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Abakus und AdWords...

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Mario670
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Beitrag von Mario670 » 23.01.2005, 21:42

Nach meinem Wissen ist es bei Adwords nicht möglich das „Eingegebene“ automatisch im Titel der Anzeige erscheinen zu lassen
Doch das ist möglich, siehe hier:

https://www.abakus-internet-marketing.d ... html#76709

Allerdings muss das Wort dann auch in der Keywordliste sein.
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Southmedia
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Beitrag von Southmedia » 23.01.2005, 23:49

Auch falsch Mario, es sollte doch auch reichen "internet marketing" in der keywordliste stehen zu haben als broad- oder phrasematch, dann taucht die anzeige auch bei einer suche nach "abakus internet marketing" auf. Und über DKI wird dann der Suchbegriff in den Titel gepastet...

Laoder
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Beitrag von Laoder » 24.01.2005, 00:06

der arme hund, der die anzeige reingestellt hat!

wieviele von euch haben schon draufgeklickt?
das wird teuer!!

Southmedia
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Beitrag von Southmedia » 24.01.2005, 00:08

Ich habs mir bisher verkniffen ;)

Mario670
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Beitrag von Mario670 » 24.01.2005, 00:26

Jepp Jan stimmt, bei einer Suche nach "abakus internet marketing" taucht die Anzeige dann so auf ... naja und um die gings hier ja :oops:
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Cura
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Beitrag von Cura » 24.01.2005, 04:46

Man lernt wirklich nie aus.

Wir arbeiten mit Adwords von Beginn an, die Funktion der dynamischen Kopfzeile ging bisher völlig an mir vorbei.

Die Funktion ermöglicht mit wenig Aufwand Bewerbung, die – so wie hier eingesetzt – schnell eine Vielzahl wettbewerbsrechtlicher Dispute provozieren könnte.

Man nehme gebräuchliche KW-Kombis wie hier „Internet Marketing“ oder ein gebräuchliches Einzel-KW wie Autohaus und schon wird man mit der Firma der Konkurrenz in der Titelzeile der eigenen Anzeige gefunden, wenn jemand gezielt nach Informationen zu dieser Konkurrenz sucht.

Da für Anzeigentexte (normalerweise) der Initiator der Anzeige verantwortlich zeichnet und nachgewiesener Vorsatz keine Voraussetzung für ein wettbewerbsrechtliches Unterlassungsverlangen ist, ergeben sich daraus interessante juristische Denkmodelle.

Und da Google dies mit seiner Funktion erst möglich macht, könnte „Speedy“ doch recht haben, weil es zumindest überdenkenswert erscheint, ob Google nicht doch Mitstörer sein könnte.

Im deutschen Wettbewerbsrecht ist vieles lediglich eine Frage der schlüssigen Argumentation.

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