Ich hab mir gerade Deine Seite mal genau angesehen. Mein Tip, sofort vom Netz nehmen.
- kein eindeutig auffindbares Impressum ( sieht man erst unter Kontakt )
- viel schlimmer, keine AGB obgleich die Seite offensichtlich als Shop einzustufen ist.
- geauso cvhlimm suche ich vergeblich das Wiederrufsrecht und Datenschutzbestimmungen
Diese Gründe alleine könnten einen Mitbewerber zu einer sehr teuren Unterlassungsklage veranlassen.... Schau Dir dazu mal Deine Mittbewerber an.... Gametop ect.
Wenn Du nen Shop hast brauchst Du in DE nen Gewerbe, somit bist Du Impressumpflichtig und all das ganze lästige Zeug.
So ich denke mal weitere Sachen wirst Du vermutlich über PN von diversen Leuten hier schon erhalten haben...
schitt , das schock mich ! Ich habe ein Gewerbeschein ! Ich werde das heute Abend machen . Darf ich mir teilstücke fremder AGBs abschauen ?
Bitte um schnelle Antwort
grundsätzlich spricht nichts dagegen, die AGB´s vo anderen auszugsweise für dich einzusetzen, sofern du dir über den entsprechenden Inhalt im Klaren bist, und dir diese AGB´s auch vor dem Hintergrund von eventuellen Rechtsstreitigkeiten alls sinnvoll erscheinen (die AGB´s sind ja für den Ernstfall gedacht...)
Es ist also immer sinnvoller, seinen eigenen Anwalt mit dem Verfassen von exakt auf das Unternehmen passenden AGB´s zu beauftragen, sofern man einen Shop o.ä. betreibt...
Sehr wichtig ist auf jeden Fall die Belehrung über das Widerrufsrecht lt. Fernabsatzgesetz....
DANKE ! Noch nie kam mir ein Forum sinnvoller vor wie dieses ! Echt danke an alle, die AGBs sind Up und komplett durchgelesen und geändert . wenn ich euch nicht hätt
Könnt Ihr die Sache dann nochmal anschauen obs so passt www.xtuner.de
Vorsicht!!!!!!
Bei AGB-FAG kann man/lady auch Fehler begehen, eine Kleinigkeit vergessen und schon folgt trotzdem eine Abmahnung, denn die Abmahnvereine sind ganz scharf darauf um ihren Wohlstand zu mehren, auf Kosten des Handels, damit es noch schneller in Deutschland den Bach abwärts geht.
Der einfachste Weg, den ich beschritten habe:
Einfach den Urtext des "Fernabsatzgesetzes" (nicht Fernabgabegesetz, wie es oft irrtümlich genannt wird) in voller Länge ohne Veränderung rein setzen.
Ruhig selbst die Teile dran lassen, die eigene Produkte nicht betreffen.
Der Erfolg:
Keine "Sau" liest sich den Mist durch, aber die Pflicht ist getan und sieht lustig aus, das schön den Wahn des Gesetzgebers verdeutlicht, wenn man / lady 3 Kilometer scrollen muß.
OK,
jetzt habe ich auch einmal an hiesige Gesellschaft eine blöde Frage zu stellen:
Wie kann es passieren, daß eine Seite www.1-flohmarkt.de PageRank Null hat, obwohl ein LINK-Geber PR 4 hat, von der Index und aus allen Unterseiten je ein LINK zu www.1.flohmarkt.de ??????
Beide Pages sind ca. 6 Monate im Netz.
Macht bitte einen Dummen schlauer, denn ich stehe vor einem Rätsel.
so nochmal die komplette seite überarbeitet . Nun ist der mist mit den Framefehlern auch weg glaube ich . Zudem arbeite ich an einer Sitemap .
Mal sehen, bis morgn abend bin ich dann fertig ,.
Meine obige Frage, die keiner beantwortete, hat sich erledigt.
Ich hatte nur vergessen nach der "domain.de/index.php" einzugeben.
An was muß man denn noch alles denken, wenn man gewohnt, ist die PR-Abfrage nur mit einer Domain ohne Zusatz einzugeben. Dies ist mir im Bett eingefallen.
Für was doch ein Bett alles gut sein kann, und der PR stimmt auch, wie er sein sollte.