In den Richtlinien des Registrars ist unter Artikel 5 Sektion 2 angegeben:
Dort ist nur von "names" die Rede. Bezieht sich das nur auf den Domain Namen oder auf die tatsächlichen Inhalte die angeboten werden?Pornographic, damaging, insulting, defamatory, blasphemous, sacrilegious names, etc. will be refused
Die Domain, die ich mir vorstelle ist ein Fantasiename. Komplett neutral und nicht "schmutzig". Wie wahrscheinlich ist eine nachträgliche Kündigung der Domain seitens Registrar?
Ich habe das schon bei meinem Domain-Anbieter meines Vertrauens nachgefragt und deren Aussage ist:
Sehr ihr das genauso? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Fall einer Beschwerde tatsächlich eintritt? Sind euch Fälle bekannt, in denen Domains aufgrund von Beschwerden gekündigt wurden (FBI/CIA Involvierung, wegen illegalen Inhalten ausgeschlossen) ?Grundsätzlich wäre es möglich, eine Domain auf einen nicht-pornographischen Namen zu registrieren um sie für Webseiteninhalte im Erotikbereich zu benutzen.
Wir empfehlen Ihnen jedoch von einer Registrierung abzusehen. Der Vergabestelle ist es vorbehalten, jederzeit aufgrund dessen vom Vertrag zurück zu treten, zum Beispiel im Falle einer Beschwerde seitens eines Besuchers der Webseite.