutschland <-> USA. Anders ist es bei AdWords mit Deutschland <-> Irland.

Indigo
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Beitrag von Indigo » 13.12.2005, 20:17

Jup, so ist es !

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