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Du konntest solche Belege (die ja keinerlei Umsatzsteuerangabe enthalten) als Vorsteuerbazug geltend machen? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen...kanuddel hat geschrieben:paypal bietet doch die option "beleg drucken". bisher ging das bei mir damit immer durch.
Du schuldest dem Finanzamt bei innergemeinschaftlichem Erwerb die USt. - also 19% auf den RG-Betrag - kannst sie aber direkt wieder beim Vorsteuerabzug geltend machen.mogli Belege (die ja keinerlei Umsatzsteuerangabe enthalten)
Eigentlich ganz simpel: ich lasse mir die Rechnung natürlich von dem Unternehmen ausstellen, bei welchem ich über Paypal eingekauft habe. Bei Kreditkartenzahlung stellt Dir Deine Bank doch auch keine Rechnung aus, sondern der Zahlungsempfänger...Rolandus hat geschrieben:....
ABER: Wie geht ihr denn nun in eurem Business damit um?
...
Richtig, Du hast die Belege, Du hast die Buchung auf dem Firmenkonto, beides zusammen sollte jedes Finanzamt als Betriebsausgabe anerkennen.nur-für-mich hat geschrieben:Natürlich kann man was machen. Du hast du die Bestellung, und den Zahlungsbeleg von PP.
Un genauso, wie selbst erstellte Ersatzquittungen anerkannt werden, wenn sie nachvollziehbar sind, werden diese Dokumente auch anerkannt. War bisher bei mir immer der Fall, auch während 2 Betriebsprüfungen.