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Kleingewerbe - die letzten Fragen vor dem Gang zum Amt

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Liberty
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Beitrag von Liberty » 08.05.2012, 18:31

Hallo,
nachdem meine Seite nun einige Zeit online ist und ich der Meinung bin, dass es Zeit wird die Seite zu monetarisieren. Die letzte Zeit hatte ich mich viel damit beschäftigt und einige Seiten durch wälzt. Auf alle Fragen habe ich allerdings noch keine Antwort bekommen und deswegen wollte ich nochmals nachhaken.

Also ich plane ein Kleingewerbe zu eröffnen. Ich arbeite und habe das auch schon mit meinem Chef schon geklärt und eine Erlaubnis bekommen. Für das erste Jahr plane ich einen Umsatz von 500 Euro. Die Umsatzsteuer möchte ich nicht ausweisen, da ich in erster Linie nur Einnahmen über Werbung plane.

1. Bei der Anmeldung wird ja die Tätigkeit verlangt. Perfekt wäre ja der Begriff Internetdienstleistungen aber wie ich gelesen hatte, wird dieser Überbegriff nicht von allen Ämtern genehmigt.
In erster Linie möchte ich nur Werbung schalten aber gerne würde ich auch versuchen Dienstleistungen anzubieten. Wie lässt sich das in diesem Fall am besten regeln?

2. Die Seite läuft schon seit dem letzten Jahr und so sind natürlich auch schon einige Kosten entstanden. Ab wann muss ich denn die ganzen Ein- und Ausgaben in der Einnahmen/Überschussrechnung angeben? Alles ab dem 1.1.2012 oder alles ab dem Tag, an dem ich das Gewerbe angemeldet habe?

3. Die Kleingewerbe Regelung scheint zwar super einfach zu sein aber so ganz überzeugt bin ich davon nicht. Immer noch mache ich mir Sorgen um unverhoffte Situationen, wie hohe Ausgaben für Versicherung oder so. Könnt ihr mir vielleicht die noch minimal vorhandene Angst nehmen? :D

4. Wie sieht es eigentlich aus, sollte ich die Seite schließen innerhalb der nächsten 12 Monate? Gebunden sollte ich ja in meinem Fall nicht sein.

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Pompom
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Beitrag von Pompom » 08.05.2012, 19:17

1.) Versuch macht kluch. Wackel zum Amt, und schreib das, was du denkst, ins Formular. Wenn es nicht passt, werden sie es dir schon sagen.

2.) Vorlaufkosten sind möglich und angebbar. Natürlich auch die Einnahmen, die versteuert werden müssen.

3.) Du hast es in der Hand, das zu unterschreiben, was Kosten verursacht. Oder auch nicht.

4.) Ab dem Augenblick, in dem du vor hast, dauerhaft Gewinne zu erzielen, musst du ein Gewerbe anmelden. Ab Gewerbeanmeldung bist Du Einkommenssteuerpflichtig, d.h. du musst eine Einkommenssteuererklärung erstellen und einreichen. Wenn Du das Gewerbe abmeldest, weil du keine Einnahmen erzielst, musst du natürlich entsprechende Einnahmen noch abrechnen.

Mit der Kleingewerberegelung verzichtest Du darauf, Mehrwertsteuern auszuweisen und Vorsteuern gegenzurechnen.

Ist manchmal schlecht, da man sich die Steuern vom Finamt widerholen kann.
Annahme:

1000,00 EUR von Google (diese enthalten keine Mehrwertsteuer)
500 EUR Kosten Hosting inkl, 19% MwSt= 79,83 EUR MwSt.

Mit der Kleinunternehmerreglung schenkst du diese dem Staat.
Nimmst du diese nicht in Anspruch, überweist Dir das FinAmt diese 79,83 EUR auf dein Konto.

*Keine Beratung, nur meine Meinung.*

Liberty
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Beitrag von Liberty » 09.05.2012, 09:02

Hallo Pompom,

zu 1. Klar, aber wenn es dann heißt dass dies nur ein Überbegriff ist und ich nur "Werbung im Internet" angebe aber später doch einmal beispielsweise Socken verkaufen möchte oder andere Dienstleistungen anbieten möchte, gibt das doch Probleme?

zur Mehrwertsteuer: Wenn ich die nicht angebe, kann ich mir den Steuerberater sparen, der sonst wohl mehr als meine Einnahmen verschlingen wird. Und das mindestens 5 Jahre. Allerdings kommen nächster Zeit einige Kosten auf mich zu für 2 Templates und ein oder zwei SEO Tools wollte ich mir auch kaufen. Dabei wird es aber wohl auch dann bleiben.
Lassen sich Laptops, Monitore, Maus, Tastatur und der Internetanschluss auch absetzen?

Cognac
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Beitrag von Cognac » 09.05.2012, 12:02

Liberty hat geschrieben:
zur Mehrwertsteuer: Wenn ich die nicht angebe, kann ich mir den Steuerberater sparen, der sonst wohl mehr als meine Einnahmen verschlingen wird. Und das mindestens 5 Jahre. Allerdings kommen nächster Zeit einige Kosten auf mich zu für 2 Templates und ein oder zwei SEO Tools wollte ich mir auch kaufen. Dabei wird es aber wohl auch dann bleiben.
Lassen sich Laptops, Monitore, Maus, Tastatur und der Internetanschluss auch absetzen?
Wenn du die EÜR alleine schaffst sowie die EkSt.-Erklärung, dann erst recht die USt-Voranmeldung. Das sollte echt kein Grund sein...
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Rasputin
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Beitrag von Rasputin » 09.05.2012, 12:13

Liberty hat geschrieben:ein oder zwei SEO Tools wollte ich mir auch kaufen.
Kauf dir keine SEO-Tools. Auf diesem Level lohnt das meines Erachtens überhaupt nicht. (Wenn es sich überhaupt jemals lohnt.)

