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Adsense und das deutsche Finanzamt

Alles zum Thema Google Adsense.
Daniela
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Beitrag von Daniela » 13.12.2005, 20:59

Oh, das ist ja ein ganz schönes Chaos hier :( Ich bin offensichtlich nicht die einzige mit Problemen bei diesem Thema...

Wäre nett wenn man da eine offizielle und absolut richtige Version "entwickeln" könnte, denn so langsam befürchte ich dass auch mein Steuerberater da keine Ahnung haben wird.

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Pompom
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Beitrag von Pompom » 14.12.2005, 14:16

Die Einnahmen aus Adsense sind nicht "umsatzsteuerfrei" sondern einfach nicht steuerbare Umsätze im Inland.
Der Effekt ist natürlich gleich.
Keine Umsatzsteuer heißt 0 %, wohingegen nicht steuerbare Umsätze im Inland einfach im Inland keiner Mehrwertsteuer unterliegen.

Übrigens, hatte vor kurzen eine Ust-Prüfung, keine Beanstandungen bei
Buchung nach Kontoauszug bzw. Geldeingang.

Betreffend Adsense-Einnahmen: Umsatzsteuer fällt nicht an, Vorsteuer ist normal absetzbar.

layerf
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Beitrag von layerf » 15.12.2005, 13:05

Also noch ein bischen Aufklärung, da wir permanent mit USA Geschäft machen.

Es gibt die Begriffe steuerbare Umsätze und die sogenannten nichtsteuerbaren Umsätze. Dabei ist der Ort der Leistungserbringung ausschlaggebend. Leider haben die Finanzämter hierzu keine eindeutige Regelung. Da derzeit ja das AdSense Programm von Google, Inc. angeboten wird, und auch die vertragliche Bindung mit Google, Inc. in USA zustandekommt und auch die Werbeauslieferung von US Servern passiert, ist davon auszugehen, dass die Leistungserbringung in den USA stattfindet. Also handelt es sich um nichtsteuerbare Umsätze, auf die keine USt. fällig wird.

Allerdings hatten wir kürzlich eine Diskussion über den Ort der Leistungserbringung mit dem Finanzamt, wobei der Bearbeiter den Standpunkt vertrat, dass relevant sei, wo die Person sitzt, die die Werbung anklickt. Sitzt sie in Deutschland so ist die Leistungserbringung in Deutschland und somit ein steuerbarer Umsatz und damit USt. pflichtig. Sitzt der Klickende im Ausland gilt automatisch die jeweilige Mehrwertsteuerregelung des Landes in dem der Klickende sitzt.
Also nicht wirklich eindeutig nachvollziehbar.

Wir halten uns bezüglich an das Erstere, Leistungserbringung in den USA.

Bei den Belegen bzw. Proforma-Rechnung und den anderen Steuern wurde ja schon alles widergegeben.

Gruss
Frank

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P.S. Dies stellt keine steuerliche Beratung dar.