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Vollmacht um Scheck einzureichen?

Alles zum Thema Google Adsense.
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Treepwood
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Beitrag von Treepwood » 06.01.2005, 01:37

Hallo zusammen liebe Adsense-Millionäre ;-)

ich stehe vor folgendem Dilemma: Ich werde die nächsten Monate ( 5-8 ) im Fernen Osten verbringen. In dieser Zeit ist es mir nicht möglich die Schecks persönlich bei meiner Hausbank einzureichen; ein Nachsenden an meine neue Adresse ist zu umständlich.

Meine Bank (Citibank) akzeptiert die Adsense Schecks leider nur, wenn ich sie persönlich auf der Rückseite unterschreibe... eine Vollmacht wird nicht akzeptiert. Da ich nur sehr ungern das ganze Geld für Monate bei Google lassen würde (wegen Zins und Zinseszins), wüsste ich gerne ob ihr evtl. einen Tip für mich habt oder schon selber vor einer ähnlichen Situation standet?

Schöne Grüße

Treep

PS: Wann bekommt man endlich sein Geld von Google überwiesen?!?!?!?!? :evil:

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Lutz-Development
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Beitrag von Lutz-Development » 06.01.2005, 02:57

Hi,

gib sie doch einfach der Person deines Vertrauens, die den Scheck auf ihr eigenes Konto einzahlen lässt und das Geld dann auf dein Konto transferiert? Soweit ich weiß sind Schecks ja nicht an den gebunden, der drauf steht.

Gruß,
Thomas

tron
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Beitrag von tron » 06.01.2005, 04:23

gib sie doch einfach der Person deines Vertrauens, die den Scheck auf ihr eigenes Konto einzahlen lässt und das Geld dann auf dein Konto transferiert? Soweit ich weiß sind Schecks ja nicht an den gebunden, der drauf steht.

hö?

da steht dick und fett

"Pay to the order of....."

zu deutsch verrechnungsscheck.... dh an den empfänger und niemand anderen..

vollmacht kann man bestimmt machen.. einfach mal mit der bank reden.. je nach volumen sind die da sehr zuvorkommend :roll: :wink:

innuendo
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Beitrag von innuendo » 06.01.2005, 17:15

also ich denke mir auch, wenn man das im vorhinein mit jemanden vor-Ort klärt, dass es kein Problem sein kann mit der Vollmacht.

Lutz-Development
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Beitrag von Lutz-Development » 07.01.2005, 15:35

Hi,

@tron: du hast recht, allerdings ist das kein Verrechnungsscheck, der beliebig weitergegeben darf, sondern ein Orderscheck - siehe auch

https://www.zahlungsverkehrsfragen.de/schecks2.html

Kann man also mit Unterschrift usw. trotzdem weitergeben, einfach mal die Seite oben ansehen.

Gruß,
Thomas

innuendo
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Beitrag von innuendo » 08.01.2005, 08:39

@lutz,

ich bin doch eher am Weg von Tron - es ist ein Verrechnungsscheck. Ein Orderscheck ist eine Option, sprich per Indossament kann die Weitergabe funktionieren - wenn die Banken mitspielen. Gleiches passiert ja auch beim Wechsel, hier kann auch per Indossament eine Weitergabe gemacht werden.

my2cents - ohne Gewähr auf Richtigkeit. Sind nur Interpretationen und ich kenne das dt. Bankensystem nicht, weiß aber dass nicht allzu viele Unterschiede zum österr. sind.

lg,
Innuendo

Treepwood
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Beitrag von Treepwood » 10.02.2005, 17:42

Also, habe soeben wieder die gleiche Aussage von der Citibank bekommen: Man kann die Schecks nur mit der eigenen Unterschrift einreichen. Eine Vollmacht ist nicht möglich.

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