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luisekuschinski
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Beitrag von luisekuschinski » 25.08.2011, 08:17

MeNoZony hat geschrieben:...Habe seit der Umstellung hier auch nix mehr gekauft, kaufe woanders.
Das Forum wirds überstehen...
MeNoZony hat geschrieben:...anscheinend begreifen die potentiellen Anbieter was es heißt, in einem Fremdforum seine Adresse zu posten...
Wer als "potenzieller Anbieter" sein Geschäft ernsthaft und nachhaltig betreibt, wird wohl kein Problem damit haben, seinen Namen unter das Angebot zu setzen. Bei jeder gewerblichen E-Mail muss das Impressum vorhanden sein... Will ich abzocken, hab' ich daran natürlich kein Interesse...

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Beitrag von MeNoZony » 25.08.2011, 15:32

Wenn Du Deine eigenen Geschäfte ähnlich weitsichtig betreibst dürftest Du wohl irgendwann als Pausenclown enden.
Merke: steter Tropfen höhlt den Stein und die Sache mit der Adresse in Fremdforen wirst Du spätestens dann begreifen wenn Du nach einer Abmahnung verzweifelt versuchst, einen im Urlaub befindlichen Forenbetreiber dazu zu bringen, innerhalb 3 Tagen Deinen Namen zu löschen.
Aber wahrscheinlich gehörst Du zu den vorausschauenden Zeitgenossen, die für solche Fälle immer einen Briefumschlag mit 5001 Euronen in der Schublade liegen haben und nur den Namen des Abmahnanwalts draufkritzeln müssen- für den Fall des Falles.

Mein Gott, man wundert sich immer wieder, wie kurz in manchen Foren intellektuell gesprungen wird...
Grüße an Herrn Nuhr.

luisekuschinski
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Beitrag von luisekuschinski » 25.08.2011, 20:02

Meinetwegen schreib' es noch hundert Mal, dadurch wird Dein Vorgetragenes nicht richtiger. Fakt bleibt, dass in gewerblichen Angeboten eine Anbieterkennzeichnung enthalten sein muss.
MeNoZony hat geschrieben:Mein Gott, man wundert sich immer wieder, wie kurz in manchen Foren intellektuell gesprungen wird...
Ohne Worte... :roll:

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Beitrag von MeNoZony » 25.08.2011, 23:47

luisekuschinski hat geschrieben:Meinetwegen schreib' es noch hundert Mal, dadurch wird Dein Vorgetragenes nicht richtiger. Fakt bleibt, dass in gewerblichen Angeboten eine Anbieterkennzeichnung enthalten sein muss.
MeNoZony hat geschrieben:Mein Gott, man wundert sich immer wieder, wie kurz in manchen Foren intellektuell gesprungen wird...
Und genau das machst Du schon wieder.
Wenn Du schon schlaumeierst, dann nicht nur zu 50%, sonst macht Du Dich nämlich wirklich zum Clownsfrühstücker.
Die Nennung von Namen in diesem Marktplatz ist für die Anbieter ein Minenfeld:
a) Die Angebote in diesem Markt können als ausschliesslich an Gewerbetreibende interpretiert werden. Dies bedeutet: MwSt. in jedem Falle exclusive. Wenn jemand also Linkpakete in Tausender-Einheiten anbietet, dann spricht "die allgemeine Lebenserfahrung" dagegen, daß dies ein Angebot für Endverbraucher ist, wenn er es inclusive anbietet oder den Hiweis vergisst. Ergo: abmahnfähig. Adresse dankenswerterweise frei Haus.
b) Kein Privatmann ohne Gewinnerzielungsabsicht kauft auch Finanztexte für 3-5 Cent pro Wort ein. Wofür auch? Um sie der alten Erbtante vor'm Kamin als Abendlektüre vorzulesen? Siehe a: Adresse dankenswerterweise frei Haus.
In A und B ziehen die Anbieter in jedem Falle aber auch die Arschkarte, wenn sich ein Anbieter für Privatleute angepißt fühlt, denn der kann ebenso eine Abmahnung verschicken wg. MwSt. exclusive, weil es ihm frei steht, abzumahnen. Prozessrisiko ist zwar seins, aber die meisten Abgemahnten knicken erfahrungsgemäß ein.
An die KSK denkt, so ganz nebenbei erwähnt, auch niemand. Nächstes Minenfeld. Schönen Gruß an die Herren vom FA, die gehalten sind, so was automatisch an die KSK zu melden- die Adressen werden von den Anbietern mit bewunderungswürdiger Hasarde ja dankenswerterweise frei Haus geliefert.
Und, noch ein Rat auf den offenbar bislang nicht mit Erfahrungen gepflasterten Lebensweg: für B2B-Angebote gelten gesonderte Bedingungen, was die Konditionen angeht, also auch eine Tretmine für den Betreiber eines solchen Marktes.
Da hier alle so superschlau und mit einer Vollkaskomentalität gesegnet sind, will ich da nicht in's Detail gehen.
Aber die dickbusige Tante weiß das ja bestimmt schon alles... :roll:

