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Städteseiten barrierefrei?

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pebosi
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Beitrag von pebosi » 14.04.2005, 13:57

Hallo,

habe in der Aprilausgabe von Internet Professionell dies hier gelesen
"Spätenstens zum Jahresende müssen alle bestehenden Web-Auftritte von öffentlichen Einrichtungen wie Bundesbehörden so überarbeitet sein, dass sie barrierefrei sind und im Sinner der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV)"

Ich wollte jetzt lediglich wissen ob dies auch Seiten von Städten oder Gemeinden gilt ? (Im speziellen Rheinland Pfalz)

Hat da jemand ne Ahnung?

gruß pebosi

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derHund
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Beitrag von derHund » 14.04.2005, 14:18

hmm,

bisher ging ich davon aus, daß das für alle behörden gilt.
laut https://www.einfach-fuer-alle.de/artikel/bitv/ gilt es nur für behörden der bundesverwaltung (was auch immer das sein mag). liest man weiter (letzter link unten), findet man auch informationen zu den einzelnen ländern. leider ist der rl-link tot :(

hier findest du die verordnung für rheinland-pfalz
https://www.masfg.rlp.de/Behindertenbea ... gesetz.htm
siehe §5 ... einen zeitpunkt für die umsetzung, wie es beim bund der 31.12.05 ist, finde ich dort nicht, ich gehe aber davon aus, daß es der selbe ist.

pebosi
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Beitrag von pebosi » 14.04.2005, 14:34

das heisst wenn ich jetzt eine seite für eine stadt bauen sollte würde ich die am besten direkt barrierefrei machen oder?`

aber welchen grad von barrierefreiheit muss die dann haben A? AA? oder AAA?`

gruß pebosi

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danielr
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Beitrag von danielr » 14.04.2005, 14:37

@pebosi

schau doch einfach in die verordnung. da steht alles ausführlich drin was auf deiner seite sein muß, damit sie als barrierefrei gilt.

gruß,
danielr

pebosi
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Beitrag von pebosi » 14.04.2005, 14:42

ah sorry habe es gerade gefunden man nimmt also diese anforderungen als grundlage :

https://einfach-fuer-alle.de/artikel/bi ... nlage.html

thx!

gruß pebosi

larsneo
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Beitrag von larsneo » 15.04.2005, 08:40

die bitv als bundesgesetz hat für die länder ja erst einmal keine geltungswirkung. aus diesem grund wurden/werden ja auch auf ländebene entsprechende richtlinien umgesetzt. für rheinland pfalz ist dies im 'Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen' (PDF) bereits am 4. dezember 2002 geschehen. zum punkt 'barrierefreie informationstechnik' findet sich dort
§ 7
Barrierefreie Informationstechnik
(1) Die in § 5 Satz 1 genannten Behörden haben ihre Internet- und Intranetseiten
sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen, die
mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, schrittweise technisch so zu
gestalten, dass sie auch von behinderten Menschen möglichst uneingeschränkt
genutzt werden können. Für Gerichte und Staatsanwaltschaften findet Satz 1
Anwendung, soweit diese in Verwaltungsangelegenheiten tätig werden.
(2) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere
Regelungen über die barrierefreie Gestaltung der Informationstechnik im Sinne des
Absatzes 1 zu treffen und die dabei anzuwendenden Standards nach Maßgabe der
technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten
festzulegen.
paragraph 5 besagt im geltungsbereich
§ 5
Maßnahmen öffentlicher Stellen
Die Behörden einschließlich der Gerichte des Landes sowie die Behörden der
Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes
unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts haben im Rahmen ihres
jeweiligen Aufgabenbereichs das in § 1 genannte Ziel zu berücksichtigen und aktiv
zu fördern. Sie haben im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel insbesondere
geeignete Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit zu ergreifen, soweit diese
in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich noch nicht gewährleistet ist. Bei bestehenden
Benachteiligungen behinderter Menschen gegenüber nicht behinderten Menschen
sind Maßnahmen zum Abbau oder zum Ausgleich dieser Benachteiligungen zulässig.
alleine schon durch den denkbar schwammigen punkt ' im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel' kann man erkennen, dass es mit der verpflichtung nicht ganz so weit her ist :roll:

nichtsdestotrotz sollte man bei der umsetzung eines entsprechenden auftritts sowohl die bereits angesprochene BITV aber insbesondere auch die richtlinien der wai bzw. bei einsatz von content management system der atag bedenken.
grüsse aus dem wilden süden
andreas <larsneo>
..::[zikula ]::.. ..::[cms-sicherheit.de]::..

serl
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Beitrag von serl » 15.04.2005, 09:47

Die BITV orientiert sich ja an den W3C-Richtlinien zur Web Content Accessibility. Entsprechend auch die Landesgesetzte.
Ich habe bisher die Erfahrung gemacht, dass die Umsetzung vieler (nicht aller) Punkte der oberen Prioritäten nicht nur der Barrierefreiheit zu Gute kommt, sondern auch absolut verträglich für die Suchmaschinenoptimierung und Usability ist. Und HTML und CSS (wenn man dies mal als Basis der Richtlinie sehen will) zu verwenden ist ohnehin empfehlenswert.
Ich denke daher kann man das auch entsprechend auf nicht öffentliche Webanbieter übertragen und sollte sich als Konzepter / Designer / Programmierer dessen bewusst sein und das voll ausleben :)

sukaba
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Beitrag von sukaba » 18.04.2005, 17:19

pebosi hat geschrieben:das heisst wenn ich jetzt eine seite für eine stadt bauen sollte würde ich die am besten direkt barrierefrei machen oder?
Ich würde prinzipiell nur valide Websites bauen - egal für wen. :P

luigip
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Beitrag von luigip » 18.04.2005, 23:09

sukaba hat folgendes geschrieben:
pebosi hat folgendes geschrieben::
das heisst wenn ich jetzt eine seite für eine stadt bauen sollte würde ich die am besten direkt barrierefrei machen oder?
Ich würde prinzipiell nur valide Websites bauen - egal für wen.
Seit wann ist valide = barrierefrei ??
Das sind verschiedene Dinge!

pebosi
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Beitrag von pebosi » 19.04.2005, 07:37

hab gestern der verantwortlichen von RLP eine mail geschickt und dieses aussage als antwort bekommen: "Wir gehen davon aus, dass bei
Umgestaltungen und Erneuerung von Webseiten aufgrund dieser gesetzlichen
Grundlage die Barrierefreiheit von Webseiten berücksichtigt werden muss."

also endgültig barrierefrei, danke für eure antworten :)

serl
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Beitrag von serl » 19.04.2005, 17:33

Hi Pebosi,

mich würde noch interessieren, von wem die Aussage kommt. Hast du dazu einen Namen?

grüße,
-serl

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