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SEO´s die auf dem Postweg werben

Alles rund um das Thema Marketing und Webpromotion. Ausnahme Suchmaschinenmarketing bzw. SEO und Linktausch Angebote.
Alda
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Beitrag von Alda » 09.09.2009, 17:33

(Also das hat jetzt schon eine gewisse Komik: "Alda | Schwede")
Schwede hat geschrieben: ...offensichtlich auf recht "einfache" Key-Kombis gesetzt. Deshalb sollten die Kosten nicht zu hoch sein, da man solche Kombies auch ohne jahrelange SEO-Erfahrung recht gut (und ohne übertriebenen Aufwand) in den SERPs positionieren kann.
Was für den Kunden durchaus nicht negativ sein muss.

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Schwede
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Beitrag von Schwede » 09.09.2009, 17:48

Was für den Kunden durchaus nicht negativ sein muss.
Das stimmt auf jeden Fall. Einige Kombinationen bringen bei relativ geringem Optimierungsaufwand durchaus viel. Vor allem dann, wenn eine Site nicht von Massen an Traffic lebt, sondern von (für die jeweilige Seite) qualitativ hochwertigem und gewinnbringendem Traffic.

Ich wollte in meinem ersten Post hauptsächlich zum Ausdruck bringen, dass die im Thread angesprochene Dienstleistung sich preislich im Rahmen halten sollte, da der Aufwand für die Optimierung (bei teils recht einfachen Kombinationen) eher gering sein sollte.
Wer die Grundlagen der Suchmaschinenoptimierung halbwegs begriffen hat und noch eine handvoll Links auf die zu optimierende Seite setzt, wird bei den meisten der als Referenz angegebenen Key-Kombis die Top Ten der SERPs schnell erreichen.

Gruss
Schwede

TryTryTry
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Beitrag von TryTryTry » 09.09.2009, 22:18

na also cold calls sind definitiv sowas von verboten. noch verbotener geht gar nicht :roll:
Zu den Briefen: Da unterscheidet man Verschiedenes.....
also NATRÜLICH sind Wurfsendungen im GROBEN erlaubt, aber:
- sobald man irgendwann angegeben hat, dass man keine Werbung wünscht ist ein Einwurf illegal
- handschriftliche Werbung sowie Werbung die nicht absolut eindeutig als solche gekennzeichnet ist, ist ebenfalls verboten
- sofern man irgendwo den Aufkleber "keine Werbung" etc. angebracht hat, ist Werbung ebenfalls illegal.

Ntürlich kann Werbung auch wegen UWG verboten sein, aber i.d.R. kümmert sich da keiner drum.

Also wenn hier einer sagt Werbung sei grundsätzlich erlaubt dann ist das schlicht falsch. Bei Werbung gibt es nämlich so einiges zu beachten.

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Anonymous

Beitrag von Anonymous » 09.09.2009, 22:49

öhm... wie wäre es wenn du den Thread erstmal durchliest, damit du weist worum es überhaupt geht...
TryTryTry hat geschrieben:na also cold calls sind definitiv sowas von verboten. noch verbotener geht gar nicht :roll:
Hmm... hat doch nie jemand etwas anderes behauptet... im gegenteil, es wurde mehrmals gesagt das diese verboten sind...
TryTryTry hat geschrieben: Zu den Briefen: Da unterscheidet man Verschiedenes.....
also NATRÜLICH sind Wurfsendungen im GROBEN erlaubt, aber:
- sobald man irgendwann angegeben hat, dass man keine Werbung wünscht ist ein Einwurf illegal
- handschriftliche Werbung sowie Werbung die nicht absolut eindeutig als solche gekennzeichnet ist, ist ebenfalls verboten
- sofern man irgendwo den Aufkleber "keine Werbung" etc. angebracht hat, ist Werbung ebenfalls illegal.
ah... du besserst dein taschengeld mit dem verteilen von Werbezettel auf.. finde ich sehr löblich...

aber das ganze hat mit Werbung per Briefpost, also echten Briefen, rein garnix zu tun... hier gibt es wohl die Möglichkeit sich in die sogenannte Robinsonliste einzutragen, um selber zu bestimmen welche Art von Werbebriefen man erhalten will und welche nicht... aber diese Liste kann eine Firma freiwillig (kostenpflichtig) abfragen, es gibt keine Vorschrift sie zu beachten.... ansonsten gilt hier eine optout Regelung....

Alda
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Beitrag von Alda » 10.09.2009, 09:01

TryTryTry hat geschrieben: Also wenn hier einer sagt Werbung sei grundsätzlich erlaubt dann ist das schlicht falsch.
Wenn hier aber einer (ge-) sagt (hat) es sei verboten, aber auch. :wink:

jackwiesel
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Beitrag von jackwiesel » 10.09.2009, 09:15

Im Start des Threads ist die Rede von einem persönlichen Anschreiben. Das ist sowas von erlaubt, erlaubter gehts gar nicht. Zu Informationszwecken dürfen das sogar die Berufsgruppen, die einem Werbeverbot unterliegen z.B. Anwälte, Steuerberater usw.

Und den Eingang des Schreibens darf man sogar telefonisch erfragen - zumindest nach den Urteilen, die mir diesbezüglich untergekommen sind. Wenn da jemand etwas anders lautendes zur Hand hat bin ich für Quellen immer offen... 8)

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