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Idee für Linktausch realisierbar?

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Stefan0815
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Beitrag von Stefan0815 » 03.01.2009, 10:45

Für das, was hier so geschrieben wird.

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Michael
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Beitrag von Michael » 03.01.2009, 10:58

Die Rechtslage in dem Bereich ist immer etwas unsicher :-)
Ich würde jeweils ein Budget für rechtliche Probleme einplanen.

Gretus
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Beitrag von Gretus » 03.01.2009, 11:56

Hallo,

Linktauschanfragen, welche den Link schon gesetzt haben, wandern bei mir sofort in den Papierkorb. Finde ich ziemlich dreist...

Normale Linktauschanfragen wird Dir in der Regel keiner Übel nehmen, d.h. du wirst wahrscheinlich keine Probleme mit Abmahungen etc. haben...

Grüße

Gretus

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guppy
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Beitrag von guppy » 03.01.2009, 12:24

nerd hat geschrieben:
dellaseo hat geschrieben:Wer bezahlt die Arbeitszeit, die Firmen haben , um dich darüber zu informieren, dass du sie unverzüglich löschen sollst?
ohje - isses schon so weit? wenn du weiterhin diese pillen nimmst mutierst du noch zum gravenreuth oder politiker.
der gefällt mir, Mutation durch chemische Einflüsse ist möglich, aber erst in der F1 - Generation :D
dellaseo hat geschrieben: Wenn du meine Firmen einfach irgendwo eintragen würdest , gebe es Ärger :)
schlechte Links können nämlich schaden :P
bloedsinn - wer eine webseite im internet hat muss damit rechnen das irgendwer links darauf setzt. wer einen briefkasten hat muss auch damit rechnen post (und rechnungen) zu bekommen.
Wer redet hat recht, aber es kommt darauf an wie verlinkt wird, es gibt durchaus links die richtig schaden können.
Wie werde ich hier allerdings nicht erklären.
Aber eine normale thematische Verlinkung ist rechtlich nicht zu belangen denke ich - mir ist jedenfalls kein Urteil bekannt. Wäre evtl. mal für das Rechtsforum ein Thread wert.

unknownsoul
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Beitrag von unknownsoul » 03.01.2009, 13:34

schlechte Links können nämlich schaden
Aber maximal dem Ruf.

jollex
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Beitrag von jollex » 03.01.2009, 13:48

Hi, erstmal vielen Dank für die rege Beteiligung an der Debatte.

sikizzieren wir doch mal folgendes Szenario:

Wir setzten zunächst einmal keinen link auf die Firma sondern tragen nur deren Adresse u. Tel.Nr ein sowie die Internetadresse ohne Link. Dann sollte es ja rechtlich überhaupt keine bedenken geben. -> Öffentlich zugänglich gemachte Daten (siehe Gelbe Seiten, Telefonbuch, etc.)

Daraufhin dann eine mail mit dem Zweck der Information über eingetragene Adresse und eine Anfrage und ob man weiterführenden Kontakt erwünscht. Erst auf eine positive Resonanz darauf, dann die eingentliche Anfrage.

800XE
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Beitrag von 800XE » 03.01.2009, 15:55

jollex hat geschrieben: -> Öffentlich zugänglich gemachte Daten (siehe Gelbe Seiten, Telefonbuch, etc.)
sind die daten von genau dort "gestohlen"?

1. sind das Daten die glaub als "Privat" gelten ... DU also nicht einfach nutzen darfst ... DatschutzParagrafenDingsda
2. Sind das (die GelbenSeiten) Datenbanken ... die gehören einem ..... CDs und Bücher sind auch "öffentlich zugänglich" ... darfst du einfach kopieren?

dellaseo
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Beitrag von dellaseo » 03.01.2009, 15:56

unknownsoul hat geschrieben:
schlechte Links können nämlich schaden
Aber maximal dem Ruf.
und das Ranking

jollex
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Beitrag von jollex » 03.01.2009, 16:16

@800XE:
sind die daten von genau dort "gestohlen"?
2. Sind das (die GelbenSeiten) Datenbanken ... die gehören einem ..... CDs und Bücher sind auch "öffentlich zugänglich" ... darfst du einfach kopieren?
Das ist die Masterfrage. Rein theoretisch könnte man ja auch die Adressen durch persönliche Recherche erarbeitet haben. CDs bzw. Bücher haben einen Copyright Vermerk. Adressen und Telefonnummern nicht. Mal abgesehen von eben privaten Daten sprich Handynummer, Bankverbindung etc.

bennos
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Beitrag von bennos » 03.01.2009, 16:17

Wo du die daten für B2B her hast ist volkommen egal. Ob du nun eine Recherche im Netz gemacht hast, Daten gekauft hast oder die Daten aus dem Telefonbuch genommen hast.

Fakt ist im B2B Bereich es muss ein berechtigtes Interesse vorliegen.

Selbst wenn du Daten kaufst z.B. von der Post, die kauft die Daten vom Gewerbeamt (Neuanmeldungen, Ummeldungen) und reichern die Daten noch aus anderen Quellen an. Addresshändler machen das automatisch. Wenn du jetzt per Recherche an die Daten gekommen bist, hast du das gleiche nur manuell gemacht.
Im B2C gibt es den Verbraucherschutz, da sieht das ganz anders aus.

Im übrigen ist das hier keine Rechtsberatung. Soll und darf es auch nicht sein.

