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von Pagemaker » 01.04.2004, 00:28
Vorsicht!!!!!!
Bei AGB-FAG kann man/lady auch Fehler begehen, eine Kleinigkeit vergessen und schon folgt trotzdem eine Abmahnung, denn die Abmahnvereine sind ganz scharf darauf um ihren Wohlstand zu mehren, auf Kosten des Handels, damit es noch schneller in Deutschland den Bach abwärts geht.
Der einfachste Weg, den ich beschritten habe:
Einfach den Urtext des "Fernabsatzgesetzes" (nicht Fernabgabegesetz, wie es oft irrtümlich genannt wird) in voller Länge ohne Veränderung rein setzen.
Ruhig selbst die Teile dran lassen, die eigene Produkte nicht betreffen.
Der Erfolg:
Keine "Sau" liest sich den Mist durch, aber die Pflicht ist getan und sieht lustig aus, das schön den Wahn des Gesetzgebers verdeutlicht, wenn man / lady 3 Kilometer scrollen muß.
Gruß v. "Pagemaker"