Fazit: so einen Markt macht man entweder ganz anders oder gar nicht.
So, wie er sich jetzt darstellt, ist das Ganze an Tölpelhaftigkeit einfach nicht zu überbieten.
Und das alles für ein paar Zeitgenossen die in ihrem kleinen Bullerbü wirklich fest daran glauben, daß die Nennung eines Namens in einem Angebot tatsächlich von Relevanz für die Seriosität eines Angebotes ist.
Man schlackert mit den Ohren bei so viel Infantilität...

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Beitrag von luisekuschinski » 26.08.2011, 01:43

Etwas Anderes - als Wiederholungen - habe ich von Dir jetzt auch nicht wirklich erwartet. Gerne helfe ich Dir aber auch im Bereich B2B weiter, in dem ich ganz zufällig seit fast 20 Jahren - nicht ganz ohne Erfolg - tätig bin.
MeNoZony hat geschrieben: a) Die Angebote in diesem Markt können als ausschliesslich an Gewerbetreibende interpretiert werden.
Warum denn das? Weil es Dir in Deine kleine und beschränkte Welt passt? Ganz sicher sind auch hier Angebote durchaus möglich, die Dir jedes Gericht als 100% B2C "interpretierbar" um die Ohren hauen würde.

Warum sollte Liesschen Müller hier keine Texte für Ihre ganz private Katzenwebseite ohne jede Gewinnerzielungsabsicht erwerben können? Für Dich vielleicht ungewöhnlich, aber keineswegs ausgeschlossen!
MeNoZony hat geschrieben: Dies bedeutet: MwSt. in jedem Falle exclusive.
Bullshit! Welches Gesetz hindert Dich daran, B2B-Angebote - wenn es denn welche wären - mit "Die Mwst. ist in unserem Angebot bereits inklusive" zu kennzeichnen? Damit hättest Du dem Gesetz in Sachen B2B und B2C gleichermassen genüge getan. Ich glaube, Du hast da 'was verwechselt, aber; kann ja mal passieren.
MeNoZony hat geschrieben: An die KSK denkt, so ganz nebenbei erwähnt, auch niemand. Nächstes Minenfeld. Schönen Gruß an die Herren vom FA, die gehalten sind, so was automatisch an die KSK zu melden
Denke, Du meinst mit "KSK" nicht die Kreissparkasse Köln, sondern die Künstlersozialkasse. Ja, schön! Hier lassen sich also durch das fehlende Impressum auch noch ein paar Abgaben und Steuern einsparen. Man muß ja sehen, wo man bleibt. Richtig fair gegenüber den Leuten, die Alles ehrlich abführen.

MeNoZony hat geschrieben: Fazit: so einen Markt macht man entweder ganz anders oder gar nicht.
So, wie er sich jetzt darstellt, ist das Ganze an Tölpelhaftigkeit einfach nicht zu überbieten.
Falsch, Abakus kommt gut ohne solche Vollpfosten wie Dich klar. Deine Überheblichkeit ist an "Tölpelhaftigkeit" und Ignoranz nicht zu überbieten und für Dich kennzeichnend. Kenne diese Art mit sich selbst unzufriedener Loser zur Genüge *lol*
MeNoZony hat geschrieben: Und das alles für ein paar Zeitgenossen die in ihrem kleinen Bullerbü wirklich fest daran glauben, daß die Nennung eines Namens in einem Angebot tatsächlich von Relevanz für die Seriosität...
Stichwort Bullerbü: Mir fällt in dem Zusammenhang mit Dir eigentlich nur eins ein: Ich mach' mir die Welt, so wie sie mir gefällt..."

luzie
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Beitrag von luzie » 26.08.2011, 09:00

MeNoZony hat geschrieben:Selten so was Bescheuertes gesehen wie diese Impressumspflicht.
Du wirst schon wissen, warum du das bescheuert findest, nä
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swiat
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Beitrag von swiat » 26.08.2011, 21:05

Naja, ist in Stasistan eben Vorschrift, kann man nichts dagegen machen.

