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Verstehe die Ironie in deinem Post nicht...Malte spielt da auf ein ganz bestimmtes Urteil der vergangenen Jahre an, an dem man sich auch an diesem Fall orientieren könnte.Ach, es gibt mehr als einen Anwalt und ein Restaurant in einer Stadt. Das hätte ich jetzt nicht erwartet. Seit ihr Euch da sicher?
Ich hatte die Petition an den Bundestag eine Regulierungsbehörde für Anwälte und Restaurants einzurichten schon fertig. Kann ja nicht angegen, dass es nur 1 pro Stadt gibt.
Meine erst Antwort bezog sich auf den Inhalt. Solange der Inhalt nicht sagt "ich bin das offizielle Restaurant in CITY", wird auch die Singular-Domain restaurantinCITY.com in Ordnung sein.j3rk hat geschrieben:Sprich restaurantsinCITY.com geht? Also Mehrzahl?
daniel5959Die OLG-Richter erklärten, dass sie an der umstrittenen "tauschschule-dortmund.de"-Entscheidung aus dem Jahre 2003 nicht mehr festhalten würden.