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tabakwerbeverbot 2005 EU Recht

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sean
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Beitrag von sean » 14.02.2005, 13:06

Hi all,

aus einer EU Richtlinie wird demnächst bundesdeutsches Recht und das bedeutet wohl dass man mit Tabak, Zigaretten und Co NICHT mehr werben darf. Die Bundesregierung hat noch keine Infos, dort will man sich aber kümmern :-)

Wer eine Ahnung haben will, auf www.camel.de könnte man meinen es geht um einen Jugendclub so entschärft sind die, und auf www.lucky-strike.de muß man sich vollständig registrieren um etwas zu sehen und philip-morris warnt so dermaßen gegen die Raucherei, das man meinen könnte die hätten noch nie im Leben eine Zigaretten verkauft.

Da ich die Inhalte meines Kunden gerne weiterhin in den Sumas haben will, es noch keine Infos von der Regierung gibt und die anderen Händler so dermaßen ihre Rauchwaren von der Homepage verbannen das man meinen könnte morgen verhaftet zu werden zu frag ich mal hier in die Runde:

Hat jemand was gehört oder gesehen? Wird Registrierung Pflicht oder reicht AVS? Gerne auch alles via PM.

Gruß und Danke

sean

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manute
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Beitrag von manute » 14.02.2005, 14:50

aus einer EU Richtlinie wird demnächst bundesdeutsches Recht und das bedeutet wohl dass man mit Tabak, Zigaretten und Co NICHT mehr werben darf.
Dass das schon so endgültig ist, habe ich noch nicht gehört. Quelle?

sean
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Beitrag von sean » 14.02.2005, 15:05

>>> Die Richtlinie muss bis zum 31. Juli 2005 von den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. <<<

Hier eine Email von der Bundesregierung 14.02.2005:
bezüglich Ihrer Anfrage zu einem Sachstand hinsichtlich des
EU-Tabakwerbeverbots ergibt sich folgendes:

Der EU-Ministerrat hat am 2. Dezember 2002 gegen die Stimme Deutschlands ein
Verbot für Tabakwerbung beschlossen.

Die entsprechende EU-Richtlinie 2003/33/EG erfasst Werbung und
Verkaufsförderung von Tabak in der Presse und andere Printmedien, im Radio,
in Diensten der Informationsgesellschaft (z.B. Internet) und Sponsoring in
Verbindung mit Tabak. Das Verbot der Werbung für Printmedien sieht Ausnahmen
z.B. für Fachwerbung in Tabakzeitschriften vor.

Die Bundesregierung hat am 9. September 2003 Klage gegen das per
EU-Richtlinie 2003/33/EG geregelte EU-weite Tabakwerbeverbot eingereicht.
Sie sieht in dem Verbot einen Eingriff in ihre nationale
Gesetzgebungszuständigkeit.

Die Bundesregierung hält es für fraglich, ob die EU ein Mandat hat, in den
nationalen Wettbewerb einzugreifen. Hierfür fehlt ihr aus deutscher Sicht
die Kompetenz, da das Werbeverbot auch solche Zeitungen betrifft, die
ausschließlich oder ganz überwiegend im Inland vertrieben werden.

Mit einem Urteil kann normalerweise etwa eineinhalb bis zwei Jahre nach
Klageerhebung gerechnet werden.

Klagen gegen vom EU-Ministerrat verabschiedete Rechtsnormen, haben für die
Klägerländer keine aufschiebende Wirkung. Deshalb muss Deutschland die
EU-Richtlinie in nationales Recht umsetzen
, obwohl derzeit eine Klage der
Bundesregierung vor dem EuGH anhängig ist. Andernfalls droht Deutschland
seinerseits ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU. Die Richtlinie
muss bis zum 31. Juli 2005 von den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Die
Bundesregierung bereitet daher derzeit einen Gesetzentwurf vor, der ein
entsprechendes Tabakwerbeverbot vorsieht.
Die komplette Richtlinie hab ich auch hier, versende ich gerne per Email. Einblick in den Gesetzentwurf gibt es wohl noch nicht. Wird noch erarbeitet :-)

Gruß

sean

manute
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Beitrag von manute » 14.02.2005, 15:12

na also, deutschland klagt gerade dagegen. das ist alles noch nicht so endgültig, wie es aussieht.
du bist ja nicht der einzige, der damit ein problem hätte. ;)

sean
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Beitrag von sean » 14.02.2005, 15:33

deutschland klagt gerade dagegen
...wirkt ja nicht aufschiebend. Und da Prozesse von der EU gegen Mitgliedsländer stets sehhhhr teuer sind, wird Onkel Bundesregierung bald ganz schnell etwas liefern müssen....

nu ja, eine konservativere branche verlangt längere vorlaufzeiten :-) Ich bin halt gefragt :lol:

sean

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