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Pauschale Arbeitsmittel

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pimpi
PostRank 9
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Beitrag von pimpi » 08.12.2011, 14:26

Tach alle!

Kurze Frage, bis zu welcher Summe konnte man gleich Arbeitsmittel vollständig absetzen, ohne daß diese als Abschreibung angesehen werden?

Habe das gefunden:
Betragen die Anschaffungskosten für Arbeitsmittel nicht mehr als 410 Euro (ohne Umsatzsteuer) bzw. 487,90 Euro (inkl. 19% Umsatzsteuer), können sie in voller Höhe im Jahr der Zahlung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Steuerexperten sprechen von geringwertigen Wirtschaftsgütern (so genannten GWG). Siehe mehr zu Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bei Privatpersonen und Gewerbetreibenden und Selbständigen.
Im Fall der Fälle: gibt es dafür eine Höchstgrenze? Wenn ich nun also ein Notebook für 450 Euro kaufe, eine Kamera für 450 Euro und einen Drucker für 450 Euro - würde das alles komplett für 2011 als Ausgabe angerechnet werden, ohne Aufteilung?

Mucias gracias 8)