Herzlich willkommen im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum
Du befindest Dich im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum. Hier kannst Du Dich für das Forum mit den aktuellen Beiträgen registrieren.
So etwas ist für dich ein Zeichen für eine dubiose Agentur? Sorry, wenn ich da jetzt echt grinsen muss, aber ich denke eine Grafik im Impressum kann man echt nicht als Indiz für einen wenig seriösen Blogbetreiber werten. Das wäre ja fast so, als wenn man sagen würde, alle Deutschen können sich im Ausland nicht benehmen oder aber alle BMW Fahrer sind Proleten mit mäßig gutem Deutsch *G*ole1210 hat geschrieben:Ich lehne sowas generell ab! In der Regel sitzen da irgendwelche dubiosen Agenturen hinter.
Wer sein Impressum als Grafik einbindet hat in meinen Augen was zu verbergen. Ich kenne keine seriöse Webseite, die das Impressum als Grafik eingebunden hat. Oft genug zeigt dein ein Blick zur denic noch einen völlig anderen Domaininhaber als denjenigen, der im Impressum genannt ist.Das zeugt eigentlich nur davon, dass derjenige weiß was er tun.
Gibt es da ein entsprechendes Urteil bzw. Paragraphen im UWG zu?ole1210 hat geschrieben:Ganz abgesehen davon, das Grafiken als Impressum theoretisch abmahnwürdig sind.
Das ist über Umwege wirklich abmahnwürdig. 1. Telemediengesetz über Impressum, was aber noch nicht sagt, dass man keine Bilder benutzen darf, 2. (jetzt weiß ich nicht welches Gesetz dort greift) die Gleichstellung von Behinderten - in diesem Fall Sehbehinderten, deren Software Bilder nicht vorlesen kann und dann 3. die Problematik, wenn jemand die Seite ohne Bilder darstellen lässt, somit wird dieser das Impressum nie sehen können - dann würde das Telemediengesetz wieder greifen.easterwood96 hat geschrieben:Gibt es da ein entsprechendes Urteil bzw. Paragraphen im UWG zu?ole1210 hat geschrieben:Ganz abgesehen davon, das Grafiken als Impressum theoretisch abmahnwürdig sind.
Und genau hier solltest du dich vorher mal informieren, bevor du halbwahrheiten weitergibst. "Hab ich mal irgendwo gehört und klingt logisch, muss also richtig sein" reicht halt meistens nicht aus. Es sind im Wesentlichen nur Behörden und Ämter und andere Einrichtungen der Bundesverwaltung dazu verpflichtet, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten.JasonDar hat geschrieben:2. (jetzt weiß ich nicht welches Gesetz dort greift) die Gleichstellung von Behinderten - in diesem Fall Sehbehinderten, deren Software Bilder nicht vorlesen kann.
oh mann. zur not nimmst du Grungesetzt Artikel 3 Absatz 3: "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." und kombinierst es mit dem Telemediengesetz §5 "Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten" ... wenn ich Anwalt wär, würde ich kein SEO machenPieceOfCake hat geschrieben:Und genau hier solltest du dich vorher mal informieren, bevor du halbwahrheiten weitergibst. "Hab ich mal irgendwo gehört und klingt logisch, muss also richtig sein" reicht halt meistens nicht aus. Es sind im Wesentlichen nur Behörden und Ämter und andere Einrichtungen der Bundesverwaltung dazu verpflichtet, ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten.JasonDar hat geschrieben:2. (jetzt weiß ich nicht welches Gesetz dort greift) die Gleichstellung von Behinderten - in diesem Fall Sehbehinderten, deren Software Bilder nicht vorlesen kann.