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von Pagemaker » 18.04.2005, 16:32
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Ein Anwalt darf nicht Gebühren (Rechtskosten) in eigener Sache verlangen.
Ich hatte so'n Fall in Stuttgart:
Wegen einem Rechtsanwalt als Parkgenie, der direkt in der Nachbarschaft wohnte, kam ich mit ihm in's Gehege.
Der Anwalt verklagte mich und hat keinen anderen Anwalt beauftragt.
Als dessen Kostennote kam, setzte mein gesunder Rechtsverstand ein, daß das wohl nicht angehen kann, denn ich kann ja auch keine Gebühren kassieren.
Dagegen erhob ich Einspruch und ich bekam das Recht vom Gericht per Amtssiegel.
Was mich nur wunderte:
Wie konnte das dem passieren, das nicht zu wissen.
Und der Witz am Rande noch vermerkt:
Meine Exfrau nahm selbigen Anwalt zwecks Scheidung, weil "mein größter Feind ihr nützen würde", wie sie mir sagte, weil ich ihr den Vorwurfs machte, einen Anwalt aus der Nachbarn für die schmutzige Wäsche in Anspruch zu nehmen.
Na ja, genützt hat es ihr wenig, denn mein "größter Feind" legte dann das Mandat nieder, weil ihm ihre Lügereien auf den Keks ging.
Ca. 6 Monate später unterhielt ich mich mit dem Rechtsanwalt belustigt vor meiner Garage, als ich mein Auto säuberte, und er bewunderte meine neue weibliche Erungenschaft, die in gebührenden Abstand grinste, besonders, als ich ihm berichtete, daß seine Exmandantin mir einmal sagte, alle Rechtsanwälte seien Gauner.
Er sagte dazu: "Das würde ich eher den Mandanten zuweisen."
Recht hat er, dat stimmt schon so, wie er es sagte!
Gruß v. Andreas - "Pagemaker"
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