das Registrieren von Domains mit Markennamen lässt sich meines Wissens nach noch nicht verhindern - erst wenn dort produktiv eine Seite betrieben wird, kann man als Markeninhaber dagegen vorgehen.
Wie sieht es aus, wenn 301 Redirects drauf sind, die auf eine Domain leiten, wo z.B. etwas verkauft wird? Wie ist da die aktuelle Rechtssprechung?
Weiss nicht, glaube aber kaum, dass ein deutscher Richter kapieren würde was eine 301-Weiterleitung sein soll, auch wenn's ihm 10 Experten beizubimsen versuchen ... insofern wird sich da nichts Einheitliches herausgebildet haben?
uzie - [url=httpss://plus.google.com/+HerbertSulzer/about]Google Official Bionic Top Contributor on Google Webmaster Central[/url]
Die 301-Weiterleitung heißt nicht umsonst "moved permanently". Da kommt also im Prinzip das gleiche bei raus, als wenn es die normale Domain wäre. Selbst eine normale Domain ist ja nichts weiter als eine Weiterleitung an ein Verzeichnis einer bestimmten IP-Adresse.
Keine Ahnung ob es dafür Urteile gibt, aber im Prinzip dürfte es nicht gehen und es ist auf jeden Fall ganz dünnes Eis auf dem du dich bewegst.
Zuletzt geändert von easterwood96 am 30.10.2012, 20:21, insgesamt 1-mal geändert.
Es ist relativ unrelevant wie die tatsächliche URL ist, so wie eatserwood es schon sagt.
Und Luzie in den ersten beiden Instanzen hast du vielleicht noch recht, alles was dann höher ist geht zum Fachrichter und glaub mir der weiß genau wovon er spricht