Auch eine Linktauschanfrage würde ich als berechtigtes Interesse sehen. Anfrage auf Einigung zu einer unendgeltlichen gegenseitigen Leistung. Eine Klage wegen SPAM oder anderen sehe ich als ziemlich sinnlos an. Und selbst wenn jemand klagen möchte, auf was denn und auf welchen Wert?
Die Rechtsanwälte freuen sich über solche sinnlosen Klagen, weil sie damit geld verdienen.
Wenn jemand behauptet er hätte schonmal gegen eine Verlinkung geklagt (in Sinne des obigen Context)und gewonnen, dann bitte das Urteil dazu per PM.

jollex
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Beitrag von jollex » 03.01.2009, 16:48

@bennos: Guter Aspekt bezüglich Datenbeschaffung.
Schon klar is keine rechtsberatung, aber bestimmte ansätze können schon diskutiert werden- manche Gesetzeslage ist ja eindeutig..


möchte noch einmal die beiden Urteile zu dem Thema bereitstellen:

https://www.beckmannundnorda.de/serendi ... essig.html

https://www.beckmannundnorda.de/bgh_tel ... eting.html

Nach meiner Interpretation liegt die Strafbarkeit dann vor, wenn kommerzilles Interesse verfolgt wird.
Bei einem unentgeldlichem Eintrag liegt dies ja nicht vor. Andererseits sieht das bei einer konkreten Linktauschanfrage aus. Man handelt ja im Prinzip - nur nicht mit Geld sonderen eben mit Linkpower.

SeriousBadMan
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Beitrag von SeriousBadMan » 03.01.2009, 16:52

dellaseo hat geschrieben:
unknownsoul hat geschrieben:
schlechte Links können nämlich schaden
Aber maximal dem Ruf.
und das Ranking
Das müssen aber sehr schlechte Links sein.

jollex
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Beitrag von jollex » 03.01.2009, 16:53

@bennos: Guter Aspekt bezüglich Datenbeschaffung.
Schon klar is keine rechtsberatung, aber bestimmte ansätze können schon diskutiert werden- manche Gesetzeslage ist ja eindeutig..


möchte noch einmal die beiden Urteile zu dem Thema bereitstellen:

https://www.beckmannundnorda.de/serendi ... essig.html

https://www.beckmannundnorda.de/bgh_tel ... eting.html

Nach meiner Interpretation liegt die Strafbarkeit dann vor, wenn kommerzilles Interesse verfolgt wird.
Bei einem unentgeldlichem Eintrag liegt dies ja nicht vor. Andererseits sieht das bei einer konkreten Linktauschanfrage aus. Man handelt ja im Prinzip - nur nicht mit Geld sonderen eben mit Linkpower.

800XE
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Beitrag von 800XE » 03.01.2009, 17:01

jollex hat geschrieben:Nach meiner Interpretation liegt die Strafbarkeit dann vor, wenn kommerzilles Interesse verfolgt wird.
Bei einem unentgeldlichem Eintrag liegt dies ja nicht vor.
und wenn der Webkatalog mit etwas "GoogleCOntent" gewürzt ist?
jollex hat geschrieben:@800XE:
sind die daten von genau dort "gestohlen"?
2. Sind das (die GelbenSeiten) Datenbanken ... die gehören einem ..... CDs und Bücher sind auch "öffentlich zugänglich" ... darfst du einfach kopieren?
Das ist die Masterfrage. Rein theoretisch könnte man ja auch die Adressen durch persönliche Recherche erarbeitet haben. CDs bzw. Bücher haben einen Copyright Vermerk. Adressen und Telefonnummern nicht. Mal abgesehen von eben privaten Daten sprich Handynummer, Bankverbindung etc.
hm ....
.... Handynummer ist privat, Telefonnummer nicht?
wenn schon denschon, dann wohl andersrum .... weil: mit dem Telefon telefoniert man normal privater als mit dem Handy ... so rein Umgebungsteschnisch .... wenn du am Supermarkt an der Kasse telefonierst, dann nicht mit dem Telefonnummer Telefon

2.
Name und Adrese haben vielleicht kein CopyRight ....
... aber Texte eines Liedtextes, die Sätze darin, die haben auch kein CopyRight ... aber die zusammenstellung der Sätze = das Lied .... und so auch die Zusammenstellung=Datensammlung von Namen+Adressen .... und, ich habe Gerüchte gehört, das im TelBuch Leute drin stehen, die gibt es garnicht .... weil: wenn die dann auch in deiner Datensammlung drin sind .. "ja, woher kommen die?"

bennos
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Beitrag von bennos » 03.01.2009, 17:12

@jollex
das urteil bezieht sich auf einen wettbewerber. das dort natürlich kein berechtigtes Interesse an der Dienstleistung besteht, die Sie selber erbringen ist wohl logisch.

das andere urteil hat das thema telefonmarketing, also hier nicht relevant und es ist wieder ein wettbewerbsrechtliches urteil, was in diesen zusammenhang nicht relevant ist.

Wer versucht einen Mitbewerber im gleichen Markt seine Dienstleistung zu verkaufen, hat natürlich kein berechtigtes Interesse. Sollte jedem einleuchten. Das wäre ja so wenn ich eine SEO Agentur anrufe und ihnen SEO für ihre Internetseite anbiete. Haha.

Zum dem Thema hier und deinen geposteten Urteilen besteht, bis auf den Wettbewerbsverstoss keine Zusammenhang.

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