Merkwürdig ist das gar nicht. Das liegt daran, dass man in DE nur beschränkt Steuerpflichtig ist, wenn man dauerhaft im Ausland lebt. Nach §49 sind daher nur inländische Einnahmen zu versteuern, dazu gehören Vermietungen usw.dbddhkp hat geschrieben:Merkwürdig ist auch, dass jeder, der in Deutschland ein Geschäft betreibt (z.B. Ferienhäuser vermieten, Kneipe haben,...), die Einkünfte hier versteuern muss - völlig egal, wo er wohnt. Wer allerdings eine .de-Webseite hat und mit deutschen Besuchern sein Geld verdient, der muss hier nix versteuern, sofern man im Ausland lebt.
Einkünfte aus selbständiger Arbeit (das sind dann SEO´s, Webmaster usw.) müßten nur versteuert werden, wenn sie im Inland ausgeübt oder verwertet werden, oder für die im Inland eine feste Einrichtung oder eine Betriebsstätte unterhalten wird. Da das dann nicht der Fall ist, müssen diese Einnahmen im Wohnsitzland versteuert werden.
Außer natürlich, das jeweilige Land erhebt keine Steuern auf Auslandseinkünfte... dann zahlt man ganz legal... nichts.