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Beloe007
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Beitrag von Beloe007 » 05.08.2010, 19:01

Ich vermute seonewbie hat sich nur missverständlich ausgedrückt, das "bieten" bei ihm ist schlecht gewählt, denke er meint damit beides "Keyword & Anzeigentext", weil der Rest passt.

Ich finde es übrigens toll, ich kann ja auch ein BMW-Plakat neben ein Mercedes-Plakat hängen... ist im Grunde nichts anderes, oder ein BMW-Plakat in die nähe eines Mercedes-Autohauses.

Obwohl man damit vielleicht einen Marketingkrieg entfachen könnte ;)

Aber gut ist es vor allem für Begriffe die schon im normalen Wortgebrauch sind, die man aber nicht verwenden darf... z.B. Tempo, Nutella, googlen ;) und so.

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Nicos
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Beitrag von Nicos » 06.08.2010, 12:21

@Beloe007, ja das wird sicher Krieg geben in vielen Fällen und die Gerichte werden jede Menge "hausgemachte" Arbeit bekommen....
Ist alles noch viel zu schwammig, wie so vieles beim Markenrecht im Internet.

Dazu gerade das hier gefunden: https://www.haerting.de/de/3_lawraw/arc ... ectID=1649

ist auch irgendwie lächerlich das Urteil! Wo fängt Optimierung an und wo hört sie auf? :crazyeyes:
Keywordmonitoring: [URL]httpss://www.DYNAPSO.com[/URL]

Beloe007
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Beitrag von Beloe007 » 06.08.2010, 12:36

Nicos hat geschrieben:Dazu gerade das hier gefunden: https://www.haerting.de/de/3_lawraw/arc ... ectID=1649
Der ist mal geil:
(...) Aber auch für den Google-Index seien die Seitenbetreiber selbst verantwortlich. (...)
:lol:

Lese mir das Urteil später ganz durch.

Aber ich hätte den Content etwa so gemacht "Mit unserem XY Fitness Ball bekommen Sie richtig Power!"
Oder "Richtig Power bekommen Sie mit unserem XY Fitness Ball!"

Wortmarken mit gebräuchlichen begriffen kann man ganz gut unterbringen, schwieriger wird es bei Fantasienamen, aber auch da gibt es sicher Mittel und Wege...

*edit*

Habs doch mal schnell überflogen:

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... lank=1.pdf

Guck mal auf Seite 4, da sind se nun wirklich selbst schuld.