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Partnerprogramm von der IHK Hamburg verboten

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JPS
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Beitrag von JPS » 09.11.2011, 16:38

Hallo,
ich habe mal eine Frage.
Mich hat die IHK Hamburg angesprochen und mit dem Ordnungsamt gedroht, wenn ich die Partnerprogramme für den Versicherungsvergleich nicht von der Homepage nehme. So sieht z.B. die IHK Hamburg es als Versicherungsvermittlung, wenn im Vergleichsrechner der Button "Antrag" auftaucht.
Obwohl die IHK Hamburg auch von den Webseiten spiegel.de und stern.de weiß, wird hier nichts unternommen.
Wurde jemand anderes ebenfalls von der IHK angesprochen, mit dem Anliegen, dass er Versicherungsvermittlung betreibt, weil er Versicherungsvergleiche mit Abschlussmöglichkeiten auf seiner Homepage anbietet?

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Blaulicht
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Beitrag von Blaulicht » 09.11.2011, 17:02

Ist der Button "Antrag" direkter Bestandteil Deiner Seite (also "Dein" Button) oder ist er BEstandteil einer Werbeanzeige die auf Deiner Seite geschaltet wurde?

JPS
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Beitrag von JPS » 09.11.2011, 17:44

Nein, der Button ist Bestandteil des Vergleichsrechners, also vom Anbieter des Partnerprogramms.
Das ist auch nur ein Punkt. So wird auch moniert, dass die Datenabfrage des Interessenten bereits auf den Abschluss eines konkreten Versicherungsvertrages abzielt.
Stern.de benutzt genau den gleichen Anbieter und darf munter weiter machen.
Schon eine komische Vorgehensweise einer IHK Hamburg. Zumal das Versicherungsvermittlungsgesetz für ganz Deutschland gilt. Die IHK's aber unterschiedlich vorgehen.
Tolle Bananen Republik.

waneck
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Beitrag von waneck » 09.11.2011, 21:02

Der freundliche Hinweis ist doch fair. Oder wäre Dir eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung seitens eines Rechtsanwalts lieber gewesen?

Gruß waneck

tmyp
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Beitrag von tmyp » 09.11.2011, 21:33

Hat die IHK geschrieben, dass die Stern.de auf keinen Fall ansprechen werden? Ja? Geh zur Presse. Nein? Stop whining and stfu.

Ich bin sicher, die niedergelassenen Versicherungsmakler, die praktisch ja nichts anderes tun als Du, wird es freuen, dass sich nun auch die Onlinekonkurrenz an die Spielregeln halten soll. Also bitte. Mach's oder mach's nicht. Niemand behandelt dich ungerecht. Man erwartet, dass Du dich an bestimmte Regeln hälst. Wenn Du der Ansicht bist, dass die Regeln für dich nicht zutreffen, lass es darauf ankommen und warte eine eventuelle Klage ab.

swiat
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Beitrag von swiat » 09.11.2011, 22:44

Das Problem gibt es ja bei den Kredit PP´s auch, auch hier wäre eigentlich der §34a nötig (Withe Label Formular, Vergleichsrechner), mich wundert es eher das die Versicherungseiten so lange keinen Hinweis bekommen haben.

Gruss
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Seo.gy
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Beitrag von Seo.gy » 10.11.2011, 07:53

Hallo,

@JPS - versuch dem Amt das so zu erklären;

Du stellts nur die Werbefläche zur Verfügung - der Vergleich/Abschluss wird auf dem Server des PP durchgeführt.

seonewbie
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Beitrag von seonewbie » 01.02.2012, 17:51

@Seo.gy

Vermutlich liegt doch genau da das Problem.
Ich denke man muß es nur als Werbung kennzeichnen und
es ähnlich wie Google seine Werbung abgrenzen von der Webseite.
Dann muß vermutlich nur das PP sich verantworten.

Wird es nicht als Werbung gekennzeichnet gehört es halt zum Angebot
der Webseite. Leider versuchen aber gerade die Versicherungs und Kredit
Seite mit allen Mitteln den anschein zu erwecken das Sie der Vertragspartner
sind. Klar das das nicht gut gehen kann.

War da nicht mal was das man Werbung in Deutschland eh als
Werbung kennzeichnen muß?
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Gockel
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Beitrag von Gockel » 03.02.2012, 10:43

Leider haben Leute von der IHK keine Ahnung von dem Internetgeschäft. Wenn man Versicherungsvergleiche oder Kreditvergleiche auf seiner Seite anbietet fungiert man als Tippgeber und nicht als Makler... Es ist nur schwierig der IHK zu erklären das die Rechner in den meisten Fällen per Iframe eingebunden sind und der Betreiber der Webseite keinerlei Zugriff auf die Daten der Leute hat.

RonH
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Beitrag von RonH » 14.02.2012, 09:39

Ich würde in das Impressum einen Passus aufnehmen, von wegen.

Impressum:

bla bla
usw.

Vermittlung von Finanzprojekten durch:

Impressum vom Partnerprogramm

Rechtliche Angaben vom Partnerprogramm mit §34c Angaben vom Partnerprogramm.

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