:wink:

Gruss
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Beitrag von Socialfox » 27.08.2011, 00:20

Ich finde es sehr gut, dass es die Impressumspflicht gibt.

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Beitrag von MeNoZony » 27.08.2011, 01:47

luisekuschinski hat geschrieben: Warum sollte Liesschen Müller hier keine Texte für Ihre ganz private Katzenwebseite ohne jede Gewinnerzielungsabsicht erwerben können? Für Dich vielleicht ungewöhnlich, aber keineswegs ausgeschlossen!
Geht nicht um das Erwerben, sondern das Anbieten.
Was zeigt: Du hast es wirklich nicht begriffen, aber gut- s. ebd. PAngV, § 9, (1)
Die Angebote in diesem Marktplatz sind unzweifelhaft auf Gewerbetreibende zugeschnitten.
Also:
"Jeder, der Endverbrauchern gewerbsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, ist verpflichtet, den Preis einschließlich Umsatzsteuer (MWSt) und aller eventuell zusätzlich anfallenden Preisbestandteile anzugeben, den sogenannten Endpreis.
Endverbraucher ist dabei jeder, der eine Ware oder Dienstleistung für den privaten Verbrauch erwirbt. Unternehmer und Personen, die im Rahmen einer selbständigen beruflichen oder gewerblichen oder in behördlicher oder dienstlicher Tätigkeit Waren beziehen oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen, fallen daher nicht darunter."
Rein theoretisch kannst Du hier auch Dein Sofa verkaufen, bei angebotenen Dienstleistungen wie in diesem Forum vorherrschend muss der Inserent aber damit rechnen, daß Wettbewerber in einem Angebot incl. MwSt. einen Wettbewerbsnachteil sehen, der abgemahnt werden kann.
Was Lieschen Müller oder Deine Person in Ihrem kleinen Kosmos denken, ist vor Gericht irrelevant.
BTW: wenn jemand 20 Jahre auf diese Art & Weise Geschäfte macht, dann hat er offensichtlich mehr Glück als Verstand.
qed.
luisekuschinski hat geschrieben:Bullshit! Welches Gesetz hindert Dich daran, B2B-Angebote - wenn es denn welche wären - mit "Die Mwst. ist in unserem Angebot bereits inklusive" zu kennzeichnen?
PAngV
On Deinem Falle: "Ich mach' mir die Welt, Widdewidde wie sie mir gefällt ...."
Zumindest Deine Pipi Langstrumpf hast Du ja inhaliert.
Die Hoffnung stirbt zuletzt.
luisekuschinski hat geschrieben: Denke, Du meinst mit "KSK" nicht die Kreissparkasse Köln, sondern die Künstlersozialkasse.
Bist ein Held.
luisekuschinski hat geschrieben: Ja, schön! Hier lassen sich also durch das fehlende Impressum auch noch ein paar Abgaben und Steuern einsparen. Man muß ja sehen, wo man bleibt. Richtig fair gegenüber den Leuten, die Alles ehrlich abführen.
Bist ein Dummkopf.
Das war nämlich nicht der Punkt. Es ging gar nicht um die Verkäufer, sondern um die Käufer. Lesen bildet, besser: würde bilden.
Wenn nicht Hopfen & Malz bereits verloren wäre.
Aber: egal. Bin nicht Dein intellektueller Entwicklungshelfer.
Wenn Du allerdings in diesem Forum Texte anbieten solltest, dann wäre ich als Dein Kunde sehr, sehr vorsichtig bei Deiner Interpretation der KSK-Problematik, denn so was nimmt für Kunden schon mal schnell ein böses & teures Ende.
luisekuschinski hat geschrieben: Falsch, Abakus kommt gut ohne solche Vollpfosten wie Dich klar.
Opps! Habe ich Dich bislang beleidigt, intellektuelle Dicktitte?
Na-tür-lich kommt es ohne mich aus, etwas Gegenteiliges habe ich auch nicht behauptet.
Wenn es allerdings Freunde wie Dich hat, dann braucht's keine Feinde.
luisekuschinski hat geschrieben: Deine Überheblichkeit ist an "Tölpelhaftigkeit" und Ignoranz nicht zu überbieten und für Dich kennzeichnend. Kenne diese Art mit sich selbst unzufriedener Loser zur Genüge
Spiegel abschrauben, dann geht's wieder.
Eigentor.

