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Das ist das Ergebnis einer Suche bei google.de nach rotten . com, sucht man über google.com, kommt keine solche Meldung...Aus Rechtsgründen hat Google 20 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt. Weitere Informationen über diese Rechtsgründe finden Sie unter ChillingEffects.org.
German regulatory body reported illegal material
Ihre Suche hätte in den Suchergebnissen einen Treffer generiert, den
wir Ihnen nicht anzeigen, da uns von einer zuständigen Stelle in
Deutschland mitgeteilt wurde, dass die entsprechende URL unrechtmäßig
ist.
Absolut richtig.Vegas hat geschrieben:SOPA [...] richtet sich vor allem gegen die massenhafte Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Torrents und Tube Seiten die ihren Firmensitz bewußt so wählen, daß sie sich jeglichem juristischen Zugriff entziehen können.
Die letzten Jahre sollten mehr als genug gewesen sein, um eine Selbstregulierung hinzubekommen, was nicht der Fall war. Viele Werbekunden haben sich nach dem Sankt Florian Prinzip darum geschlagen auf solchen Seiten zu inserieren und sich nicht daran gestört, daß sie im Grunde damit systematische Piraterie urheberrechtlich geschützter Werke unterstützen.
Staatliche Regulierung ist immer die schlechteste Lösung, aber wo der Markt selbst total versagt, muß sie stattfinden.
Genau das habe ich doch schon in meinem ersten Beitrag angesprochen. Wurde dir schon mal eine .com Domain genommen? Hast du dagegen geklagt? Was war das Ergebnis?SeriousBadMan hat geschrieben: 2. Warum unterstehe ich US Jurisdiktion wenn ich eine .com Domain habe? Das geht ja mal gar nicht. Wenn ich auf einer deutscheswort.com Domain deutsche Inhalte betreibe, die sich an Deutsche richten, Deutscher bin, und in Deutschland lebe, warum zur Hölle falle ich dann unter US-Recht statt unter deutsches Recht?
Es steht doch schon in deinem Artikel, dass es dafür keine rechtliche Grundlage gibt. Wenn sie es trotzdem machen, muss man eben klagen.Das US-Heimatschutzbehörde (ICE) hat bereits mehrmals ohne jegliche rechtliche Grundlage Domainnamen europäischer Unternehmen beschlagnahmt. Im Juli 2011 erklärte die Behörde, dass alle .com und .net Domains unter US-amerikanischer Jurisdiktion stünden, selbst wenn sich die Server nicht in den USA befinden.
Selbstverständlich ist das den meisten Firmen vollständig egal hinterDie letzten Jahre sollten mehr als genug gewesen sein, um eine Selbstregulierung hinzubekommen, was nicht der Fall war. Viele Werbekunden haben sich nach dem Sankt Florian Prinzip darum geschlagen auf solchen Seiten zu inserieren und sich nicht daran gestört, daß sie im Grunde damit systematische Piraterie urheberrechtlich geschützter Werke unterstützen.
der unterschied it wohl das auch webseitenbetreiber, deren mitglieder zu "urheberrechtlich geschuetztem material" linken mit haftbar sind, und ggf. auch die linkende seite mit abgeschalten werden kann. Womit bei "urheberrechtlich geschuetztem material" hier nicht nur mp3's, warez oder filme gemeint sind, sondern auch bilder. Das duerfte wohl das ende von seiten wie reddit, digg oder stumbleupon sein.Barthel hat geschrieben:Wo genau ist denn da jetzt der Unterschied zur aktuellen Rechtsprechung in Deutschland?
Du kannst dir sicher sein, dass dem nicht so ist, denn die USA kennen zwar etwas wie eine Abmahnung, aber davor muss man - im Gegensatz zu unserem Recht - aufgefordert werden die angeblich geklauten Inhalte zu entfernen. Gleiches dürfte dann auch für Links auf angeblich geklaute Inhalte gelten.nerd hat geschrieben: der unterschied it wohl das auch webseitenbetreiber, deren mitglieder zu "urheberrechtlich geschuetztem material" linken mit haftbar sind, und ggf. auch die linkende seite mit abgeschalten werden kann. Womit bei "urheberrechtlich geschuetztem material" hier nicht nur mp3's, warez oder filme gemeint sind, sondern auch bilder. Das duerfte wohl das ende von seiten wie reddit, digg oder stumbleupon sein.
Wohl wahr, das Mißbrauchspotential ist sicher gegeben, nur Ansichten wie die von seonewbie lassen mir ehrlich gesagt die Halsschlagadern schwellen und sind verbreitetes Gedankengut: Ist ja nicht der eigene Content, sondern nur die reiche Unterhaltungsindustrie, die können das schon ab. Der arme kleine Webmaster muß geschützt werden, die böse gierige Unterhaltungsindustrie mit ihren Milliarden hat es nicht anders verdient.SeriousBadMan hat geschrieben:1. Es kann zur Zensur genutzt werden, und wird das dann wohl auch, z.B. Wikileaks. Mir ist keine in SOPA integrierte gesetzliche Maßnahme (z.B. ein Komitee aus Bürgern) bekannt, dass verhindert, dass Seiten wie Wikileaks Ziel dieser Maßnahmen sind.
2. Warum unterstehe ich US Jurisdiktion wenn ich eine .com Domain habe? Das geht ja mal gar nicht. Wenn ich auf einer deutscheswort.com Domain deutsche Inhalte betreibe, die sich an Deutsche richten, Deutscher bin, und in Deutschland lebe, warum zur Hölle falle ich dann unter US-Recht statt unter deutsches Recht?
Und wo siehst Du da nun einen Unterschied? Das berühmte Hamburger Urteil, welches sich früher massenhaft in Impressen falsch zitiert finden ließ, sagt genau das aus.nerd hat geschrieben:der unterschied it wohl das auch webseitenbetreiber, deren mitglieder zu "urheberrechtlich geschuetztem material" linken mit haftbar sind, und ggf. auch die linkende seite mit abgeschalten werden kann. Womit bei "urheberrechtlich geschuetztem material" hier nicht nur mp3's, warez oder filme gemeint sind, sondern auch bilder. Das duerfte wohl das ende von seiten wie reddit, digg oder stumbleupon sein.Barthel hat geschrieben:Wo genau ist denn da jetzt der Unterschied zur aktuellen Rechtsprechung in Deutschland?
Barthel hat geschrieben:Der Hegemon will uns gar nichts aufdrücken, da er nur Inhalte innerhalb der USA sperren kann
Zwar grammatikalisch nicht ganz korrekt, aber eigentlich doch verständlich, oder?Jetzt hat sich die Hollywood-Lobby allerdings etwas Feines ausgedacht: Man könnte ja einfach eine gesetzliche Grundlage schaffen, die die US-Regierung ermächtigt, rechtswidrige Inhalte zu entfernen und Internetseiten außerhalb den USA zu sperren.
Ich habe das schon verstanden, aber es gibt einen großen Unterschied zwischen dem was man machen will und dem was man machen kann. Die USA können ja gerne versuchen einen Internetauftritt in Deutschland zu sperren, der nicht gegen deutsches Recht verstößt... Es wird wohl beim Versuch bleiben. Sie können den Auftritt höchstens für die USA sperren, was kein Problem ist und in Deutschland umgekehrt auch gemacht wird.templer hat geschrieben:Zwar grammatikalisch nicht ganz korrekt, aber eigentlich doch verständlich, oder?