Harley hat geschrieben:Normalerweise ist es ja auch illegal Texte einfach nen bisschen umzuschreiben, solange sich der neue text dann nicht inhaltlich vom alten genug abhebt um selbst auch geschützt zu sein.
Also wenn er ihn einfach nur nen bisschen umgeschrieben hat, könntest du ihn abmahnen.
Ich bin aber kein Rechtsexperte, also kann sein dass ich mich irre.
abmahnen....so ein inflationätrer gebrauch derzeit...manman....^^ abmahnen kann man nur bei wettbewerbsverstößen. das setzt allerdings voraus, dass es sich um einen wettbewerber handelt. und so wie's klingt ist dem nicht so. folglich kannst du auch nicht abmahnen.
und verstöße gegen das UrhG sind eh nicht abmahnfähig. was du machen kannst: du kannst ihn verklagen, wg. eines Verstoßes gegen das UrhG, denn: Man kann zwar Werke die per Definition urheberrechtlich geschützt sind be- oder verarbeiten und es entsteht ein neuer Urheberrechtsanspruch, aber das bedeutet nicht, dass der alte erlischt. Der kann dann nämlich, (sofern es nachweislich ist) seine Rechte geltend machen...
cheers