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paragraph 5 besagt im geltungsbereich§ 7
Barrierefreie Informationstechnik
(1) Die in § 5 Satz 1 genannten Behörden haben ihre Internet- und Intranetseiten
sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen, die
mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, schrittweise technisch so zu
gestalten, dass sie auch von behinderten Menschen möglichst uneingeschränkt
genutzt werden können. Für Gerichte und Staatsanwaltschaften findet Satz 1
Anwendung, soweit diese in Verwaltungsangelegenheiten tätig werden.
(2) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere
Regelungen über die barrierefreie Gestaltung der Informationstechnik im Sinne des
Absatzes 1 zu treffen und die dabei anzuwendenden Standards nach Maßgabe der
technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten
festzulegen.
alleine schon durch den denkbar schwammigen punkt ' im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel' kann man erkennen, dass es mit der verpflichtung nicht ganz so weit her ist§ 5
Maßnahmen öffentlicher Stellen
Die Behörden einschließlich der Gerichte des Landes sowie die Behörden der
Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes
unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts haben im Rahmen ihres
jeweiligen Aufgabenbereichs das in § 1 genannte Ziel zu berücksichtigen und aktiv
zu fördern. Sie haben im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel insbesondere
geeignete Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit zu ergreifen, soweit diese
in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich noch nicht gewährleistet ist. Bei bestehenden
Benachteiligungen behinderter Menschen gegenüber nicht behinderten Menschen
sind Maßnahmen zum Abbau oder zum Ausgleich dieser Benachteiligungen zulässig.
Seit wann ist valide = barrierefrei ??Ich würde prinzipiell nur valide Websites bauen - egal für wen.pebosi hat folgendes geschrieben::
das heisst wenn ich jetzt eine seite für eine stadt bauen sollte würde ich die am besten direkt barrierefrei machen oder?