Eine Abschächung wirst du wohl erleben, aber das dürfte sich im Laufe der Zeit wieder einpendeln. Allerdings wird die rechtliche Seite noch interessant werden. Solange in der Unterlassungserklärung ausdrücklich drin steht, dass du die Domain per 301 weiterleiten darfst, sehe ich auch kein Problem.
Ich glaube leider nur, dass die meisten Anwälte keine Ahnung von Umleiten und "weiter nutzen" haben. Wenn die merken, dass im Grund alles beim Alten ist ... hm, joa, da bin ich mal gespannt
Wenn du es einmal auf Platz 1 geschafft hast, wirst du das auch ein zweites Mal hinbekommen. Etwas zeit wirst du wieder investieren müssen. Viel Erfolg dabei.
OT: Kein "08/15 SEO-Linktausch-Scheiß" ...