Guido
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Beitrag von Guido » 09.05.2012, 12:24

Liberty hat geschrieben:Hallo,
nachdem meine Seite nun einige Zeit online ist und ich der Meinung bin, dass es Zeit wird die Seite zu monetarisieren. Die letzte Zeit hatte ich mich viel damit beschäftigt und einige Seiten durch wälzt. Auf alle Fragen habe ich allerdings noch keine Antwort bekommen und deswegen wollte ich nochmals nachhaken.

Also ich plane ein Kleingewerbe zu eröffnen. Ich arbeite und habe das auch schon mit meinem Chef schon geklärt und eine Erlaubnis bekommen. Für das erste Jahr plane ich einen Umsatz von 500 Euro. Die Umsatzsteuer möchte ich nicht ausweisen, da ich in erster Linie nur Einnahmen über Werbung plane.

1. Bei der Anmeldung wird ja die Tätigkeit verlangt. Perfekt wäre ja der Begriff Internetdienstleistungen aber wie ich gelesen hatte, wird dieser Überbegriff nicht von allen Ämtern genehmigt.
In erster Linie möchte ich nur Werbung schalten aber gerne würde ich auch versuchen Dienstleistungen anzubieten. Wie lässt sich das in diesem Fall am besten regeln?

2. Die Seite läuft schon seit dem letzten Jahr und so sind natürlich auch schon einige Kosten entstanden. Ab wann muss ich denn die ganzen Ein- und Ausgaben in der Einnahmen/Überschussrechnung angeben? Alles ab dem 1.1.2012 oder alles ab dem Tag, an dem ich das Gewerbe angemeldet habe?

3. Die Kleingewerbe Regelung scheint zwar super einfach zu sein aber so ganz überzeugt bin ich davon nicht. Immer noch mache ich mir Sorgen um unverhoffte Situationen, wie hohe Ausgaben für Versicherung oder so. Könnt ihr mir vielleicht die noch minimal vorhandene Angst nehmen? :D

4. Wie sieht es eigentlich aus, sollte ich die Seite schließen innerhalb der nächsten 12 Monate? Gebunden sollte ich ja in meinem Fall nicht sein.
Hallo, Du hättest an dem ersten Tag Deiner gewerblichen Tätigkeit anmelden müssen, da Du ja nicht privat agierst, wie z. B. ein Privatverkauf bei ebay etc.

Da kein Kläger auch kein Richter, so würde ich an Deiner Stelle jetzt schleunigst anmelden, falls Du wenig Einkaufsrechnungen mit Vorsteuer hast, so geht es mit der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umst-Gesetz.

Falls Du Dir Sorgen machst um die bereits getätigten Einnahmen, so würde ich das einfach beim Finanzamt nachmelden. Eine Strafe wird es höchstwahrscheinlich nicht geben. Kannst ja argumentieren, Du hättest das ausprobieren sollen und warst selbst überrascht, das Einnahmen generiert wurden. Solche Dinge hängen maßgeblich mit der Höhe der Steuerverhinderung zusammen, unter ca. 10 TEURO (Jahresgewinn) ist eh keine Einkommensteuer fällig, also werden da die Augen sowieo zugedrückt.

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Beitrag von foofighter1 » 09.05.2012, 14:06

Ist die Grenze nicht bei 17.5 TEURO?

Guido
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Beitrag von Guido » 09.05.2012, 14:18

foofighter1 hat geschrieben:Ist die Grenze nicht bei 17.5 TEURO?
genau. Umsatz!!!

Ab ca. 10 TEURO Gewinn fängt es allerdings erst an mit der Zahlung von Einkommensteuer.

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Beitrag von foofighter1 » 09.05.2012, 14:19

Okay, danke. Bei dem ganzen Kram kann man schon mal durcheinander kommen :)

Pompom
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Beitrag von Pompom » 09.05.2012, 14:25

zur Mehrwertsteuer: Wenn ich die nicht angebe, kann ich mir den Steuerberater sparen, der sonst wohl mehr als meine Einnahmen verschlingen wird.
Mehrwertsteuer ist unabhängig von Steuerberater. Etwas Excel-Tabelle und schon kannst Du das selbst machen.
Lassen sich Laptops, Monitore, Maus, Tastatur und der Internetanschluss auch absetzen?
Ja, Laptop usw. darf u.U. aber nur abgeschrieben werden - entspr. Anschaffungspreis. Bezahlte MwSt = Vorsteuer lässt sich gleich absetzen.

Zuzüglich u.U. Arbeitszimmer, falls vorhanden, Energie, Fahrtkosten zu Kunde, Amt usw., wenn betrieblich veranlasst ist.

*Immer noch meine Meinung und keine Beratung - die gibts natürlich nur bei denen, die damit ihr Geld verdienen. Wollen.*

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Beitrag von thomas_x3 » 16.05.2012, 11:37

Bin ja alles andere als ein Experte, aber gelten Einnahmen bis 400,- Euro (Jahr/Monat??) nicht als Liebhaberei?

Guido
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Beitrag von Guido » 16.05.2012, 11:57

hi, liebhaberei ist was anderes, z. B. ein Segelboot wird gewerblich für eine Seegelboot-Vermietung angeschafft und nur eine Vermietung findet pro Jahr statt, ansonsten wird es privat genutzt.

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