unknownsoul hat geschrieben:
Es gibt nun wirklich Schlimmeres. Im Gegensatz zu vielen anderen Text- und Bilderstellern, die sich mit den dreisten Dieben herumschlagen müssen, erhält der Fotograf schließlich eine Vergütung, nachdem er seine Bilder zum "Verkauf" freigegeben hat. Dennoch kann das Lesen der AGB nicht schaden.

Ach, es gibt doch Schlimmeres als Text- und Bildklau. Mord- und Todschlag. Hm, so ein Mörder hat wahrscheinlich auch nur vergessen, mal das BGB zu lesen.
@sx06050
Ich würde nie auf die Idee kommen, mein Bad selbst zu fließen, deshalb würde ich einem Fließenleger auch nie empfehlen, seine Website selbst zu erstellen.
Und die AGB von Fotolia enthalten bezüglich Urheberrecht nur das Selbstverständliche, das man kennt, wenn man mit der Materie vertraut ist.
Und weil Du zu beschäftigt bist, wirst Du nicht automatisch von Deinen Pflichten entbunden. Schreib hier einfach nicht so ignorante Postings, sondern nutze die Zeit lieber zum Erlernen der Basics .....
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