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Weiß das evtl. jemand genau?Es könnte aber schon ein Gesetz geben, dass Ärzten verbietet, auf der Praxis-Seite Werbung zu schalten
Nur weil es alle machen, muss es nicht unbedingt erlaubt sein...Aber auf Medizinseiten im Internet sieht man allerweil Google-Anzeigen.
undEs gibt jedoch einige Besonderheiten zu berücksichtigen. Die Startseite,
das ist die Seite, die als erstes unter der jeweiligen Internetadresse erscheint, darf
keine Informationen über den Arzt oder seine Praxis enthalten. Hierzu kann man sich
merken, dass die Startseite dem herkömmlichen Praxisschild etwa entspricht. Es
sind daher auch hier nur die auf einem Praxisschild erlaubten Informationen einzustellen
(Name, Adresse, Schwerpunkt, Sprechzeiten, Kassenzulassung).
https://praxis-recht.com/artikel/1164034394t2.pdfDagegen sind nicht zulässig
• nicht durch die Ärztekammer legitimierte Qualifikationen,
• Selbsteinschätzung über die persönliche Qualifikation,
• virtuelle Gästebücher,
• Werbung für Medikamente und Pflegemittel,
• Durchführung von Gewinnspielen,
• Internetdomain, die Alleinstellungsbehauptung enthält, z.B. www.allgemeinmedizin-musterstadt.de.