Cura hat geschrieben:>> Ich habe es weiter oben schon mal gefragt: Vielleicht einen auf Internet-Recht spezialisierten Rechtsanwalt einen Tipp geben, dann kann er sich mit einer gebührenpflichtigen Abmahnung (und ggf. weiteren Aktionen) Geld verdienen. Mit Betonung auf "Tipp geben", nicht formal beauftragen (Zeit und Geld...).
So stellt sich Liese Müller und auch viele hier im Forum die Arbeit vieler Anwälte vor.
Bei dieser Sachlage müsste ein Anwalt in eigener Sache tätig werden. Dass kann er nur, wenn seine eigenen Rechte tangiert sind.
Das ist hier nicht der Fall, also kann man das vergessen.
Kannst ja die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg einschalten. Ich fürchte nur, dass die davon nichts verstehen.
Du ist "Lieschen Müller", nicht Liese.
Tatsache ist, dass Rechtsanwälte wegen der Impressumspflicht Webmaster gebührenpflichtig abmahnen und zwar in großer Zahl.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie da jedes Mal von einem anderen einen Auftrag haben, der geltend macht, dadurch in seinen Rechten verletzt zu sein. Wie kann denn jemand, ein Internet-Nutzer, durch ein fehlendes oder unvollständiges Impressum in seinen Rechten verletzt sein?