Du befindest Dich im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum. Hier kannst Du Dich für das Forum mit den aktuellen Beiträgen registrieren.

Schutz vor Abmahnungen?

Hier können Sie Ihre Fragen zum Thema Suchmaschinenoptimierung (SEO) / Positionierung stellen
Neues Thema Antworten
Rockor
PostRank 7
PostRank 7
Beiträge: 503
Registriert: 31.08.2008, 18:09

Beitrag von Rockor » 07.04.2013, 09:48

Hallo, ich habe öfter jetzt im Impressum bei seiten diesen Satz gesehen:

In der verkürzten Version:
Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung o h n e vorhergehende Kontaktaufnahme wird im Sinne der Schadensminderungspflicht grundsätzlich als unbegründet zurückgewiesen. Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen werden wir straf- wie auch zivilrechtlich verfolgen lassen.
Bringt das was?

Anzeige von ABAKUS

von Anzeige von ABAKUS »

SEO Consulting bei ABAKUS Internet Marketing
Erfahrung seit 2002
  • persönliche Betreuung
  • individuelle Beratung
  • kompetente Umsetzung

Jetzt anfragen: 0511 / 300325-0.


nanos
PostRank 8
PostRank 8
Beiträge: 923
Registriert: 02.08.2008, 15:00

Beitrag von nanos » 07.04.2013, 10:05

Nein

Steffie
PostRank 4
PostRank 4
Beiträge: 143
Registriert: 21.01.2012, 16:10

Beitrag von Steffie » 07.04.2013, 10:07

Code: Alles auswählen

Die Formulierung gehört nicht nur, wie der einschlägig bekannte Link-Disclaimer zu den Märchen des Internets, sondern kann sogar für sich genommen eine Abmahnung auslösen. 
Quelle: https://www.internetrecht-rostock.de/ke ... ontakt.htm

Weitere
https://www.e-recht24.de/news/haftungin ... gehen.html
https://www.it-recht-kanzlei.de/keine-a ... aimer.html

Rockor
PostRank 7
PostRank 7
Beiträge: 503
Registriert: 31.08.2008, 18:09

Beitrag von Rockor » 07.04.2013, 10:33

nanos hat geschrieben:Nein
thx! Also diese Klausel ist etwas anders und neuer als diese "Keine Abmahnung ohne Vorherigen Kontakt" usw. aber denke mal es kommt auf das Selbe bei raus, die startet irgendwie mit :

Rechtliche Hinweise für Anwälte:
Zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten bitten wir darum, uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren.

Im Falle von wettbewerbsrechtlichen oder ähnlichen Problemen werden zu Recht beanstandete Inhalte unverzüglich geändert, ohne dass die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich würde.

Hasenhuf
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 2840
Registriert: 26.12.2005, 22:22

Beitrag von Hasenhuf » 07.04.2013, 15:02

Rockor hat geschrieben:Bringt das was?
Wenn ja, dann das Gegenteil von dem was es bringen sollte. Wenn man zu erkennen gibt, nicht abgemahnt werden zu wollen (oder die Erlaubnis dazu an Bedingungen knüpft die die Gegenseite nicht akzeptieren muß), dann läßt die Gegenseite die Abmahnung weg und reicht ggf. gleich Klage ein.

PS.: Der Satz mit "Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen ..." ist dagegen schnuppe.

Bodo99
PostRank 10
PostRank 10
Beiträge: 3160
Registriert: 04.11.2009, 13:43

Beitrag von Bodo99 » 07.04.2013, 15:39

Gegen rechtsmissbräuchliche Abmahnungen kann man schon vorgehen. Wird aber eher die Ausnahme sein, dass sowas vorkommt. Aber ob das da nun steht oder nicht, schreckt einen Anwalt der Gegenseite auch nicht ab.

Eine Abmahnung bezieht sich ja schon auf die Schadensminderungspflicht. Der "Kläger" hätte ja auch gleich vor Gericht klagen können, statt "nur" eine günstige Abmahung zu verschicken.

Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag