Cura hat geschrieben:>> Tatsache ist, dass Rechtsanwälte wegen der Impressumspflicht Webmaster gebührenpflichtig abmahnen und zwar in großer Zahl.
Wettbewerbsrecht Sumatis.
Besteht ein Wettbewerbsverhältnis mit dem Anwalt kann der in eigener Sache abmahnen. Besteht ein solches nicht, braucht der Anwalt immer einen Auftraggeber, der mit dem Abgemahnten in einem Wettbewerbsverhältnis steht.
Lieschen Müller war vor 30 Jahren. Lieschen Müller ist mittlerweile eine ältere Dame und nennt sich nun Liese.
30 Jahre schon ? Irgendwie fühle ich mich da auch gleich so alt...
Also vor ein paar Jahren schon habe ich öfters von kostenpflichtigen Abmahnungen gehört und zwar von RA, die das in großem Stile durchgezogen haben. Ich glaube nicht, dass das alles Kollegen und Wettbewerbsrecht betraf und dadurch eine eigene Rechtsverletzung bestand. Damals war die Rechtslage noch unklarer und es gab keine verbietenden Urteile für diese Art von Geschäftspraktik und deshalb haben die das einfach so gemacht.
So habe ich es in Erinnerung, möchte es aber nicht beschwören.
Andere RA, die sollten eigentlich keine ergiebige Quelle für gebührenpflichtige Abmahnungen sein. Erstens wissen die wohl Bescheid, was erlaubt ist und wie ein Impressum aussehen sollte und zweitens wissen sich die zu wehren, noch dazu bei rechtlichen Grauzonen.