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Aber wohl nicht für markenrechtliche Dinge im Geschäftsverkehr?madeby hat geschrieben:
Gut wenn sie wirklich mit der Rechtsabteilung kommen, dann kann ich ja meinen Rechtschutz in Gebrauch nehmen, für irgendwas muss er ja gut sein.
Wenn sich Dein Angebot nicht mit dem der eingetragenen Marke überschneidet, hast Du garnichts zu befürchten.madeby hat geschrieben: Beispiel:
Hersteller verkauft: Software/Computersysteme/Lampen/Haushalt, also wirklich alles was man sich so vorstellen kann.
Ich biete unter der Domain XY punkt de Autoteile an...
Yep, https://www.exali.de/Glossar/Passiver-R ... 8,5230.phpGuido1964 hat geschrieben:Hängt von der Haftpflicht ab. Ich denke die Mediahaftpflicht von Exali sollte solche Risiken durchaus mit abdecken.