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danielr
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Beitrag von danielr » 18.04.2005, 08:23

News:

Firmen engagieren Werbeagenturen, damit diese positive Berichte über deren Produkte im Internet offerieren (auf verschiedenen Onlineplattformen). Oder Links. ;)

Quelle: https://de.internet.com/index.php?id=20 ... eting-News

gruß,
danielr

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Fridaynite
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Beitrag von Fridaynite » 18.04.2005, 09:09

Forenspam halt mal auf andere Art und Weise. Nix Neues. Ob das ein Webmaster für seine eigenen Seiten und Produkte macht oder eine Agentur - wo ist da der Unterschied? Hauptsache die Anwälte können wieder ein paar Euronen schnappen. Ist ja in Deutschland ein Lieblingszeitvertreib geworden.
Siehe viele der Signaturen (Natürlich nicht hier!!!)


8)

Jojo
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Beitrag von Jojo » 18.04.2005, 09:30

Naja, bei Signaturen ist ja klar das es wohl Webseiten des Posters sind, das liegt in dem beschriebenen Fall ganz anders. Die Postings werden "anonym" gemacht und die wahre Identität wird verschleiert.

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danielr
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Beitrag von danielr » 18.04.2005, 09:43

@Fridaynite

ich glaube, ich studiere nach meinem derzeitigen studium noch jura...damit ich dann gegebenfalls gleich unerwünschte konkurrenz (die solch unseriöse dinge betreiben) abmahnen kann und nochmal geld erwirtschafte. :D

gruß,
danielr

ps: kann man jura auch im fernstudium studieren? :roll: :D

nonSEO
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Beitrag von nonSEO » 18.04.2005, 10:30

abmahnen kannst du auch, ohne anwalt zu sein.
und wenn ich mich recht erinnere, darf die abmahnung eines RAs in eigener Sache nicht berechnet werden... kann aber sein, daß ich da was durcheinanderwerfe. RA Bahr ??

wird also nix mit dem grossen geld :-)

Garfield
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Beitrag von Garfield » 18.04.2005, 11:17

nonSEO:

Ich wüßte nicht, weshalb eine Abmahnung eines RA in eigener Sache nicht berechnet werden dürfte. Der RA dürfte sich ja auch eines anderen RA bedienen, der dann seine Gebühren geltend macht.

Ein RA darf ja auch bspw. in einer eigenen Verkehrsunfallsache, in der er sich selbst vertritt, Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit fordern.

Pagemaker
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Beitrag von Pagemaker » 18.04.2005, 16:32

.
Ein Anwalt darf nicht Gebühren (Rechtskosten) in eigener Sache verlangen.
Ich hatte so'n Fall in Stuttgart:
Wegen einem Rechtsanwalt als Parkgenie, der direkt in der Nachbarschaft wohnte, kam ich mit ihm in's Gehege.
Der Anwalt verklagte mich und hat keinen anderen Anwalt beauftragt.
Als dessen Kostennote kam, setzte mein gesunder Rechtsverstand ein, daß das wohl nicht angehen kann, denn ich kann ja auch keine Gebühren kassieren.
Dagegen erhob ich Einspruch und ich bekam das Recht vom Gericht per Amtssiegel.
Was mich nur wunderte:
Wie konnte das dem passieren, das nicht zu wissen.

Und der Witz am Rande noch vermerkt:
Meine Exfrau nahm selbigen Anwalt zwecks Scheidung, weil "mein größter Feind ihr nützen würde", wie sie mir sagte, weil ich ihr den Vorwurfs machte, einen Anwalt aus der Nachbarn für die schmutzige Wäsche in Anspruch zu nehmen.
Na ja, genützt hat es ihr wenig, denn mein "größter Feind" legte dann das Mandat nieder, weil ihm ihre Lügereien auf den Keks ging.
Ca. 6 Monate später unterhielt ich mich mit dem Rechtsanwalt belustigt vor meiner Garage, als ich mein Auto säuberte, und er bewunderte meine neue weibliche Erungenschaft, die in gebührenden Abstand grinste, besonders, als ich ihm berichtete, daß seine Exmandantin mir einmal sagte, alle Rechtsanwälte seien Gauner.
Er sagte dazu: "Das würde ich eher den Mandanten zuweisen."

Recht hat er, dat stimmt schon so, wie er es sagte!

Gruß v. Andreas - "Pagemaker"
.

nonSEO
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Beitrag von nonSEO » 18.04.2005, 23:10

BGH Urteil vom 06.05.04 - I ZR 2/03

Ein Rechtsanwalt kann die Gebühren aus einem sich selbst erteilten Mandat zur Abmahnung aufgrund eigener wettbewerbsrechtlicher Ansprüche nicht nach den Grundsätzen über die Geschäftsführung ohne Auftrag oder als Schaden ersetzt verlangen, wenn es sich um einen unschwer zu erkennenden Wettbewerbsverstoß handelt.

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