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Yep, nur sagt die Praxis: Wo kein Kläger, da kein Richter und selbst der cleverste Abmahnanwalt hat keine Möglichkeit zu ermitteln, wer den Freeblog erstellt hat.Justus hat geschrieben:Ein Satellitenblog, dessen einziger Zweck die Stärkung der Hauptseite ist, halte ich für geschäftsmäßig.
Dann wird gleich der Bloghoster verklagt, denn herausgeben muß und darf er nur an den StaatsanwaltJustus hat geschrieben:Und wenn der enthusiastisch genug wäre, wird der durchschnittliche (deutsche) Bloghoster kaum mit der Herausgabe eventuell gespeicherter Registrierungs- und Login-IPs warten.