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Besonderes Problem mit amazon Partnerprogramm / Bitte um Rat

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patrick89
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Beitrag von patrick89 » 15.08.2011, 17:08

Hallo zusammen,

ich habe ein eher ungewöhnliches Problem mit dem Amazon Partnerprogramm.
Zuletzt geändert von patrick89 am 28.09.2011, 23:13, insgesamt 1-mal geändert.

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Mercarior
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Beitrag von Mercarior » 15.08.2011, 19:05

hmm...ganz grundsätzlich mal wäre die Frage, warum ihr eure Platten über Amazon verkauft und nicht "direkt"...

Darüber hinaus solltest du ein Gewerbe anmelden, da die Einnahmen auf jeden Fall gewerblich sind.

Steuern musst du vermutlich nur sehr wenig zahlen...wenn du insgesamt unter der 8000-Euro-Freigrenze bleibst gar nichts...wenn du leicht drüber kommst, dann werden wohl nur sehr wenig Steuern fällig.

Was im Falle einer Nichtanmeldung und Prüfung fällig wird, kann ich dir auch nicht sagen

Justus
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Beitrag von Justus » 15.08.2011, 19:28

Dein Thread hat in Sachen Aufbau, Rechtschreibung und Ausdruck Vorbildcharakter, sehr gut.

Ich glaube jedoch, dass die Antworten hier nur Verwirrung schaffen können. Such dir einen fähigen Steuerberater und halte dich an das, was der sagt.

Boa
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Beitrag von Boa » 15.08.2011, 20:09

Ja da hat Justus Recht, die Antworten hier werden Dir wahrscheinlich nicht weiterhelfen, sondern Dich noch mehr verwirren.

patrick89
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Beitrag von patrick89 » 15.08.2011, 23:09

Danke für euer Feedback, ich werde dann wohl msl so schnell wie möglich einen Steuerberater aufsuchen...

Falls trotzdem noch jemand Tipps / Ideen hat / in einer ähnlichen Situation ist, bin ich für jede Hilfe dankbar. Habe nämlich etwas Angst davor, dass der Steuerberater mir sagt "Das Geld muss auf das Firmenkonto" oder "Sie können ihren 400 Euro Job nicht weiter ausüben, wenn Sie ein Gewerbe anmelden"...

Hoffentlich gibts irgendeine schlaue Lösung...

KatzmitLatz
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Beitrag von KatzmitLatz » 23.08.2011, 14:21

Die Einkommensgrenze beim Kindergeld liegt für volljährige Kinder seit 2010 bei 8.004 Euro
Vorsicht Falle. Sonst zahlst Du drauf, aus diesem Grund habe ich bei einigen Semesterferien auch auf Ferienjob verzichtet.

LG

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