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d.h wenn du irgendwie beweisen kannst das ein Schaden bereits beim kauf vorhanden wäre, wäre es ein Gewährleistungsfall...Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel schon bei der Übergabe vorlag, "es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache (beispielsweise bei typischen Verschleißteilen und kurzlebigen Verbrauchsgütern) oder des Mangels (etwa weil der Mangel so offensichtlich ist, dass er bereits beim Kauf hätte bemerkt werden müssen) unvereinbar" . Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.
Das ist kein Verschleiss, das ist eine Folge ständiger Pufferung, wenn man das Laptop zBsp. ständig am Netz hat. Wenn nach nur zwei Jahren Scharniere kaputt sind ist das die Folge minderer Qualität, oder von rabiaten Umgang damit. Kann man sehen wie man will - ansonsten gelten die beim Kauf eingeräumten Garantiebedingungen, wie Martin ja schon geschrieben hat.Can hat geschrieben:Ich verstehe es wenn der Akku nach 3 Monaten kaum noch Saft gibt, dass es sich hierbei um Verschleiß handelt.