Alles in allem zeigt Dein Posting bezüglich der Unkenntnis möglicher rechtlicher Fußfallen nachgerade exemplarisch, wie leicht fundamentales Halbwissen in einer prekären finanziellen Situation enden kann.
Und abschliessend: wenn jemand mehr Lebenserfahrung hat als Du ist er nicht zwangsläufig überheblich.

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Beitrag von MeNoZony » 27.08.2011, 02:33

luzie hat geschrieben:
MeNoZony hat geschrieben:Selten so was Bescheuertes gesehen wie diese Impressumspflicht.
Du wirst schon wissen, warum du das bescheuert findest, nä
Klar.
Habe ich ja ansatzweise ausgeführt, nä?
Was Du und Deine Kollegen allerdings anscheinend nicht begriffen habt ist, auf welch' dünnes Eis Ihr Euch begeben habt, als Ihr meintet, für die "Gewerbetreibenden" mit der Vollkasko-Mentalität die Impressumspflicht für Anzeigen in einem nicht geschlossenen Bereich ohne echte Not einzuführen zu müssen.
Ich hoffe, Ihr habt Euch hinsichtlich der jetzt auf die auf Euch fast unvermeidbar zukommenden Datenschutz- und innerbetrieblichen Anforderungen ausreichend vorbereitet.
Die Erhebung personenbezogener Daten ist ja nicht ganz ohne, wie man so hört, nä?
Den point-of-no-return habt Ihr nämlich genau an dem Tag überschritten und einfach dichtmachen geht jetzt auch nicht mehr wirklich.
Also: ab jetzt gut aufpassen, daß z.B. nicht mehr als neun Personen Zugriff auf die Datenbestände haben. Andere Fussangeln könnten da auch noch sein.
Pröbchen gefällig?
OK: "Soweit nicht-öffentliche Stellen automatisierte Verarbeitungen vornehmen, die einer Vorabkontrolle unterliegen, ... haben sie unabhängig von der Anzahl der mit der automatisierten Verarbeitung beschäftigten Personen einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen."
War da nicht was in der Art?
Und das ist nur einer von, ja wieviel? einer fünfstelligen Anzahl von Paragraphen und Verordnungen zum Datenschutz. Ob Sie mir & Euch gefallen ist wurscht, sie sind nunmal da.
Aber was rede ich: sicherlich habt Ihr darüber vor der Einführung ausführlich mit einem in solchen Sachen bewanderten Rechtsbeistand reflektiert.
Merke: manche Ratschläge können durchaus (durch die Blume) auch gutgemeint sein und bedürfen keiner kapetzigen Replik...

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Beitrag von luisekuschinski » 27.08.2011, 07:45

Zony, lies' es Dir nochmal langsam durch und - versuche es zumindest - zu verstehen. Betreffend Deiner Neigungen, Geschriebenes permanent verdrehen zu müssen, solltest Du evtl. mal über Hilfe Dritter nachdenken... :roll:

Zitat: "...habt Ihr darüber ... mit einem ... Rechtsbeistand reflektiert."
Allerdings lassen solche Formulierungen darauf schliessen, dass jede Hilfe hier nichts mehr bringen wird. Du hast einfach 'ne Klatsche!

UweT
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Beitrag von UweT » 27.08.2011, 16:36

@MeNoZony vielen Dank für deine Ratschläge, wir werden diese prüfen und ggf. darauf reagieren.

PS: Ich würde mich jedoh in Zukunft freuen, wenn du auf deinen Umgangston hier im Forum besser achtest und anderen gegenüber nicht persönlich beleidigend wirst. Danke.

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