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Verstehe ich jetzt nicht. Du schreibst "ganz oben" in Deine AGBs, daß Spaßbestellungen verfolgt werden und wenn eine getätigt wird, fragst Du im Forum, ob Du das auch mal machen solltest? Sehr konsequentVor allen, steht es in den AGBs, welche die Kunden bei Bestellung ja Aktzeptieren müssen ganz oben da. das Spaßbestellungen verfolgt werden
Anzeigen kannst Du erst mal alles, was nach Betrug aussieht, allerdings hängt es stark von der Polizei ab, inwiefern Du damit Erfolg hast. Gibt es doch auch heute noch Schnarchnasen, die absolut keine Ahnung von der Materie haben.Denk Ihr, das die Polizei solche Anzeigen aufnimmt und verfolgt?