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Adsense und das deutsche Finanzamt

Alles zum Thema Google Adsense.
Daniela
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Beitrag von Daniela » 13.12.2005, 20:59

Oh, das ist ja ein ganz schönes Chaos hier :( Ich bin offensichtlich nicht die einzige mit Problemen bei diesem Thema...

Wäre nett wenn man da eine offizielle und absolut richtige Version "entwickeln" könnte, denn so langsam befürchte ich dass auch mein Steuerberater da keine Ahnung haben wird.

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Pompom
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Beitrag von Pompom » 14.12.2005, 14:16

Die Einnahmen aus Adsense sind nicht "umsatzsteuerfrei" sondern einfach nicht steuerbare Umsätze im Inland.
Der Effekt ist natürlich gleich.
Keine Umsatzsteuer heißt 0 %, wohingegen nicht steuerbare Umsätze im Inland einfach im Inland keiner Mehrwertsteuer unterliegen.

Übrigens, hatte vor kurzen eine Ust-Prüfung, keine Beanstandungen bei
Buchung nach Kontoauszug bzw. Geldeingang.

Betreffend Adsense-Einnahmen: Umsatzsteuer fällt nicht an, Vorsteuer ist normal absetzbar.

layerf
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Beitrag von layerf » 15.12.2005, 13:05

Also noch ein bischen Aufklärung, da wir permanent mit USA Geschäft machen.

Es gibt die Begriffe steuerbare Umsätze und die sogenannten nichtsteuerbaren Umsätze. Dabei ist der Ort der Leistungserbringung ausschlaggebend. Leider haben die Finanzämter hierzu keine eindeutige Regelung. Da derzeit ja das AdSense Programm von Google, Inc. angeboten wird, und auch die vertragliche Bindung mit Google, Inc. in USA zustandekommt und auch die Werbeauslieferung von US Servern passiert, ist davon auszugehen, dass die Leistungserbringung in den USA stattfindet. Also handelt es sich um nichtsteuerbare Umsätze, auf die keine USt. fällig wird.

Allerdings hatten wir kürzlich eine Diskussion über den Ort der Leistungserbringung mit dem Finanzamt, wobei der Bearbeiter den Standpunkt vertrat, dass relevant sei, wo die Person sitzt, die die Werbung anklickt. Sitzt sie in Deutschland so ist die Leistungserbringung in Deutschland und somit ein steuerbarer Umsatz und damit USt. pflichtig. Sitzt der Klickende im Ausland gilt automatisch die jeweilige Mehrwertsteuerregelung des Landes in dem der Klickende sitzt.
Also nicht wirklich eindeutig nachvollziehbar.

Wir halten uns bezüglich an das Erstere, Leistungserbringung in den USA.

Bei den Belegen bzw. Proforma-Rechnung und den anderen Steuern wurde ja schon alles widergegeben.

Gruss
Frank

------------------------------------------------------------
P.S. Dies stellt keine steuerliche Beratung dar.

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Southmedia
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Beitrag von Southmedia » 15.12.2005, 13:59

Danke Frank, das hat das doch nochmal schon zusammengefasst.

mgutt
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Beitrag von mgutt » 15.12.2005, 14:48

Außerdem wenn zahlt man die Steuer nicht, sondern könnte sie als Vorsteuer in Abzug bringen. Da aber keine ausgewiesen ist, musst du dies auch nicht weiter berücksichtigen.

Netto / Netto Einkünfte.. die über die Einkommenssteuer weiter ans Finanzamt gehen ;)

Ich bin z.B. noch bei Affilinet, die schreiben einem eine extra Gutschrift (inkl. MwSt.). So ist es national richtig. International müsste Google das eigentlich auch machen, denke ich, aber dafür gibt es ja die Kontostatistik, die kann man sich ja ausdrucken.

Sonst ist nur die Frage ob man keine Sondergebühren für Gutschriften aus dem Ausland abführen muss, wie z.B. Zoll oder so :lol:
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schnittchen
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Beitrag von schnittchen » 15.12.2005, 20:14

mgutt hat geschrieben:Außerdem wenn zahlt man die Steuer nicht, sondern könnte sie als Vorsteuer in Abzug bringen. Da aber keine ausgewiesen ist, musst du dies auch nicht weiter berücksichtigen. Netto / Netto Einkünfte [...] International müsste Google das eigentlich auch machen, [...] Sondergebühren für Gutschriften aus dem Ausland abführen muss, wie z.B. Zoll oder so
Was redest Du denn da? Die auf Adsense-Erträge fällige USt. als VSt. in Abzug bringen? Zoll? Sondergebühren?
Pompom hat geschrieben:Die Einnahmen aus Adsense sind nicht "umsatzsteuerfrei" sondern einfach nicht steuerbare Umsätze.
Völlig korrekt. Auch korrekt ist, dass ein Ausdruck der Adsense-Kontenübersicht und der entsprechende Geschäftskonto-Auszug völlig problemlos vom Finanzamt akzeptiert wird. Diese "Netto-Einnahmen" sind natürlich einkommensteuerpflichtig.

Pompom
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Beitrag von Pompom » 15.12.2005, 20:47

Auch korrekt ist, dass ein Ausdruck der Adsense-Kontenübersicht und der entsprechende Geschäftskonto-Auszug völlig problemlos vom Finanzamt akzeptiert wird.

Noch korrekter ist, dass dem Steuerberater und dem Finanzamt schon der Nachweis des Geldeingangs auf dem Kontoauszug reicht, wenn dieser korrekt verbucht wird.

(Und wenn es denen nicht reicht, dann ist es auch nicht so schlimm, sie können ja gerne die Umsätze rausstreichen, hätte ich nichts dagegen :wink: Ich mache da jedenfalls keine Klimmzüge, denen irgendwas von meinen Einnahmen mit künstlichen Zetteln/Ausdrucken nachzuweisen, denn dat steht ja nun mal schon alles auf dem Kontoauszug. Fertig.)

schnittchen
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Beitrag von schnittchen » 16.12.2005, 01:51

Pompom hat geschrieben:Ich mache da jedenfalls keine Klimmzüge, denen irgendwas von meinen Einnahmen mit künstlichen Zetteln/Ausdrucken nachzuweisen, denn dat steht ja nun mal schon alles auf dem Kontoauszug. Fertig.)
Mooooment ... im für Dich ungünstigsten Fall (Kontoauszug ohne entsprechenden Einzelbeleg) werden die Dir ohne mit der Wimper zu zucken unterstellen, der auf dem Kontoauszug verbuchte Geldeingang sei inklusive MwSt. - Google könnte sie Dir ja (mit-)überweisen, kann ja keiner (ohne Beleg) wissen. Dann bleiben Dir von z.B. 500,- EUR noch 431,- EUR minus Säumniszuschläge minus Verzugszinsen, falls sie Dich weit zurückprüfen. Nur mit dem entsprechenden Einzelnachweis, dass es sich tatsächlich um "nicht steuerbare Umsätze" handelt, darfst Du die Summe netto verbuchen.

Ich kenn den Fachbegriff nicht, aber in Deutschland gibt es immer eine "Belegpflicht" (die übrigens für deutsche Rechnungen und Gutschriften inkl. MwSt. noch wesentlich strenger ist). Also, immer schön die Google-Kontoübersicht ausdrucken.

Glaub mir, genau den Fall hatte ich im April 2005 :wink:

Sololand
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Beitrag von Sololand » 18.12.2005, 17:55

so wie ich weiß reicht das Ausdrucken des Zahlungsprotokolls völlig aus. Das mit UST kenne ich aber von MIRAGO, die wollen eine Rechnung ohne MWST wegen Firmensitz im Ausland.

ColoRos
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Beitrag von ColoRos » 20.03.2006, 19:01

Moin jungs,

das Board habe ich über Google gefunden (schön, nicht :)?) und habe da an euch auch paar steuerliche Fragen über Google AdSense.

Was ist mit UST gemeint (sorry, so eine Frage musste kommen, habe mir hier alles durchgelesen) ? Einfach das Zahlungsprotokoll ausdrucken und z.B. dem Steuerberater geben?

Eine Lohnsteuerkarte braucht man dafür nicht, oder ? Also Gewerbe habe ich, Lohnsteuerkarte ist da nicht nötig, weil man sozusagen ein (kleiner?) Unternehmer ist?

Vielen dank für die Antworten. Die Forumsuche habe ich benutzt und einige Themen durchgelesen und wollte halt auch meine Fragen stellen. Und sorry, weil das Thema schon bisschen alt ist.

Bei Google Adsense -> Mein Konto: Steuerliche Hinweise muss ausgefühlt werden? Auf mich trifft Publisher ohne US-Aktivitäten zu (glaube ich?):
Bestätigung - Keine US-Aktivitäten

Bitte unterschreiben und bestätigen Sie die folgenden Informationen. Mit dem Klick auf „Informationen übermitteln“ stimmen Sie zu, dass:

Der Publisher vertritt und garantiert, dass er weder Mitarbeiter noch Einrichtungen in den USA besitzt ("US-Aktivitäten"), die in irgendeiner Form in Zusammenhang mit den Einnahmen stehen, die über das AdSense-Programm realisiert werden. US-Aktivitäten beinhalten – sind jedoch nicht beschränkt auf – den Besitz eines Web-Servers oder eines Hosting-Services in den USA oder die Beschäftigung von Mitarbeitern in den USA, die in Folgendes involviert sind:

1. Einrichten Ihres Web-Servers, Hosting-Services oder Ihrer Website
2. Entwicklung von Content für Ihre Website
3. Marketingbestrebungen zum Aufbau einer Nutzerbasis Ihrer Website
4. Telefonischer Support für Ihre Website
5. Erwerb von Produkten für Ihre Website
6. Verwaltung Ihrer Website

Unterschrift des Publishers oder eines Bevollmächtigten (das Eintippen Ihres Namens entspricht Ihrer Unterschrift)

Das Datum und die Zeit der Übermittlung sowie die IP-Adresse Ihres Computers werden gespeichert, wenn Sie auf Informationen übermitteln klicken.
In den nächsten paar Tagen will ich auch mein Steuerberater besuchen, davor wollte ich aber schonmal paar Fragen stellen, unter dem Verdacht, dass er vielleicht sich mit Internet Marketing, Google, Werbung usw. nicht auskennt.

Erstmal danke für die Antworten!

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